Nationalrats-Präsidentin
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Die Nationalrats-Präsidentin ist für die Dauer eines Jahres gewählt und gilt als höchste Schweizerin, weil sie auch der Vereinigten Bundesversammlung (Parlament) vorsteht.
Sie leitet die Verhandlungen, vertritt den Rat nach aussen und wacht über die Befolgung des Geschäftsreglements sowie über die Ordnung in den Sitzungen. Die Wiederwahl für das folgende Jahr ist ausgeschlossen.
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