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Mehr Kontrollen gegen Versicherungsbetrug

Die IV-Experten Alard Du Bois-Reymond und Stefan Ritler erläutern die neuen Massnahmen. Keystone

Im Kampf gegen Betrug bei der Invalidenversicherung sind in Zukunft auch Observationen und schärfere Kontrollen möglich. Damit soll der Missbrauch des hoch verschuldeten Sozialwerkes verhindert werden.

Das ist eine Folge der 5. IV-Revision, die am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) geht von rund 1000 Fällen aus, die genauer untersucht werden sollen.

«Wir sanieren die Invalidenversicherung (IV) aber nicht mit der Betrugsbekämpfung», sagte Alard du Bois-Reymond, Leiter IV, an einer Medienkonferenz.

Die IV fährt zurzeit jährlich ein Defizit von rund 1,6 Mrd. Franken ein. Es gehe nicht darum, dass die IV-Stellen nun unter dem Ehebett schnüffeln gingen. Auch stünden nun nicht alle 300’000 IV-Rentnerinnen und -Rentner unter Generalverdacht.

Das BSV schätzt die Betrugsdeliktsumme laut einer Studie auf 300 bis 400 Mio. Franken. Die Betrugsbekämpfung, die sich zurzeit auf das Inland beschränkt, soll in drei Etappen ablaufen.

Ein Sachbearbeiter werde die Dossiers nach bestimmten Risikokriterien beurteilen. Über die Art der Risikokriterien wollte sich du Bois-Reymond nicht äussern.

Migrationshintergrund – ein mögliches Kriterium

Als mögliches Risikokriterium nannte er aber beispielsweise «Migrationshintergrund». Falls ein Anfangsverdacht bestehe, gehe der Fall vom Sachbearbeiter zum Spezialisten über. Dieser kläre ab, ob eine Observation nötig sei.

Die IV-Stellen haben bei der Zusammenarbeit mit Betrugsbekämpfungs-Spezialisten einen gewissen Spielraum. Sie können fallweise externe Experten beiziehen oder bei der Betrugsbekämpfung mit anderen IV-Stellen zusammenarbeiten.

Zudem werden die Ergebnisse von Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit künftig systematisch der IV gemeldet. Diese Auskünfte sind für das Sozialwerk wichtig, um den Invaliditätsgrad einer Person zu berechnen.

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Invaliden-Versicherung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung. Sie sichert den Versicherten die Existenzgrundlage, wenn sie invalid werden. Dies geschieht mittels Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen. Die IV subventioniert auch speziell eingerichtete Institutionen. Die Versicherung wird zu rund 40% von Beiträgen der Erwerbstätigen und Arbeitgeber finanziert. Der Rest stammt aus öffentlichen Geldern.

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Auch Strafanzeige ist möglich

Stösst eine IV-Stelle im Dossier eines Versicherten auf Unstimmigkeiten, kann sie künftig aktiv nach Verdachtsmomenten suchen. Gegebenenfalls kann sie danach bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden Anzeige erstatten.

Die mit den neuen Massnahmen eingesparten Mittel sollen zugunsten der Versicherten eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen die IV-Stellen die Versicherten intensiver betreuen.

IV-Anwärter sollen vermehrt erwerbstätig bleiben können und Versicherte vermehrt wieder eingegliedert werden.

swissinfo und Agenturen

Am 18. Juni 2007 hat sich das Stimmvolk mit 59,1% für die 5. IV-Revision ausgesprochen.

Diese sieht Einsparungen vor, durch die bessere Integration der Behinderten in den Arbeitsmarkt und durch gewisse Leistungskürzungen.

Mit dieser Revision sollten rund 500 Millionen Franken eingespart werden. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Für die Rechte war diese Revision eine Vorbedingung für die Bewilligung einer Zusatzfinanzierung der IV.

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