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Neuer nationaler Pandemieplan vorgestellt

Die Behörden haben das Grippemittel Tamiflu für rund 2 Millionen Menschen bereitgestellt. Keystone Archive

Das Bundesamt für Gesundheit hat den Entwurf eines neuen Pandemieplans veröffentlicht. Die Kooperation zwischen Bund und Kantonen soll verbessert werden.

So müssen sich Bund und Kantone über die Versorgung der Bevölkerung mit Tamiflu im Falle einer Übertragung der Vogelgrippe von Mensch zu Mensch einigen.

Eine bereinigte Fassung des Pandemieplans wird im Juni veröffentlicht, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitag mitteilte. Anschliessend soll das Dokument regelmässig aktualisiert werden.

Es wurde vom BAG in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden, der Arbeitsgruppe Influenza und zahlreichen Experten erarbeitet.

Die vorläufige Version des Pandemieplans dient den Kantonen als Grundlage für die Fertigstellung ihrer kantonalen Aktionspläne. Es müssten aber noch verschiedene Differenzen bereinigt und die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen geklärt werden, schreibt das BAG.

Tamiflu, Impfstoff, Schutzmasken

Vor allem bei der Versorgung der Bevölkerung mit Tamiflu, mit einem Pandemie-Impfstoff und mit Schutzmasken bestehen noch Differenzen. Es gehe etwa darum, ob Tamiflu in Pulver- oder Kapselform verteilt werde, sagte BAG-Sprecher Jean Louis Zurcher.

Bereits veranlasst hat der Bund die Einlagerung von Tamiflu für zwei Millionen Menschen. Das reiche auch beim Eintreffen des schlimmstmöglichen Szenarios für die Behandlung aller erkrankten Personen und des Pflegepersonals, schreibt das BAG.

Bei Bedarf wird der Bund für die Freigabe dieses Pflichtlagers besorgt sein. Das gelagerte Pulver würde in Trinklösungen zur Prophylaxe für das Pflegepersonal und in Kapseln zur Behandlung der erkrankten Personen zur Verfügung stehen.

Rasche Verteilung

Schon im Fall einer Pandemie-Bedrohung ist die Verteilung von 10 Prozent der Tamiflu-Reserven an die Kantone vorgesehen. Damit soll sicher gestellt werden, dass Tamiflu früh genug verteilt werde, schreibt das BAG. Die Kantone legen die Versorgungskanäle im Kanton fest und überwachen die richtige Verwendung.

Differenzen bestehen auch bei der Frage eines Pandemie-Impfstoffs. Der Bund habe Offerten zur Herstellung eines allfälligen Impfstoffs erhalten, schreibt das BAG. «Zur gegebenen Zeit» werde der Bundesrat die Ergebnisse der Verhandlungen bekannt geben.

Bis 7400 Tote

Keine neuen Informationen gibt das BAG über die umstrittene Frage, ob der Impfstoff in der Schweiz hergestellt werden soll. Er könne nicht sagen, ob auch Schweizer Firmen noch im Rennen um die Herstellung des Impfstoffs seien, sagte Zurcher.

Der Impfstoff kann erst hergestellt werden, nachdem ein Pandemievirus aufgetreten ist.

Der neue Plan gibt auch Hinweise auf die erwarteten Auswirkungen einer Pandemie: Das BAG rechnet mit rund 1,85 Millionen Erkrankten, 46’000 Einlieferungen ins Spital und 7400 Toten, falls eine Pandemie auftritt.

Die maximalen Kosten könnten sich für das Pandemiejahr auf 2,3 Milliarden Franken belaufen.

Virus bei viertem Vogel

Das EU-Referenzlabor in London hat am Freitag das gefährliche H5N1-Virus bei einem vierten Schweizer Vogelgrippefall nachgewiesen. Bei dem betroffenen Vogel handelt es sich um eine Tafelente, die im thurgauischen Steckborn am Bodensee gefunden worden war.

Insgesamt sind noch die Resultate von etwa 12 Vogelgrippe-Proben im Londoner Labor hängig, wie Marcel Falk, Sprecher des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), sagte.

Es sei damit zu rechnen, dass auch bei ihnen der Typ H5N1 nachgewiesen werde. Noch keine der eingesandten Proben sei negativ gewesen, betonte er.

Auf 32 erhöht hat sich die Zahl der am Vogelgrippe-Virus H5 erkrankten Vögel. Das Zürcher Referenzlabor wies den Erreger in einer Stockente nach, die ebenfalls in Steckborn gefunden worden war.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz untersteht das öffentliche Gesundheitswesen der Kompetenz der Kantone. Daher gibt es 26 unterschiedliche Systeme.

Der Bund kann auf nationaler Ebene Massnahmen ergreifen zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit.

Namentlich kann der Bund im Kampf gegen übertragbare oder stark verbreitete Krankheiten aktiv werden.

Zudem kann er Gesetze erlassen, wenn es um Lebensmittel, Medikamente, Drogen oder chemische Substanzen geht, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen.

Laut dem neuen Pandemieplan des BAG könnten 1,85 Millionen Menschen mit der Vogelgrippe angesteckt werden, falls das Virus von Mensch zu Mensch überspringen würde.
46’000 Menschen dürften in diesem Fall in Spitäler eingeliefert werden und es wäre mit rund 7400 Toten zu rechnen.
Die Kosten für den Kampf gegen eine solche Pandemie dürften sich auf 2,3 Mrd. Fr. belaufen.

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