Man muss die Spannung aushalten
Die Dämonisierung populistischer Strömungen ist nicht hilfreich. Die Demokratie ist essenziell mehrheitsgesteuert; es ist deshalb riskant, alleine auf den Schutz von Brandmauern zu vertrauen.
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Populismus ist kein neues Phänomen. Nicht nur die Begrifflichkeit reicht zurück bis in die Römische Republik, sondern auch die negative moralische Konnotation. Schon damals bezeichneten Vertreter der herrschenden Elite jene Politiker, die direkt ans Volk appellierten, als Populisten (populares), während sie sich selbst unbescheiden Optimaten – die Besten – nannten. Der römische Staatsmann Cicero etwa schmähte die «Männer des Volkes» als charakterlose Ja-Sager, als Heuchler, welche vorgäben, das Volk zu unterstützen, in Wahrheit aber seine Interessen und sogar seine Sicherheit gefährdeten.
Wichtige Aspekte populistischer Bewegungen
Auch heute gilt das Anbiedern an die Zuhörer, das Appellieren an deren Instinkte als Merkmal populistischer Politiker: Als Rechtfertigung für seine Behauptung, Präsident Obama habe den IS gegründet, meinte Donald Trump bloss, das habe den Zuhörern doch gefallen und jeder spreche nun darüber. Daneben berufen sich Populisten auch gerne darauf, als Volkstribune auf der Seite des Volkes zu stehen und gegen die Eliten anzukämpfen (denen sie oft genug entstammen). Auch hier finden wir eine Parallele zum alten Rom: Wenn ein Aristokrat in das Amt des Volkstribunen gewählt werden wollte, so musste er zuvor formell zur Plebs «übertreten».
Eine umfassende oder unumstrittene Definition des Populismus gibt es zwar nicht; die Politikwissenschaft hat aber weitere wichtige Aspekte populistischer Bewegungen herausgearbeitet. So reklamieren solche Bewegungen für sich, als einzige die Interessen der (stillen) Mehrheit eines monolithisch und homogen verstandenen «Volkskörpers» zu vertreten. Und sie verwehren sich dagegen, dass gewisse Fragen entpolitisiert und so der Entscheidungsgewalt der Majorität entzogen werden. Dieser Aspekt wird besonders deutlich im Zusammenhang mit der Stellung ethnischer, religiöser, kultureller und anderer Minderheiten. Elementare Rechte solcher Minderheiten wurden durch die Verbriefung in nationalen Grundrechten und internationalen Menschenrechtsinstrumenten vom politischen Prozess weitgehend abgeschirmt; diese Rechte sollen nicht von den Launen der Mehrheit abhängen, und ihr Umfang soll durch die Gerichte, nicht durch Plebiszite bestimmt werden.
Gerade in der Schweiz tun wir uns zunehmend schwer mit der Spannung zwischen der Entpolitisierung zentraler gesellschaftlicher Fragen und unseren weitreichenden demokratischen Entscheidmechanismen.
Damit erklärt sich die populistische Aversion gegen (fremde und eigene) Richter und andere Expertengremien, und damit werden populistische Postulate auch zum Gegenstand rechtlicher Überlegungen. Denn die Anerkennung gewisser Ansprüche als Menschenrecht ist ein zentraler Aspekt des Rechtsstaates: Es wird so eine Brandmauer errichtet, die auch dann Schutz bietet, wenn die Flammen der Emotionen hochschlagen. Zugleich werden solche Ansprüche aber von der Verfügungsgewalt der Mehrheit ausgeschlossen. Gerade in der Schweiz tun wir uns zunehmend schwer mit der daraus resultierenden Spannung zwischen dieser Entpolitisierung zentraler gesellschaftlicher Fragen und unseren weitreichenden demokratischen Entscheidmechanismen.
Diese Spannung kann – obwohl das immer wieder suggeriert wird – weder auf die eine noch auf die andere Seite aufgelöst, sondern muss ausgehalten werden. Eine Dämonisierung populistischer Politik hilft dabei wenig. Die Demokratie ist essenziell mehrheitsgesteuert; es ist deshalb riskant, alleine auf den Schutz von Brandmauern zu vertrauen. Vielmehr muss in der politischen Arena die Notwendigkeit von nicht verhandelbaren Rechten überzeugend dargelegt werden – so dass gefährliche Feuer möglichst gar nicht erst ausbrechen. Anstatt dass man demokratische Entscheidungen wegen angeblicher Überforderung der Stimmenden zunehmend beschneidet, sollte politische Überzeugungs- und Informationsarbeit geleistet werden, damit die Vorteile rechtsstaatlicher Institutionen deutlicher erkennbar werden. Denn dass manche populistische Bewegungen zentrale Aspekte des Rechtsstaates neuzeitlicher Prägung gefährden, steht ausser Frage.
Den Konflikt nicht unterschätzen
Selbst der Optimat Cicero war überzeugt, dass die Volksversammlung, auch wenn sie sich aus unerfahrenen Leuten zusammensetze, den Unterschied merke zwischen einem Populisten und «charakterfesten Bürgern mit Ernst und Würde». Und auch wenn in der Versammlung Verstellung und Verschleierung den meisten Spielraum hätten, so siege auch dort die Wahrheit, wenn sie nur offen dargelegt und ins rechte Licht gerückt werde. Der Erfolg ist dabei aber nicht garantiert. In Rom endete der Konflikt zwischen Popularen und Optimaten schliesslich mit dem Untergang der Republik. Es herrschte fortan ein Kaiser, der jeweils als Volkstribun mit unbeschränkter Amtsdauer zugleich unanzweifelbar der beste Freund des Volkes war. Von diesem Zustand sind wir glücklicherweise noch weit entfernt, aber die Vergangenheit illustriert, dass der Konflikt zwischen etablierten Strukturen und populistischen Bewegungen nicht unterschätzt werden darf.
Dieser Artikel erschien erstmals in der Neuen Zürcher ZeitungExterner Link am 8. September 2016.
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