Neuer Schlag gegen Kinderpornografie
Die Schweizer Polizeibehörden haben erneut zu einem Schlag gegen die Kinderpornografie im Internet ausgeholt. Landesweit wurden 400 Wohnungen durchsucht.
Die rechtlichen Mittel gegen Kinderpornografie im Internet sind in der Schweiz allerdings beschränkt.
«Für uns ist das eine grosse und sehr wichtige Operation. Wir sind überzeugt, damit ein Zeichen zu setzen, dass die Schweiz die Kinderpornografie nicht toleriert», sagte der Sprecher des Bundesamtes für Polizei Jürg Schäublin gegenüber swissinfo.
Die grösste Polizeiaktion gegen Kinderpornografie seit der Operation «Genesis» vom Herbst 2002 begann am vergangenen 6. September. Bei rund 400 Hausdurchsuchungen stellten die Polizeibehörden aller Kantone umfangreiches kinderpornografisches Material sicher.
Bei der Aktion wurden mindestens zehn Personen vorübergehend festgenommen. Acht von ihnen stehen gemäss dem Bundesamt unter dem Verdacht, selbst sexuelle Handlungen an Kindern begangen zu haben.
Konsum ist nicht strafbar
Laut dem Bundesamt für Polizei waren zahlreiche Verdächtige bereits in früheren Fällen aufgetaucht, unter anderem auch während der Operation «Genesis».
Bei 47 Verdächtigen wurde eine prioritäre Überprüfung angeordnet, da sie entweder beruflich mit Kindern zu tun hatten, bereits als Kinderporno-Konsumenten vorbestraft waren oder speziell umfangreiche Mengen konsumierten.
Die Aktion richtet sich gegen Personen, die verdächtigt werden, für den Zugang zu kinderpornografischem Material Zahlungen mit Kreditkarten geleistet zu haben.
Gemäss geltendem Recht ist der Besitz, nicht jedoch der Konsum von Kinderpornografie strafbar. «Die Leute können Kinderpornografie konsumieren. Strafbar ist lediglich das Herunterladen auf die Festplatte oder einen andern Datenträger», so Jürg Schäublin.
«Genesis»: Die meisten Verfahren eingestellt
Für Pascal Seeger von der «Action Innoccence», einer Westschweizer Vereinigung gegen Kinderpornographie, ist die Aktion im besten Fall eine Warnung an die Adresse der Pädophilen.
«Es ist zu befürchten, dass die strafrechtlichen Konsequenzen der Aktion zu schwach ausfallen und die Kriminellen nicht wirklich von ihren Taten abhalten werden», sagte Seeger gegenüber swissinfo.
Seeger weist darauf hin, dass die meisten Verfahren der Aktion «Genesis» in strafrechtlicher Hinsicht eingestellt wurden. «Uns sind Personen bekannt, die während ‹Genesis› verdächtigt wurden und in der Zwischenzeit rückfällig geworden sind.»
Aktion hat Ursprung in den USA
Die Auswertung des sichergestellten Materials wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Nebst PCs und Laptops wurde Bildmaterial auf mehreren hundert Videokassetten, DVD- Datenträgern und CD-ROM sichergestellt. An der Aktion waren die Bundeskriminalpolizei sowie Polizeikräfte aller Kantone und der Stadt Bern beteiligt.
Die Ermittlungen nahmen wie bei der Aktion Genesis ihren Ursprung in den USA. Dort gingen die Behörden im vergangenen Jahr gegen mehrere Firmen vor, die den Zugang zu Kinderpornografie im Internet anboten.
Dabei stiessen sie auch auf Informationen über die Kunden, die sich per Kreditkartenbezahlung Zugang zu den Seiten erkauft hatten. Neben der Schweiz sind über 120 andere Länder involviert.
Von langer Hand geplant
Das Bundesamt für Polizei wurde von Interpol im Februar 2004 über die Dimension des Falles informiert und wertete danach in zeitintensiver Arbeit die Informationen aus.
Über 100’000 Bild- und Videodateien auf 21 Websiten wurden überprüft. Dabei wurde ein Drittel des Materials als strafrechtlich relevant eingestuft.
Die Polizeiaktion in der Schweiz wurde laut dem Bundesamt von langer Hand geplant. Im Vorfeld der Aktion wurden in Bern zwei Tagungen durchgeführt, an denen die Entscheidungsträger aus sämtlichen Kantonen teilnahmen.
Im Mai dieses Jahres wurde dann beschlossen, die verdächtigen Kunden im Rahmen einer landesweiten Polizeiaktion zu überprüfen.
swissinfo
Die Schweizer Gesetz-Gebung verbietet den Konsum konsum von kinder-Pornografischen Internet-Sites nicht.
Strafbar ist das Herunterladen dieser Inhalte.
Die Höchststrafe beträgt ein Jahr Gefängnis und Bussen, deren Höhe von den Gerichten festgelegt werden.
Auf dem Verkauf von Kinder-Pornographischen Bildern steht eine Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis.
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