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Menschenrechte hoch halten

Ein Polizeiaufgebot am Bahnhof Landquart stoppt die WEF-Gegner. Keystone

In ihrem jüngsten Bericht kritisiert Amnesty International (AI) auch die Schweiz: exzessive Polizeigewalt, Einschränkung der freien Meinungsäusserung und der Versammlungsfreiheit.

Im neuesten Jahresbericht 2002, der die Ereignisse des Jahres 2001 umfasst, dokumentiert AI Menschenrechts-Verletzungen in insgesamt 152 Ländern. Auch die Schweiz wird kritisiert, weil Nichtregierungs-Organisationen (NGO), welche im Winter 2001 am Weltwirtschafts-Forum (WEF) in Davos teilnehmen wollten, die Einreise verwehrt wurde.

16 am WEF teilnehmende NGO hatten daraufhin in einem gemeinsamen Schreiben den Schweizer Behörden zwar die Verantwortung für die Sicherheit der Forums-Teilnehmer zugebilligt, gleichzeitig aber ihre Besorgnis über die Einschränkung der Rechte auf freie Meinungs-Äusserung und Versammlungsfreiheit ausgedrückt.

Die Regierung habe daraufhin ihr Bedauern über erlassene Beschränkungen zum Ausdruck gebracht. Diese aber als «notwendig» bezeichnet.

«Diese Antwort befriedigt uns nicht», sagt Catherine Morand, die Sprecherin der Sektion Schweiz von AI. «Wir haben von den Behörden Auskunft verlangt, wie sie die Ordnung unter Wahrung der Rechte aufrecht erhalten wollen. Doch haben wir keine klaren Antworten bekommen.»

Misshandlung inhaftierter Personen

Weiter listet der AI-Jahresbericht Berichte «von Misshandlungen und der Anwendung exzessiver Gewalt» von seiten der Schweizer Polizei auf, die «oftmals mit rassistischen Übergriffen einhergingen». Die amtlichen Untersuchungen solcher Vorwürfe verliefen in einigen Fällen unbefriedigend, schreibt die Menschenrechts-Organisation.

Konkret listet AI den Tod des kurdischen Flüchtlings Cemal Gömeç auf, der von der Berner Stadtpolizei geschlagen wurde. Nach einer gewaltsamen Festnahme des psychisch kranken Mannes, der die Polizisten mit einem Messer bedrohte, sei dem Mann ein Beruhigungsmittel injiziert worden. An den Folgen sei er dann gestorben.

Tod bei Ausschaffung

Auch die Anwendung von «exzessiver Gewalt» sowie «gefährliche und erniedrigende Zwangsmittel» bei der Abschiebung von Asylbewerbern aus der Schweiz listet Amnesty auf. Zwei davon verliefen tödlich.

Namentlich erwähnt wird die Verurteilung zu «fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung» eines Arztes durch das Bezirksgericht Bülach. Der Arzt wurde verurteilt wegen fahrlässiger Tötung des Palästinensers Khaled Abuzarifa im Jahr 1999 auf dem Flughafen Kloten. Der Arzt habe eine Fehldiagnose bei Atembeschwerden des Asylbewerbers gestellt.

Praxis der Polizei war es, Abschiebehäftlingen den Mund mit Klebeband zu verschliessen und diese mit gefesselten Händen und Füssen an einen Rollstuhl festgeschnallt auszuschaffen. Der Mann erstickte.

UNO-Menschenrechts-Ausschuss

Der UNO-Menschenrechts-Ausschuss wies die Schweiz an, in allen Kantonen «unabhängige Gremien zur Entgegennahme und wirksamen Untersuchung aller Beschwerden über exzessiven Gewalteinsatz und andere Fälle von Missbrauch durch die Polizei» einzurichten.

Der UNO-Ausschuss habe die Schweiz zudem aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass alle Zwangsrückführungen im Einklang mit den Bestimmungen des IPPBR (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) erfolgen.

Dokument des Schreckens

Der Jahresbericht von AI dokumentiert aussergerichtliche Hinrichtungen in 47 Ländern, gerichtliche Hinrichtungen in 27 Ländern. Dazu «Verschwindenlassen» in 35 Ländern, Folter und Misshandlungen in 111 sowie Gewissen-Gefangene in mindestens 56 Ländern.

Die Organisation glaubt aber, dass die tatsächliche Anzahl solcher Fälle viel höher ist.

Urs Maurer

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