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Korruption beschäftigt die Regierung

Grössere Geschenke dürfen weder Regierungsmitglieder noch Angestellte selber behalten. Keystone

Der Korruption in den Verwaltungen muss mit einem Bündel von Massnahmen vorgebeugt werden. Die Regierung publiziert dazu nun eine Checkliste.

So sollten Geschenke im Wert von mehreren 100 Franken abgelehnt werden.

Im Verhaltenskodex der Bundesverwaltung war vieles bereits seit Jahren geregelt. Ziel des jetzigen Bericht sei es, «das Gefühl zu schärfen», wie Ulrich Schneider vom Personalamt des Bundes gegenüber swissinfo betont.

Der am Montag veröffentlichte Bericht ist eine Zusammenstellung der verschiedenen Gesetze, Regelungen und Empfehlungen aus dem Bereich der Korruptions-Bekämpfung und -Prävention.

Essen Ja, Ferienreise Nein

Unter dem technischen Fachbegriff der «Vorteilsannahme» wird geregelt, welche Geschenke jemand annehmen darf. Die Grenze ist dabei bei «geringfügigen, sozial üblichen Vorteilen». Allerdings darf die Annahme «die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit nicht einschränken».

Strikte allgemein gültige Regeln gibt es nicht, doch dürfte, so der Bericht, «die Obergrenze für die Geringfügigkeit bei wenigen hundert Franken anzusetzen sein. Die Obergrenze des sozial Üblichen liegt allerdings meist deutlich tiefer.»

Eine Einladung zum Essen könnte also noch drin liegen, ebenso zu Weihnachen eine Flasche Wein. Allerdings sind für die konkreten Regelungen die einzelnen Ministerien oder Ämter zuständig.

Mehr Kontrolle und Ausbildung

Der Bericht weist auch auf mögliche Probleme bei Nebenbeschäftigungen von Bundesangestellten hin, und fordert, die Einführung des «Vier-Augen-Prinzips» vermehrt zu prüfen. Das bedeutet, dass etwa bei der Vergabe von grösseren Aufträgen mehr als eine Person involviert sein muss.

Erwähnt werden auch weitere Kontrollsysteme. Dabei kommt der Bericht zum positiven Befund, dass in der Bundesverwaltung zunehmen entsprechende interne Kontrollsysteme geschaffen oder ausgebaut werden.

Ausgelöst wurde der Bericht durch ein Postulat des Parlamentes. Seit der Überweisung 1999 scheint einiges gegangen zu sein. So geht es bei der Umsetzung der Forderung, Korruption in Führungskursen und Ausbildungs-Seminaren zu thematisieren, einzig noch darum, wie das in der Praxis am besten gemacht werden soll. Die Grundforderung ist unbestritten.

Gleiches gilt auch für die kürzlich aufgetauchte Forderung nach dem Schutz von «Whistleblowers», also den Schutz von Personen, die Korruptionsfälle melden. Dies sei zwar noch nicht gesetzlich geregelt, so der Bericht, doch bereits jetzt gebe es in der Bundesverwaltung die Möglichkeit, Fälle geheim ans Finanzdepartement zu melden.

Integritätsklausel gegen Vetternwirtschaft

Trotz all den Bemühungen liegt die Schweiz beim internationalen Korruptionsvergleich 2002 von Transparency International nur auf Platz 12. Die Gründe für die nicht sehr schmeichelhafte Bewertung liegen für Philippe Lévy, Präsident von Transparency Schweiz in den für die Schweiz typischen kleinräumigen Strukturen. «Man kennt sich», so Lévy.

Gerade im Beschaffungswesen gibt durch diese Nähe, häufig Vetternwirtschaft genannt, einige Probleme. Konkret weist der Bericht zwar darauf hin, es gebe Empfehlungen einer Integritätsklausel.

Allerdings, erklärt Ulrich Schneider vom Personalamt: «Ein Kapitel ‹Vetternwirtschaft› finden Sie nicht im Bericht. Das wäre ein viel umfassenderes Thema, wir haben uns auf konkrete Massnahmen wie das ‹Vier-Augen-Prinzip› konzentriert.»

Doch auch beim Konkreten sind es häufig Empfehlungen oder vorbildliche Regelungen von bestimmten Ämtern, die im Bericht aufgeführt sind.

Adressaten des Berichts sind nicht nur die Abgeordneten, welche die Zusammenstellung verlangt hatten, sondern auch Kantone und Gemeinden.

Besteht denn überhaupt die Chance, dass über die Bundesverwaltung hinaus die Themen wahrgenommen und Änderungen auch umgesetzt werden? – Schneider ist optimistisch: » Es gibt natürlich keine Garantie dafür. Doch bereits haben wir Rückmeldungen auch von kantonalen Verantwortlichen, dass der Bericht für sie Anlass ist abzuklären, ob Handlungsbedarf bestehe.»

swissinfo, Eva Herrmann

Die Schweiz ist keine korruptionsfreie Zone. Im letztjährigen Vergleich von «Transparency International» rangiert das Land «bloss» auf dem zwölftbestem Platz.

Bereits im Juni 1999 hatte die parlamentarische Kommission für Rechtsfragen bei der Regierung ein Postulat mit Fragen zur Korruptions-Prävention eingereicht.

Im Jahr 2000 trat das verschärfte Korruptions-Strafrecht in Kraft.

Im jetzt veröffentlichten Bericht stellt die Regierung die getroffenen Massnahmen (Gesetze, Regelungen und Empfehlungen) zusammen.

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