Meinungsäusserungs-Freiheit auch für SVP
Die Kampagne der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu ihrer Ausschaffungsinitiative ist im Rahmen der Meinungsäusserungs-Freiheit erlaubt.
Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen Brief des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen (UNO) zu Rassismus, Doudou Diène.
Diène und der UNO-Sonderberichterstatter für die Rechte von Migranten, Jorge Bustamante, hatten sich in einem Schreiben an die Schweizer Regierung besorgt über die Kampagne der SVP zur Ausschaffungsinitiative und über das Plakat gezeigt, das weisse Schafe zeigt, die ein schwarzes Schaf aus der Schweiz bugsieren.
In seinem Brief hält der Bundesrat fest, dass die Meinungsäusserungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft im Rahmen politischer Debatten zu schützen sei.
Er bringt gleichzeitig seinen festen Willen zum Ausdruck, in der Schweiz keinerlei Form des Rassismus zu dulden.
Die Beurteilung, ob öffentliche Verlautbarungen unter die Antirassismus-Strafnorm fallen, sei aber grundsätzlich Sache der Justiz.
Klage angekündigt
Die Partei der Arbeit (PdA) des Kantons Zürich kündigte ihrerseits am Mittwoch an, sie wolle nächste Woche Klage gegen das Wahlplakat der SVP einreichen. Das Plakat propagiere gesellschaftliche Ausgrenzung und sei diskriminierend, sagte Parteisekretär Siro Torresan an einer Wahl-Medienkonferenz.
Man werde Klage einreichen wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz. Solche Propaganda sei einer demokratischen Partei unwürdig. Die Zürcher PdA spricht in ihrem Wahlkampf zu den Nationalratswahlen vor allem Menschen mit Migrations-Hintergrund an. Diese Ausländer seien besonders stark von Ausgrenzung betroffen.
Laute Kritik in der Westschweiz
In der Westschweiz stösst die Plakatkampagne der SVP schon seit längerem auf laute Kritik. Am Dienstag hatte sie der Grosse Rat Waadt in einer Resolution scharf verurteilt.
Die Regierungen von Stadt und Kanton Genf kritisierten bereits vor zwei Wochen, dass die Plakate «Intoleranz und Ausgrenzung fördern».
swissinfo und Agenturen
Im November 2002 hat der damalige UNO-Hochkommissar für Flüchtlinge, Ruud Lubbers, die Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gegen Asylrechtsmissbrauch verurteilt, die das Stimmvolk knapp mit 50,1% Nein ablehnte.
Vor den Parlamentswahlen im Oktober 2003 hat das in Genf ansässige UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) die SVP angeschuldigt, sie schüre Vorurteile gegenüber Ausländern.
Laut der UNO-Agentur war gewisses Kampagnenmaterial der Partei das Schlimmste, was man in Europa gesehen habe.
Im Schlussbericht des UNO-Menschenrechts-Rats vom März 2006 erhob Doudou Diène gegen die Schweiz Rassismus-Vorwürfe.
Laut UNO-Sonderberichterstatter erachten die Schweizer Behörden Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nur ein «zweitrangiges Phänomen».
In ihrer Antwort anerkennt die Schweizer Regierung das Problem der Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, bezeichnete aber gleichzeitig die Anschuldigungen als vorschnelle Verallgemeinerungen.
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