Schärfere Massnahmen gegen Hooligans
Die schärfere Gangart gegen Hooligans ist beschlossene Sache. Der Nationalrat hat sich dem Ständerat angeschlossen.
Damit werden die Massnahmen im Hinblick auf die Eishockey WM vorerst bis Ende 2009 befristet.
Um sicher zu stellen, dass an der Fussball-Europameisterschaft 2008 und an der Eishockey-Weltmeisterschaft 2009 Hooligans härter angepackt werden können, hat das eidgenössische Parlament das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) revidiert.
Randalierer-Datenbank
Zentrales Element der Revision ist eine Datenbank, in der notorische Randalierer erfasst werden. Mit der Meldepflicht, dem Rayonverbot und Ausreisesperren sollen Hooligans von Stadien fern gehalten werden. Die Massnahmen können gegen Jugendliche ab 12 Jahren verhängt werden.
Als schärfste Massnahme können Personen ab 15 Jahren für bis zu 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden. Polizeihaft, Rayonverbot und Meldepflicht sind vorerst bis Ende 2009 befristet. Der Nationalrat, der zuerst für die unbeschränkte Geltungsdauer der Massnahmen war, folgte dem Ständerat mit 133 zu 22 Stimmen.
Umgeschwenkt
Die Geister schieden sich an der Frage, ob das Gesetz wegen seiner schwachen Verfassungsgrundlage bis nach der Eishockey-Weltmeisterschaft 2009 befristet werden soll.
Noch in der Wintersession sprach sich die Grosse Kammer gegen eine zeitlich beschränkte Gültigkeit der Massnahmen aus. Im Ständerat setzte sich am vergangenen Dienstag aber die Meinung durch, das Gesetz sei bis Ende 2009 zu befristen.
In der Zwischenzeit soll der Bundesrat dafür sorgen, dass eine saubere rechtliche Grundlage geschaffen wird. Möglich ist dies mit einer Lösung auf Bundesebene oder durch ein Polizeikonkordat der Kantone. Nun übernahm auch der Nationalrat diese Lösung und machte das Gesetz somit bereit für die Schlussabstimmung.
Umstrittene Verfassungsmässigkeit
In der Debatte erklärte der Berner Christdemokrat Norbert Hochreutener, die Rechtskommission schlage eine Befristung vor, weil die Verfassungsmässigkeit umstritten sei. Es sei aber wichtig, dass nicht die Massnahmen als solche befristet würden.
Die beschränkte Gültigkeit des Gesetzes beziehe sich einzig auf die rechtliche Grundlage. Es brauche angesichts der EURO 08 eine rasche Inkraftsetzung der Massnahmen, argumentierte auch der Solothuner Freisinnige Kurt Fluri.
Justizminister Christoph Blocher plädierte ebenfalls für die Lösung des Ständerates. Gleichzeitig versicherte er angesichts von anderslautenden Befürchtungen der Sportveranstalter, dass die Schaffung der rechtlichen Basis für diese Massnahmen rasch an die Hand genommen würde.
Keine Chance hatte der Freiburger Sozialdemokrat Erwin Jutzet mit seinem Antrag, auf die Befristung zu verzichten. Wenn das Gesetz verfassungswidrig sei, dürfe der Rat es nicht beschliessen, sagte er. Wenn es aber im Gegenteil verfassungsmässig sei, brauche es keine beschränkte Gültigkeit.
swissinfo und Agenturen
Die Schweiz richtet die Fussball-EM (Euro 2008) gemeinsam mit Österreich aus. Sie findet vom 7. bis 29. Juni 2008 statt.
Insgesamt soll die Euro 08 die Schweiz 178 Mio. Franken kosten. Etwas weniger als die Hälfte davon soll der Bund übernehmen.
Einen grossen Anteil der Kosten verschlingt die Sicherheit. Die Gewalt in Fussball- und Eishockeystadien hat in der Schweiz in den vergangenen Jahren zugenommen.
Das revidierte Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit sieht folgende Massnahmen vor:
Konfiszierung von Propaganda-Material, das zu Gewalt aufruft.
Hooligan-Datenbank über gewaltbereite Fans.
Stadionverbote oder Reisebeschränkungen.
Meldepflicht auf einem Polizeiposten oder, als letzte Möglichkeit, Präventivhaft von maximal 24 Stunden.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch