Neue Vormundschafts-Behörde ist unbeliebt
Kaum eine Behörde ist in der Schweiz so umstritten und verhasst wie die seit 2013 professionalisierte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde – kurz KESB. Bürger und Bürgerinnen wehren sich sogar mit einer Volksinitiative.
Erika* aus Winterthur war 16 Jahre alt, als sie Ende der 1990er-Jahre schwanger wurde. Das Kind einer minderjährigen Mutter bekommt in der Schweiz einen Vormund. Mit den Behörden sei diskutiert worden, ob jemand aus der Familie die Vormundschaft übernehmen könne, erzählt Erika.
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Jetzt entscheiden nicht mehr Laien, sondern Profis
Gewundert habe sie sich nur, dass die Vormundin nie vorbeikam, um zu schauen, ob Erika mit dem Baby alles recht machte. «Da habe ich sie einfach mal zum Abendessen eingeladen», erzählt Erika. Es sei ein sehr schönes Erlebnis gewesen. Und an ihrem 18. Geburtstag wurde ihr problemlos das Sorgerecht für ihre Tochter übertragen. Dann wird Erika ernst und sagt: «Ich glaube, heute wäre das anders.»
Wie anders? «Nicht so unkompliziert und menschlich, wie bei mir damals», sagt Erika. Heute arbeitet sie als Assistentin in einem Wohnheim für Menschen mit körperlicher und geistiger Beeinträchtigung und hat den Eindruck, es sei alles formalistischer geworden. «Die Eltern von Menschen mit Beeinträchtigungen, welche die Beistandschaft für ihre erwachsenen Kinder übernommen haben, sind mit dem riesigen PapierkramExterner Link manchmal fast überfordert.» (siehe Box unten rechts)
Die KESB habe ein Bürokratie-Monster geschaffen, ist ein von Betroffenen häufig geäusserter Vorwurf. Überhaupt wird alles, was bei Erika damals unter der alten Vormundschaftsbehörde richtig lief, bei den heutigen KESB regelmässig kritisiert: Die Behörde kläre nicht ab, ob jemand aus der Verwandtschaft helfen könne, die Betroffenen und deren Verwandte würden nicht in den Entscheid miteinbezogen, die Behörde mische sich vorschnell in ein funktionierendes Familienleben ein, und wer einmal in die Mühlen der KESB gerate, komme nicht mehr raus. Kurz: Die KESB ist die wohl am meisten verhasste Behörde in der Schweiz.
Lieber tot als ins Heim
Wie ist es dazu gekommen? 2013 wurde das über hundertjährige Schweizer Vormundschaftsrecht umfassend revidiert. Gleichzeitig wurden die kommunalen Laienbehörden professionalisiert: Während früher – vor allem in der Deutschschweiz – meist der Gesamtgemeinderat als Vormundschaftsbehörde amtete, wurden neu politisch unabhängige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) geschaffen, die sich aus Juristen, Sozialarbeitern und Psychologen zusammensetzen. Sie entscheiden darüber, ob ein Kind fremdplatziert wird, ein psychisch Kranker gewisse Entscheide nicht mehr selber fällen darf oder ein dementer Betagter ins Heim muss.
Doch schnell brachten mehrere dramatische Vorfälle die Behörde in Verruf: In FlaachExterner Link tötete eine Mutter ihre beiden Kinder, damit sie nicht zurück ins Heim mussten. Ein alter Mann floh mit Hilfe seines Neffen nach DeutschlandExterner Link, weil er nicht ins Pflegeheim wollte. Ein Vater verhalf seiner Frau und zwei Kindern zur Flucht auf die PhilippinenExterner Link, weil er mit der Fremdplatzierung der Kinder nicht einverstanden war. Die Medien berichteten auch von alltäglicheren Fällen: Von der FamilieExterner Link, die monatlich 5’000 Franken für die Fremdplatzierung der 17-jährigen Tochter bezahlen müsste, was sie nicht kann. Oder von Betagten, denen die KESB einen teuren Berufsbeistand zur Seite stelltExterner Link, obwohl Angehörige die Aufgabe gratis übernehmenExterner Link würden.
In Teilen der Bevölkerung machte sich Unmut breit. Zahlreiche politische VorstösseExterner Link forderten mehr TransparenzExterner Link, mehr rechtliche GarantienExterner Link und mehr Mitspracherechte für FamilienmitgliederExterner Link. Im Kanton Schwyz wurde eine Volksinitiative nur knapp abgelehnt, die das Vormundschaftswesen wieder zurück in die Hände der Gemeinden geben wollte. Zurzeit ist eine nationale VolksinitiativeExterner Link geplant, die Familienmitgliedern den Vorrang bei Beistandschaften einräumen will. Die Bürger und Bürgerinnen wehren sich also mit der direkten Demokratie gegen die verhasste Behörde.
Dunkle Vergangenheit des Schweizer Vormundschaftswesens
Den Kindes- und Erwachsenenschutzexperten, Professor Christoph HäfeliExterner Link, erstaunt die Heftigkeit der Kritik an der KESB. Im Vergleich zu früher habe sich vieles verbessert, zum Beispiel der Rechtsschutz. Auch sei es nicht mehr so, dass überforderte Laien über die eigenen Nachbarn entscheiden, wie das in den Gemeinden früher teilweise der Fall war. Die dunkelsten Kapitel der Schweizer Vormundschaftsgeschichte ereigneten sich zudem unter dem alten Recht bis in die 1980er Jahre: So mussten Pflegekinder als so genannte «Verdingkinder» für ihren Lebensunterhalt bei Bauern arbeiten, Fahrenden wurden die Kinder weggenommen und zur «Umerziehung» fremdplatziert, es kam zu Zwangssterilisierungen und «administrativen Versorgungen» – also eine Art Gefängnisstrafe für «arbeitsscheue» oder «liederliche» Personen, die nie straffällig geworden waren.
