«Ohne Sicherheit keine Guantanamo-Häftlinge»
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hofft auf eine sachliche Auseinandersetzung mit der Minarett-Initiative. Im Interview mit swissinfo.ch betont sie zudem, dass eine allfällige Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen nicht zu Sicherheitsproblemen führen dürfe.
swissinfo.ch: Seit Monaten wird innerhalb der Verwaltung über die Aufnahme von ehemaligen Guantanamo-Häftlingen diskutiert – wann erhält die US-Regierung eine Antwort?
Eveline Widmer-Schlumpf: Die US-Regierung wird eine Antwort erhalten, sobald der Bundesrat definitiv über eine allfällige Aufnahme eines oder mehrerer ehemaliger Häftlinge aus Guantanamo entschieden hat.
swissinfo.ch: Aus welchen Ländern kommen die Leute?
E.W.: Das kann ich Ihnen heute nicht sagen. Es gibt keine bevorzugten Länder. Aber es gibt Länder, die kaum in Frage kommen, weil man einfach weiss, dass es Schwierigkeiten geben könnte.
swissinfo.ch: Was darf konkret auf keinen Fall im Profil stehen?
E.W.: Es dürfen natürlich keine Personen sein, die eine Vergangenheit mit terroristischem Hintergrund und gleichzeitig Verbindungen zu Organisationen in der Schweiz haben. Das wäre unmöglich. Wir können und wollen uns keine Sicherheitsprobleme einhandeln.
swissinfo.ch: 2008 hat die Schweiz Asylgesuche von Guantanamo-Insassen abgelehnt – ein Sinneswandel?
E.W.: Die Ablehnung der drei Asylgesuche war berechtigt, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Flüchtling nicht gegeben waren.
Es geht bei Guantanamo-Häftlingen – auch jetzt – asylrechtlich gesehen nicht um Flüchtlinge, sondern um freizulassende Häftlinge, für die aus humanitären Gründen Aufnahmestaaten gesucht werden. Zurzeit prüfen wir eine ausländerrechtliche Aufnahme einzelner Personen.
swissinfo.ch: Ein «Nein» an die US-Behörden kommt – Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen und UBS – wohl nicht in Frage…
E.W.: Wenn die Voraussetzungen aus rechtlichen Gründen – Haftpflicht, Integration oder Sicherheit – nicht gegeben wären, dann müssten wir «Nein» sagen.
Man kann im Übrigen diese Fragen nicht miteinander verbinden, sie sind gesondert zu prüfen. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, entscheiden wir. Und wenn das natürlich politisch zudem Goodwill schafft und sich positiv auf die bilateralen Beziehungen auswirkt, dann ist das sehr gut.
swissinfo.ch: Gegenüber anderen Schutzsuchenden, den Asylsuchenden, wollen sie eine härtere Gangart einlegen. Weshalb?
E.W.: Wir wollen in diesem Bereich konsequent sein, weil die Schweiz im Vergleich mit den umliegenden Staaten in den vergangenen Jahren mit einer grossen Anzahl von Asylgesuchen konfrontiert wurde.
swissinfo.ch: Innerhalb Europas wird über eine gerechtere Verteilung der Belastung diskutiert. Dies verlangen etwa Italien, Malta Griechenland. Sind sie dafür?
E.W.: Wenn es, unter Einbezug der Schweiz, dazu kommen würde, dann würde uns das mit Sicherheit nicht mehr belasten.
Ich denke, mittel- und langfristig wird man zu einem solchen Ausgleichsmechanismus kommen müssen. Wir haben im Übrigen in der Schweiz bereits Erfahrung damit. Wir teilen ja die Asylsuchenden, gestützt auf die Bevölkerungszahl, den Kantonen zu.
swissinfo.ch: Wechseln wir zum Minarettverbot. Darüber wird es eine Volksabstimmung geben. Wie erklären Sie im Ausland, dass das möglich ist?
E.W.: Das ist die direkte Demokratie: Bürgerinnen und Bürger stimmen über eine Verfassungsinitiative ab. Ich unterstütze dieses System, auch wenn wir sehr schwierige Diskussionen haben, wie eben bei diesem Beispiel.
Die politischen Rechte auf der einen, Grund-, Verfassungs- und Völkerrecht auf der anderen Seite; das ist immer ein Spannungsfeld.
In der Schweiz erklären wir eine Initiative nur dann für ungültig, wenn sie zwingendes Völkerrecht verletzt. Und das kann man bei der Minarett-Initiative nicht sagen. Über diese Bestimmung kann man diskutieren, aber man kann sie in einem Rechtsstaat mit direkter Demokratie nicht einfach im Rahmen einer Praxisänderung aufheben.
swissinfo.ch: Sie erklärten im Parlament zudem, sie hätten Vertrauen in die Stimmbürger …
E.W.: Ich habe einige Jahre Erfahrung in der Kantons- und Bundespolitik. Und ich stelle fest, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger durchaus in der Lage sind, differenziert zu urteilen und auch die Konsequenzen eines Ja oder eines Nein zu berücksichtigen.
Wir haben schon verschiedene sehr schwierige Auseinandersetzungen gehabt. Was ich aber hoffe, ist, dass man sachlich bleibt und nicht emotionalisiert.
swissinfo.ch: Bereits jetzt sehr emotional debattiert wird ein anderes Thema: die zunehmende Veröffentlichung von Fotos im Internet zu Fahndungszwecken. Ihre Haltung dazu?
E.W.: Die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung von Tatverdächtigen im Internet sind in den kantonalen Strafprozessordnungen geregelt.
Generell muss ein konkreter Tatverdacht vorliegen. Ich denke, dass man diese Internetfahndung nur im Ausnahmefall anwenden soll, wenn es um schwerwiegende Delikte geht. Und zwar aus Datenschutzgründen: Denn selbst wenn jemand freigesprochen wird, ist es schwierig, das wieder zu «löschen». Was einmal im Internet veröffentlicht ist, ist öffentlich.
Ihr Handlungsspielraum ist in der föderalistischen Schweiz aber eingeschränkt…
E.W.: Die Kantone sind genügend sensibilisiert, dass es da Grenzen gibt. Wir werden das mit dem zuständigen Gremium der Kantonsregierungen diskutieren. Und dann auch über Wege sprechen, die zu einer gewissen Harmonisierung unter den Kantonen führen – ohne Zwang des Bundes.
Geraldo Hoffmann und Eva Herrmann, swissinfo.ch
Die 53-jährige Juristin stammt aus dem Kanton Graubünden, wo sie für die rechts-konservative SVP von 1998 bis 2007 Mitglied in der Exekutive war.
Am 12. Dezember 2007 wurde Widmer-Schlumpf anstelle des abgewählten Christoph Blocher (auch SVP) in die Schweizer Landesregierung gewählt.
Im Zuge der darauffolgenden Auseinandersetzungen spaltete sich eine Gruppierung, zu der Widmer-Schlumpf gehörte, von der SVP ab.
Im nationalen Parlament verfügt die junge «Bürgerlich-Demokratische Partei» (BDP) derzeit über 6 Sitze.
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