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Regierung hält an umstrittenem Kampf gegen Terror fest

Bundesrat Blocher erklärt, wann der Staat den Lauschangriff starten kann. Keystone

Trotz Kritik von Links und Rechts sollen Ermittler im Kampf gegen den Terrorismus künftig tief in die Privatsphäre der Bürger eindringen dürfen.

Laut revidiertem Staatsschutzgesetz ist die Installation von Wanzen in Privaträumen und die Überwachung von Post, Telefon, Mail und Computer von Verdächtigen erlaubt.

Der Bundesrat hat das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft für die Revision des Bundesgesetzes über die innere Sicherheit (BWIS) auszuarbeiten. Dieses wird anschliessend im Parlament beraten. Das letzte Wort zum umstrittenen Gesetz soll dann das Volk haben.

Die Revision des Staatsschutzgesetzes sieht vor, dass bei einem konkreten Verdacht als letzte Massnahme auch Lauschangriffe angeordnet werden können.

Justizminister Christoph Blocher sagte allerdings, dass diese weitgehenden Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern nur in ganz eindeutigen Fällen erlaubt sein sollen.

Einstimmig

Das Verfahren für die Genehmigung eines Lauschangriffs wurde nach der Kritik in der Vernehmlassung noch einmal präzisiert. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) muss laut dem Justizminister dem Bundesverwaltungsgericht erst einen Antrag stellen. Dieses prüfe die Rechts- und Ermessensfrage.

Wenn das Gericht diese Frage bejahe, komme das Gesuch zum Chef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), also zu ihm, so Blocher. Bejahe auch er das Gesuch, begrüsse er den Chef des Verteidigungs-Departementes (VBS), derzeit Samuel Schmid. Stimme auch dieser zu, werde der Lauschangriff durchgeführt.

Wenn auch nur eine Instanz die Notwendigkeit der Intervention verneine, sei die Sache «gestorben», schränkte er ein. Das sei ein grosses Entgegenkommen an die kritischen Vernehmlasser, auch an seine Partei, die Schweizerische Volkspartei (SVP). Dass dieses mehrstufige Verfahren auch die Bedenken der Sozialdemokraten (SP) und der Grünen ausräume, glaube er allerdings nicht.

Blocher zeigte sich überzeugt, dass die Überwachungsmassnahmen nur in sehr wenigen und niemals in Zweifelsfällen ergriffen werden. Die Schweiz bleibe ein «extrem rechtsstaatliches Land» und werde auch ausländischen Druckversuchen nicht nachgeben. Wer Opfer eines Lauschangriffs geworden sei, werde nachträglich informiert.

Skepsis nicht ausgeräumt

Der grosse Lauschangriff war in der Vernehmlassung auf heftige Kritik gestossen. Die Skeptiker hielten am Mittwoch an ihrer Meinung fest. Der Eidgenössische Datenschutz-Beauftragte Hanspter Thür sagte, dass es ausserordentlich gefährlich sei, wenn der Staat ohne ordentliches Strafverfahren in die Privaträume der Bürger eindringen könne.

Zudem befürchtet er, dass die Richter zu wenig Informationen hätten, wenn sie über einen Lauschangriff entscheiden müssten. Deshalb wüssten sie nicht, ob eine solche Massnahmen angemessen und notwendig sei.

Weiterhin kritisch äusserten sich auch die Parteien. Selbst der Partei Bundesrat Blochers, der SVP, ist es nicht wohl bei der Vorlage. Sie zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass das Justizdepartement in der Ausarbeitung der Botschaft ihre Bedenken berücksichtigen werde.

Die SP will sich im Parlament für eine Verbesserung der Vorlage einsetzen. Für den Freisinn (FDP) dürfen präventive Überwachungen nur Ultima Ratio sein und die Christlichdemokraten (CVP) wollen verhindern, dass Überwachungen aus dem Ausland angeordnet werden können.

swissinfo und Agenturen

Die Ausweitung der Kompetenzen des Bundesamtes für Polizei (fedpol) in Richtung Lauschangriff weckt Erinnerungen an die Fichenaffäre von Ende der 1980er-Jahre.

1989 machte eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) öffentlich, dass die Bundespolizei bis zu 900’000 Schweizer Bürger überwacht und so genannte Fichen über sie angelegt hatte.

Ziel der «Schnüffelei» war der Schutz des Landes vor linken und subversiven Umtrieben.

Seit 1992 wird die Bundespolizei von der Geschäftsprüfuntgs-Kommission des Schweizer Parlaments kontrolliert.

Die Fichen befinden sich heute im Bundesarchiv. 300’000 Bürger hatten Einsicht in ihre Akten verlangt.

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