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Mehr Licht ins Dunkel der Managerlöhne

Wird es der Regierung gelingen, die Saläre der Manager besser zu beleuchten? Keystone

Die Landesregierung will mehr Transparenz ins Reich der goldenen Managerlöhne bringen. Deshalb sollen die Aktionäre mehr Rechte erhalten.

Die Revision des Aktienrechts sieht unter anderem eine jährliche Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats vor. Wirtschaftskreise reagieren skeptisch.

Schweizer Firmen sollen transparenter werden. Und die exorbitanten Managerlöhne sollen etwas gestutzt werden. Bis Ende Jahr wird die Regierung eine Botschaft zur Revision des Aktienrechts vorlegen. Die hohen Löhne und Abgangsentschädigungen – die so genannten «goldenen Fallschirme» – bewegen die Schweizer Öffentlichkeit schon geraume Zeit.

«Alle sind zwar Besitzer, aber niemand hat einen Einfluss, um die Firmenstrategie wirklich zu beeinflussen: das erinnert doch irgendwie an den Kommunismus.» Mit diesem provokativen Satz beschrieb Justiz- und Polizeiminister Christoph Blocher die heutige Situation der Aktionäre.

Tatsächlich ist die Besitzerschaft zumindest bei börsenkotierten Unternehmen so stark zersplittert, dass Kleinaktionäre praktisch keinen Einfluss auf Firmenstrategie und Managerlöhne besitzen.

«Es ist Aufgabe des Staates, den Unternehmensbesitzern einen gewissen Schutz zu gewähren», meint Blocher. Deswegen sollen die Aktionäre seiner Meinung nach mehr Macht und Informationsrechte erhalten.

VR-Räte jedes Jahr neu wählen

So sollen die Aktionäre laut neuem Aktienrecht die Möglichkeit erhalten, die Mitglieder des Verwaltungsrats jedes Jahr neu zu wählen beziehungsweise im Amt zu bestätigen. Zur Zeit erfolgt das Mandat auf drei Jahre. Die Aktionäre sollten zudem über die einzelnen Löhne der Manager und Verwaltungsräte informiert sein.

Diese neuen Vorschriften sollten es erlauben, den Millionengehältern der Topmanager einen Riegel zu schieben. Zuwendungen von über 20 Mio. Franken im Jahr für UBS-Chef Marcel Ospel oder Novartis-Chef Daniel Vassella haben in der Öffentlichkeit für Empörung und Missmut gesorgt. Selbst Wirtschaftsvertreter schüttelten den Kopf.

«Die Lohnauswüchse beschäftigen auch mich», räumte etwa Gerold Bührer, Präsident des Arbeitgeberverbandes economiesuisse ein. Von den Plänen der Regierung hält er aber gleichwohl nichts.

«Ein einjähriges Mandat für die Verwaltungsräte würde die Direktion der Unternehmen enorm stärken. Dieses Ungleichgewicht ginge zu Ungunsten der Firmen und ihrer Marktstrategie. Damit wäre dieses verkürzte Mandat letztlich nicht im Interesse der Aktionäre», meint Bührer.

Generell ist der Ausbau der Aktionärsrechte sowie die Neuregelung der institutionellen Stimmrechtsvertretung sehr umstritten. economiesuisse befürchtet, dass die Kleinaktionäre dadurch zu viel Macht erhalten.

Vorschläge reichen nicht

Genau die umgekehrte Meinung vertritt Claudio Kuster, Sekretär der Eidgenössischen Volksinitiative «gegen die Abzockerlöhne». Zur Zeit werden die nötigen 100’000 Unterschriften für die Volksinitiative gesammelt.

«Grundsätzlich geht die Revision des Aktienrechts in die richtige Richtung, aber die Vorschläge reichen bei weitem nicht aus», sagt Kuster gegenüber swissinfo. «Unsere Volksinitiative beinhaltet 25 Punkte. Von diesen sind nur vier in den Regierungsvorschlägen enthalten.»

Die Sammelfrist läuft bis 1. Mai 2008. Gefordert wird in der Volksinitiative beispielsweise, dass die Aktionäre die Löhne des Verwaltungsrats und der Direktion festlegen. Ausserdem wird die Abschaffung der Abgangsentschädigungen verlangt.

«Warten wir mal ab, was jetzt im Parlament passiert», sagt Kuster. Er nimmt aber an, dass selbst die Vorschläge des Bundesrats noch verwässert werden.

«Die meisten Parlamentarier der bürgerlichen Parteien sind Mitglieder eines Verwaltungsrats: Die Revision wird daher ’soft› ausfallen», befürchtet Kuster.

Die Initiativen wollen an ihrer Volksinitiative festhalten, auch wenn einige Verbesserungen im Aktienrecht vom Parlament bereits umgesetzt werden sollten.

swissinfo, Marzio Pescia
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Die von der Schweizer Börse im Juli 2002 eingeführte Selbstregulierung verlangt von den Aktiengesellschaften einzig die Veröffentlichung des globalen Honorars für die Mitglieder des Verwaltungsrats.

2007 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die 300 börsenkotierten Unternehmen verpflichtet, die direkten und indirekten Saläre beziehungsweise Entschädigungen der Verwaltungsräte und ihrer Familienangehörigen mitzuteilen.

Mit diesen Vorschriften wollen die Bundesbehörden den Aktionären ein grösseres Kontrollrecht einräumen.

Doch der Prozess hin zu mehr Transparenz ist noch nicht beendet. Der Bundesrat wird bis Ende Jahr eine Botschaft für eine weitere Revision des Aktienrechts vorlegen. Ausserdem läuft die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative, die mit den „Abzockerlöhnen» aufräumen will.

Gemäss einer im letzten Herbst von der Universität Sankt Gallen und der Beratungsfirma KPMG vorgelegten Studie ist die Entlöhnung von Managern in der Schweiz im Regelfall «zufriedenstellend».

Der Grossteil der Managerlöhne wird als «angemessen» bezeichnet (im Durchschnitt 657’000 Franken). Millionensaläre wie bei UBS-Chef Marcel Ospel oder Novartis-Chef Daniel Vassella stellten eine «unvermeidbare» Ausnahme dar.

Kritisiert wird aber in der Studie, dass die Manager zu häufig direkt an der Bemessung ihrer Löhne beteiligt sind.

59% der angefragten Unternehmen hätten eingeräumt, dass in den Verwaltungsräten die Managerlöhne ohne jegliche Diskussionen genehmigt würden.

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