Pensionskasse auch für wenig Verdienende
Teilzeitarbeitende und Angestellte mit tiefen Löhnen sollen sich ein Altersguthaben ansparen können. Eine Fachkommission des Nationalrates schlägt vor, die Eintrittsschwelle für die Zweite Säule zu halbieren.
Die Kommission hatte den Auftrag, im Rahmen der ersten Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) den so genannten Koordinations-Abzug zu überprüfen. Dieser Abzug bestimmt die Einkommens-Grenze, ab der Beiträge an die Zweite Säule geleistet werden müssen. Die AHV allein genügt nicht mehr.
Mehr Vorsorgeschutz
Die von Christine Egerszegi (FDP/AG) präsidierte Kommission beantragt, dass Arbeitnehmer ab einem Jahres-Einkommen von 12’360 Franken obligatorisch in der zweiten Säule versichert sind. Bis jetzt liegt das Mindest-Einkommen bei 24’720 Franken.
Mit der tieferen Schwelle erhielten Kleinverdienende besseren Vorsorgeschutz, sagte Egerszegi am Dienstag vor den Medien. Es gebe Betriebe in der Gastronomie sowie im Textil- und Reinigungs-Gewerbe, welche Personen konsequent unter der Obligatoriums-Grenze anstellten. Auf diese Weise würden Pensionskassen-Beiträge eingespart.
Leistungsabbau soll verhindert werden
Die Kommission will den Umwandlungssatz, der zur Berechnung der Renten dient, von heute 7,2% bis 2023 stufenweise auf 6,8% senken. Ziel ist es, das bisherige Leistungs-Niveau mindestens während der Übergangszeit zu erhalten und überalterte Pensionskassen zu schonen. Die Kommission geht weniger weit, als dies der Bundesrat plant: Er möchte bis 2016 auf 6,65% hinuntergehen.
Das vorgeschlagene Modell der Kommission kostet statt 300 rund 900 Mio. Franken. Danach sind 35% der Männer (800’000) und 50% der Frauen (870’000) besser versichert. Neu versichert werden 7% der Männer (160’000) und 17% der Frauen (306’000). Nicht versichert bleiben 182’000 Männer und 294’000 Frauen.
Mehr Transparenz
Die Kommission fordert zudem mehr Transparenz in den Pensionskassen und den Sammelstiftungen. Diese sollen über ihre Verwaltungskosten und den Ertrag ihrer Anlagen Auskunft geben müssen. Es müsse nachvollziehbar sein, wie mit den Geldern aus dem «Zwangssparen» umgegangen werde, sagte Egerszegi.
Die Kommission habe ihr Modell darlegen wollen, weil die Versicherungsbranche ihr Lobbying bereits losgetreten habe, sagte Kommissions-Präsidentin Rosmarie Dormann: Besser eine rasche Information als drei Monate Spekulation, meinte die christlichdemokratische Luzernerin.
swissinfo und Agenturen
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