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Mehr Transparenz bei Manager-Löhnen

UBS-Manager Marcel Rohner, Peter Wuffli, Marcel Ospel, Luzius Cameron und Stephan Haeringer (v.l.): auch ihre Löhne sollen transparenter werden. Keystone

Die Schweizer Regierung will, dass Saläre und weitere Bezüge von Top-Managern offengelegt werden. Ausserdem sollen sich die Verwaltungsräte künftig jährlich zur Wiederwahl stellen müssen.

Dies sind zwei Pfeiler des revidierten Aktien- und Rechnungslegungsrechts, das der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat. Ziel ist eine bessere Leitung und Überwachung von Unternehmen.

Mit der jährlichen Wiederwahl des Verwaltungsrates könnten Exzesse verhindert werden, sagte der scheidende Justizminister Christoph Blocher am Freitag in Bern vor den Medien. So könnten die Aktionäre zu den Leistungen und Vergütungen der Kader Stellung beziehen.

Die “Abzocker-Initiative” von des Schaffhauser Unternehmers Thomas Minder stuft Blocher dagegen als “fragwürdig” ein. Diese sehe vor, dass die Generalversammlung (GV) die Gesamtsumme der Löhne und Boni festlege.

Dies führe jedoch dazu, dass der CEO für sich eine möglichst grosse Summe zurückbehalte und mittelmässige Kader einstelle.

Noch mehr Lohntransparenz

Der Bundesrat will noch mehr Lohntransparenz ermöglichen. In privaten Aktiengesellschaften soll künftig Auskunft über die Bezüge des obersten Managements verlangt werden können.

Damit soll ein Ausgleich gegenüber börsenkotierten Aktiengesellschaften geschaffen werden. Diese müssen seit dem 1. Januar 2007 diese Angaben im Anhang zur Bilanz machen.

Einberufung einer GV vereinfachen

Auch andere Aktionärsrechte will der Bundesrat stärken und so die Corporate Governance, die Leitung und Überwachung von Unternehmen, verbessern. Erleichtert werden soll etwa die Einleitung einer Sonderuntersuchung durch ein Gericht oder die Einberufung einer GV.

Hierfür verlangte das Gesetz bisher 10% des Aktienkapitals. Bei Publikumsgesellschaften werden dafür künftig 2,5% des Aktienkapitals oder der Stimmen notwendig sein. Bei nicht börsenkotierten Unternehmen sind es weiter 10% des Aktienkapitals oder der Stimmen.

Ein weiterer Revisionspunkt ist ein klarer geregeltes Informationsrecht für Aktionäre. Bei Privatgesellschaften wird ein schriftliches Auskunftsrecht geschaffen. Auch wird die Klage auf Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen verbessert.

Reaktionen von Economiesuisse und Gewerkschaftsbund

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse sieht Verbesserungspotenzial beim Gesetzesvorschlag des Bundesrats zum neuen Aktien- und Rechnungslegungsrecht.

Als besonders störend empfindet Thomas Pletscher, Leiter Recht und Wettbewerb bei Economiesuisse, die geplante Einführung der jährlichen Wahl des Verwaltungsrats. “Die Aktionäre können bereits heute diese Regelung einführen, wenn sie denn wollen”, sagte Pletscher. Die neue Regelung verhindere die nötige Flexibilität der Unternehmen.

Kein gutes Haar lässt Pletscher auch an der Abschaffung des Depotstimmrechts der Banken und der Vertretung durch Gesellschaftsorgane. Dies erschwere die Ausübung der Stimmrechte durch die Aktionäre.

Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), sieht dagegen vorwiegend die positiven Seiten des Gesetzesvorschlags. “Wir wollen vor allen Dingen Transparenz bei den Löhnen.” Diesbezüglich sei es wichtig, dass auch nicht börsenkotierte Unternehmen verpflichtet sind, ihre Bezüge offenzulegen.

Lampart begrüsst auch die Pflicht zur jährlichen Wahl des Verwaltungsrats und die tieferen Schwellenwerte zur Einberufung einer Generalversammlung. Dies ermögliche Pensionskassen eine bessere Kontrolle der Unternehmensführung.

Post, SBB, Skyguide, SRG und RUAG

Die Verwaltungsräte von Post, SBB, Skyguide, SRG und RUAG werden künftig nach einheitlichen Kriterien entschädigt. Dabei ist neben dem unternehmerischen Risiko und der Grösse des Unternehmens auch die Art der Finanzierung für die Honorare massgebend.

Der Bundesrat hat am Freitag die neue Praxis gutgeheissen. In einzelnen Fällen sind die Honorare tiefer als heute, in anderen leicht höher. Dort, wo sie tiefer sind, werden die neuen Eckwerte erst bei personellen Wechseln angewendet. Weil die SRG nicht im Besitz des Bundes ist, gilt die Regelung für sie als Empfehlung.

swissinfo und Agenturen

An der letzten Regierungssitzung dieses Jahres (und gleichzeitig der Legislatur) verabschiedete der Bundesrat zwei seiner Mitglieder: den nicht im Amt bestätigten Justizminister Christoph Blocher und die zurücktretende Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz. Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey verdankte ihre Arbeit und ihren Einsatz.

Im ablaufenden Jahr traf sich die Regierung zu 38 Sitzungen, die insgesamt 102 Stunden dauerten. Dabei wurden knapp 2200 Geschäfte verabschiedet.

Gemäss Regierungssprecher Oswald Sigg hat der Bundesrat an Effizienz zugelegt. Gegenüber der vorangegangenen Legislatur hat die Regierung in den letzten vier Jahren in weniger Sitzungen mehr Dossiers und Geschäfte erledigt.

Der Bundesrat ist weiterhin strikt gegen eine Zulassung von Parallelimporten. Damit soll sichergestellt werden, dass nationale Patente nicht umgangen werden können. Andernfalls würde die Innovationskraft der Wirtschaft geschwächt.

Der Einsatz der Swisscoy in der multinationalen Friedenstruppe im Kosovo wird bis Ende 2011 verlängert. Gemäss Bundesrat sind die Bedingungen für eine Beendigung der militärischen Präsenz im Kosovo bis auf weiteres nicht gegeben.

Beim Zivildienst soll die Gewissensprüfung abgeschafft werden. Der Bundesrat entschied sich für eine Variante, die vorsieht, dass der Zivildienst eineinhalb Mal solange dauert wie der Militärdienst. Wer dies in Kauf nehme, erbringe auch ohne Befragung einen genügenden Tatbeweis für die Ernsthaftigkeit seines Entscheids.

Ein Arbeitspapier des Bundesamtes für Justiz über den Revisionsbedarf der Rassismusstrafnorm hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen. Er sieht zurzeit allerdings keinen Handlungsbedarf zur Konkretisierung dieser Strafnorm.

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