Muslime bekamen in Gefängnis undeklariertes Schweinefleisch
Zehn Insassen der Justizvollzugsanstalt Realta in Cazis im Kanton Graubünden hatten Anzeige gegen Unbekannt und gegen die Leitung des Gefängnisses erstattet, wegen falsch deklarierten Fleischs. Mindestens einer der Insassen arbeitete in der anstaltseigenen Metzgerei.
Bei einer Hausdurchsuchung im September seien neun Fleischprodukte beschlagnahmt worden, sagte der Leiter des kantonalen Amts für Justizvollzug, Mathias Fässler, am Dienstag vor den Medien in Chur. In einem «Rindsplätzli», das als reines Rindfleischprodukt deklariert war, seien zwei Drittel Schweinefleisch gefunden worden.
Rund die Hälfte der 200 Insassen der Justizvollzuganstalt Realta sind muslimisch. Laut Koran dürfen Muslime kein Schweinefleisch essen. Das falsch deklarierte Fleisch wurde auch im Hofladen der JVA verkauft, auch Gefängnismitarbeitende assen davon.
Fahrlässig oder diskriminierend?
Der Kanton reagierte mit Sofortmassnahmen: Er schloss die Metzgerei und stellte den Metzger frei. Vorläufig darf nur noch Fleisch von externen Metzgereien bezogen werden, erklärt Mathias Fässler gegenüber SRF. Eine Erklärung, wie das passieren konnte, gibt es noch nicht. Es läuft eine Strafuntersuchung.
Ob die Falschdeklaration fahrlässig war oder auf einen diskriminierenden Hintergrund zurückzuführen sei, werde nun von der Staatsanwaltschaft geklärt, sagte Regierungsrat Peter Peyer gegenüber Keystone-SDA.
Klar ist: Verantwortlich für die Kontrollen der Fleischdeklaration war der freigestellte Metzger. Dieser ist seit 28 Jahren in der Metzgerei angestellt, bestätigt Mathias Fässler. Die Verantwortlichen entschuldigten sich: «Es tut einem extrem leid für alle, die geschädigt worden sind. Seien es eingewiesene Personen, Mitarbeitende oder unsere Kunden.» Die internen Kontrollen sollen in Zukunft verbessert werden.
Die Bündner Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage von SRF, dass sie im Moment wegen Urkundenfälschung und Warenfälschung gegen unbekannt ermittelt.
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