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Nulltoleranz für Drogen am Steuer

Künftig Nulltorleranz für den Joint am Steuer. Keystone

Wer in der Schweiz unter Drogeneinfluss fährt, wird künftig seinen Führerausweis für mindestens drei Monate verlieren. Ab 2005 wird das Gesetz verschärft.

Um die Fehlbaren schneller zu überführen, setzt vor allem die Deutschschweiz auf einen Schnelltest aus Deutschland.

Wer Cannabis raucht und sich anschliessend ans Steuer setzt, wird es künftig in der Schweiz schwieriger haben, bei einer Polizeikontrolle ohne Strafe davonzukommen.

Die Polizei der meisten Kantone setzt künftig auf einen Speicheltest, um mehr Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Drogen aus dem Verkehr zu ziehen.

Laut einer holländischen Studie konsumieren in Europa zwischen ein und fünf Prozent der Fahrzeuglenker illegale Drogen oder stehen unter Medikamenteneinfluss.

Keine Toleranz

Die von der Schweizer Regierung per 2005 in Kraft gesetzte Strafverschärfung für den Konsum illegaler Drogen am Steuer kommt parallel zur Senkung der Promillegrenze bei Alkohol von 0,8 auf 0,5 Promille. Die Polizei nimmt nun dies zum Anlass, ihr Instrumentarium zu überprüfen.

Illegale Drogen am Steuer – insbesondere Cannabis – werden für die Verkehrspolizei zu einem wachsenden Problem. Letztes Jahr wurden in der Schweiz deswegen ein Drittel mehr Ausweise entzogen als im Vorjahr.

Die aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Strassen sehen für 2003 so aus: Wegen Fahrens unter Medikamenten- und Drogeneinfluss wurden 676 Führerausweise entzogen. 60% der Betroffenen waren zwischen 20 und 29 Jahre alt.

Die Zahl der Entzüge ist zwar im Vergleich zu den gut 15’000 Führerausweis-Entzügen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verhältnismässig gering, doch steigt sie stark an.

Zudem war es bislang nicht möglich, einen Test auf Verdacht von Drogenkonsum vor Ort zu machen. Auch die Gesetzeslücke führte zu einer komplexen Beweislage. Der Cannabis-Wirkstoff THC kann nicht wie Alkohol vor Ort nachgewiesen werden. Dafür brauchte es bislang einen Labortest.

Speichel Schnelltest setzt sich durch

Mehr und mehr setzten nun aber einzelne Kantone bei Drogenverdacht einen Speichel-Schnelltest ein. Dieser erlaubt es, vor Ort einen Anfangsverdacht zu erhärten, um dann die entscheidende Blutprobe anzuordnen, wie das beim Alkohol auch gemacht wird.

Ab 2005 wollen die Polizeistellen in fast allen Kantonen entsprechend ausgerüstet sein. Die Mehrheit setzt auf den aus Deutschland stammenden Einweg-Schnelltest «Drugwipe», der im Kanton Zug gute Ergebnisse zeigte.

Die Innerschweizer Kantone haben nach einer mehrmonatigen Testphase im Kanton Zug den Schnelltest bereits eingeführt oder stehen kurz davor.

In Zürich, Aargau und Graubünden laufen bis Ende Sommer noch Tests. Die meisten Kantone in der Romandie erwägen eine Einführung von «Drugwipe» auf Anfang 2005.

Nulltoleranz

Ab 2005 kann die Polizei zudem bei Verdacht auf illegale Drogen am Steuer deutlich einfacher als bisher eine Blutprobe anordnen. Im Gegensatz zum Alkohol fehlte bisher der gesetzliche Rahmen.

Werden künftig Cannabis, Kokain, Heroin, Morphin oder Ecstatsy nachgewiesen, gilt dies neu als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Der Führerausweis wird für mindestens drei Monate entzogen. Einen Toleranzbereich wie bei Alkohol gibt es nicht.

Generell werten die kantonalen Polizeistellen die Gesetzesänderung als neues Instrument, um vor allem mehr Cannabis-Rauchende aus dem Verkehr zu ziehen. Eigentliche Razzien will jedoch niemand durchführen.

Trotzdem noch kein idealer Test

Trotz Schnelltest bleibe bei den illegalen Drogen das geschulte Auge des Polizisten wichtig, sagt etwa Ewald Weber, Chef der Verkehrsabteilung der Zürcher Kantonspolizei. Neben körperlichen Signalen sei oft schon der Geruch im Auto verräterisch.

Den idealen Test gebe es trotz Fortschritten immer noch nicht, sagt Peter Iten, Leiter der chemisch-toxikologischen Abteilung des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Zürich.

Iten hat mehrere Publikationen zum Thema Drogenkonsum und dessen Auswirkungen verfasst und hat die Testphase des Speicheltestes in mehreren Kantonen wissenschaftlich begleitet. Immer noch bleibe die kritische Prüfung durch den Polizeibeamten wichtig, sagt Iten.

swissinfo und Agenturen

Laut Bundesamt für Strassen wurden im vergangenen Jahr 676 Führerausweise wegen Fahrens unter Drogen entzogen. 60% der Fehlbaren sind zwischen 20 und 29 Jahre alt.

2003 gab es 15’000 Ausweis-Entzüge wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand.

Cannabis ist die meistverbreiteste Droge am Steuer.

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