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Respekt vor drohender Vogelgrippe

Die Schweizer Behörden finden, die Massnahmen gegen die Vogelgrippe genügten. Keystone

Die Schweizer Behörden betrachten ihre Massnahmen gegen die Vogelgrippe als angemessen. Bisher starben in der Türkei mindestens zwei Personen.

Das Bundesamt für Veterinärwesen hat ein vorsorgliches Bewilligungsverbot für den Import von Federn und lebendem Geflügel aus sechs Anrainerstaaten der Türkei erlassen.

Von der Massnahme betroffen sind Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Syrien, der Iran und der Irak, wie der Sprecher des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), Marcel Falk, sagte.

Bereits am Montag hat die EU ein Importverbot für unbehandelte Federn aus den Nachbarstaaten der Türkei bekanntgegeben.

Für die Schweiz ist die Massnahme laut Falk deshalb vorsorglich, weil aus den betroffenen Ländern derzeit sowieso keine Federn in die Schweiz importiert werden.

Fleischimporte aus diesen Staaten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Einfuhr von Geflügelfleisch, Eiern, Federn und lebenden Tieren aus der Türkei und einer Reihe anderer von der Vogelgrippe betroffenen Staaten ist seit längerer Zeit verboten.

Schmuggel

Die Regierungen der westeuropäischen Länder reagieren zunehmend nervös, seit die Vogelgrippe sich – via Türkei – nach Westen ausbreitet.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ging trotzdem davon aus, dass die Vogelgrippe in dem Land «relativ leicht» unter Kontrolle gebracht werden könne.

Ein Expertenteam habe festgestellt, dass das aggressive Virus H5N1, das für den Tod von mindestens zwei Kindern in der Türkei verantwortlich ist, sich nicht schneller oder anders verbreite als bisher angenommen, hiess es in Genf.

Marcel Falk sagte, die grösste Gefahr für die Schweiz gehe von illegal in die Schweiz gelangtem Geflügelfleisch aus.

Falk weist gegenüber swissinfo allerdings Berichte zurück, wonach Personen, die über die deutsche Grenze in die Schweiz kommen (Deutschland hat eine grosse türkische Gemeinschaft), das Vogelgrippe-Virus auf ihren Kleidern tragen könnten.

«So etwas kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, aber wir halten es für eher unwahrscheinlich. Wir haben die Geflügelbauern angewiesen, niemanden, der sich in den vergangenen drei Wochen in den betroffenen Ländern aufhielt, in die Nähe des Geflügels zu lassen», so Falk.

Falk sagte weiter, dass zur Zeit keine Absicht bestehe, in der Schweiz erneut einen Stallzwang für Geflügel zu verordnen.

Restriktionen

Die Massnahme diente dem Schutz vor Zugvögeln, die von Russland her über die Schweiz nach Afrika flogen. Mit dem Ausbruch der Vogelgrippe in der Türkei habe das nichts zu tun, so Falk. «Allenfalls kann über eine solche Massnahme erneut nachgedacht werden, wenn die Vögel wieder zurückfliegen.»

Daniel Wagner von der Eidgenössischen Zollverwaltung sagte, dass seit der speziellen Grenzkontrollen, welche im vergangenen Jahr eingeführt worden seien, an den Flughäfen 20 Fälle von illegalen Einfuhren von Geflügelfleisch in die Schweiz entdeckt worden seien.

«Seit Oktober verstärkten wir die Kontrollen in den Flughäfen von Zürich, Genf und Basel. Besonders bei den Direktflügen in die Türkei oder in andere von der Vogelgrippe betroffene Länder.» Kontrolliert würden auch die Grenzübertritte auf Strasse und mit der Bahn. Allerdings seien die Grenzkontrollen in den letzten Wochen nicht verstärkt worden.

«Unsere Kontrollen ergaben mehr geschmuggelte Zigaretten oder andere Nahrungsmittel als Dinge, nach denen wir eigentlich suchten», relativierte Wagner.

Massnahmen für Importstopp vorbereitet

Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht im Moment keine grosse Gefahr für die Bevölkerung in der Schweiz.

«Das Vogelgrippe-Virus springt nur von Tier zu Mensch. Es verbreitet sich nicht von Mensch zu Mensch», sagte BAG-Sprecher Jean-Louis Zürcher.

«Natürlich ist die Entwicklung in der Türkei bedeutsam, und die Ängste, dass das Virus zu uns kommt, sind berechtigt», erklärte Zürcher. «Wir haben jedoch Massnahmen vorbereitet, um nötigenfalls die Einfuhr von Geflügel oder Geflügel-Produkten aus Ländern, die wir als gefährlich ansehen, zu stoppen.»

swissinfo, Matthew Allen
(Übertragung aus dem Englischen: Urs Maurer)

Die Schweiz hatte zwischen dem 26. Oktober und 16. Dezember eine Stallpflicht für Geflügel verfügt.

In dieser Zeit wurden 800 Zugvögel untersucht, ohne dabei das Vogelgrippe-Virus zu finden.

Gemäss der WHO sind bisher 76 Personen am H5N1-Virus gestorben. Insgesamt 146 wurden angesteckt.

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