Der erfolgreiche Unternehmer Guido FluriExterner Link – der selbst als Kind in einem Heim fremdplatziert war – lancierte die so genannte Wiedergutmachungsinitiative. Dank dieser haben Opfer des alten Fürsorgerechts als Anerkennung des erlittenen Unrechts einen Solidaritätsbeitrag erhalten. Nach der massiven Kritik an den KESB initiierte Fluri die Anlaufstelle KESCHAExterner Link, ein Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind. Die Beratungspraxis der KESCHA zeigt: Nebst Konflikten von Eltern rund um Besuchsregelungen betreffen viele Anrufe auch die von der KESB eingesetzten Berufsbeistände.
Das neue System funktioniert laut Fluri in den meisten Fällen aber gut: «Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hat zu einer merklichen Professionalisierung geführt.» Verbesserungspotenzial sieht er unter anderem in der Kommunikation mit den Betroffenen. Eine Rückkehr zum alten System, bei dem die Gemeinden das Sagen hatten, kann Fluri sich nicht vorstellen: «Wer die Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen kennt, die viel Leid über die Menschen gebracht haben und gerade auch in den Gemeinden entschieden wurden, kann nicht sagen, dass es früher besser gewesen ist.»
Die KESB ist teuer
Woher kommt also die massive Opposition gegen die KESB? Fluri ortet die Kindstötung in Flaach als einen Hauptgrund: «Hier wurde die KESB – auch von den Medien – vorschnell als Verantwortliche des Unglücks festgemacht.» Experte Häfeli sieht einen Hauptgrund für die Oppositionsbewegung in den gestiegenen KostenExterner Link für die professionellen Behörden. Beim Widerstand gegen die KESB handle es sich zudem um ein Deutschschweizer PhänomenExterner Link: «Nur hier gab es einen Paradigmenwechsel von Laien zu Professionellen.» Gerade die Professionalität wird der KESB häufig als zu grosse Distanz zu den Menschen ausgelegt.
Eltern von Erwachsenen mit Unterstützungsbedarf
Mit dem neuen Recht änderte sich die Situation für Eltern von volljährigen behinderten Kindern: Die so genannte erstreckte elterliche Sorge wurde abgeschafft und die Eltern neu als Beistände eingesetzt. Das führte zu administrativem Mehraufwand. Viele Eltern fühlten sich überfordert und schikaniert, zum Beispiel durch das Einreichen müssen von Strafregister- und Betreibungsregisterauszügen. Zusammen mit den Behindertenorganisationen hat die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz nun einen «praktikablen Umsetzungsweg»Externer Link gefunden. Die Eltern können zum Beispiel teilweise von den Pflichten der Rechnungslegung und BerichterstattungExterner Link befreit werden.
Auch professionelle Berufsbeistände sind teurer als Laien. «Klar sind Profis teurer», sagt Häfeli. «Aber Qualität ist nicht gratis zu haben.» Den Vorwurf, dass die KESB häufig teure Berufsbeistände statt Familienmitglieder einsetztExterner Link, relativiert Häfeli mit Zahlen: «In der Schweiz gibt es 28’000 private und 8’000 professionelle Beistände.» Allerdings übernehmen die professionellen Beistände durchschnittlich 72 Mandate, Familienmitglieder häufig nur eines. Immerhin: Bei den Erwachsenen werden 45% der Mandate von Privaten geführt.
Dass die Kosten mit der KESB generell gestiegen sind, bestreitet niemand, auch Häfeli nicht. Bezahlen für die Massnahmen müssen die Betroffenen – und wenn sie nicht können, die Gemeinden. Platzierungen können laut einem EvaluationsberichtExterner Link 760 Franken pro Tag zu Buche schlagen, sozialpädagogische Familienbegleitungen kosten zwischen 120 bis 170 Franken pro Stunde. Die Betroffenen werden nicht in allen Kantonen im gleichen Mass an die Kasse gebeten.
Das führt zu einem weiteren Problem: «Früher entschied die gleiche Behörde über Massnahmen, die auch zahlen musste – nämlich die Gemeinde», erklärt Häfeli. «Heute entscheidet die KESB – zahlen müssen aber die Gemeinden.» Während die früheren Behörden also ein handfestes finanzielles Interesse daran hatten, möglichst wenige Fremdplatzierungen und Heimeinweisungen zu veranlassen, ist das heute nicht mehr so. Im Jahr 2016 haben die verordneten Massnahmen sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen zugenommen (siehe Box). Allerdings stiegen die Fälle bereits lange vor der Einführung der KESB. «Seit den 1990er-Jahren schaut man genauer hin», sagt Häfeli. Und das sei grundsätzlich gut.
*Namen geändert
Zahl der Massnahmen 2016
Im Jahr 2016Externer Link hat die Anzahl von Massnahmen betroffenen Kinder im Vergleich zum Vorjahr um 4,5% zugenommen, bei den Erwachsenen waren es 3,5%.
Im Kindesschutz waren 77% der Fälle Beistandschaften wegen Besuchsrechtsstreitigkeiten oder mangelnder Erziehungsfähigkeiten der Eltern. Nur 10% waren Fremdplatzierungen. Zwei Drittel der rund 18’000 Kindern in Schweizer Heimen und Pflegefamilien wurden einvernehmlich fremdplatziert.
Ob die Schweiz besonders viele Massnahmen ausspricht, lässt sich mangels verlässlicher Zahlen nicht sagen. Sicher ist aber, dass es in der Schweiz relativ viele fürsorgerische Zwangseinweisungen in die Psychiatrie gibt.
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