Schraubstock für Hooligans wird angezogen
Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat Hooligans härter anpacken. Er verabschiedete im Hinblick auf die Euro 08 ein Gesetz gegen Gewalt in Stadien.
Die Kammer der Kantonsvertreter will die Massnahmen allerdings nur bis 2009 in Kraft setzen. Das Geschäft geht damit erneut in die grosse Kammer.
Die Polizei soll härter gegen Hooligans vorgehen können. Im Hinblick auf die Fussball-EM Euro 08 hiess der Ständerat am Dienstag als Zweitrat eine entsprechende Gesetzesrevision mit 27 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen gut.
Ziel sei es, der Gewalt vorzubeugen, sagte der Thurgauer Hermann Bürgi von der Schweizerischen Volkspartei (SVP), Sprecher der ständerätlichen Rechtskommission.
Hooliganismus sei leider eine Tatsache, die auch vor Schweizer Stadien nicht halt mache. Die Massnahmen, die mit dem bestehenden Recht ergriffen werden können, reichten nicht aus.
Besonders dringlich seien die vorgeschlagenen Massnahmen in Anbetracht der Euro 08 und der Eishockey-Weltmeisterschaft im Jahr 2009, erklärte Bürgi weiter.
Verschiedene Massnahmen
Zentrales Element der Vorlage ist eine Datenbank, in der notorische Randalierer erfasst werden können. Weiter sieht das revidierte Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) Rayonverbote, eine Meldepflicht und Ausreisesperren vor, um Hooligans von den Stadien fernzuhalten.
Die Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden. Als schärfste Massnahme können Jugendliche ab 15 Jahren für maximal 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.
Verfassungsmässigkeit umstritten
Wie in den Beratungen des Nationalrates war die Verfassungsmässigkeit der Gesetzesrevision umstritten. Ein Rückweisungsantrag des freisinnigen Aargauers Thomas Pfisterer hatte jedoch keine Chance. Sollten die Massnahmen bis 2008 stehen, müsse das Gesetz schnell verabschiedet werden, sagte Justizminister Christoph Blocher.
Allerdings räumte selbst der Justizminister ein, dass Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der Gesetzesrevision bestünden. Es sei unter Juristen nicht klar, ob der Bund – an Stelle der Kantone – überhaupt die Kompetenz habe, solche polizeilichen Massnahmen zu ergreifen.
Dringend nötig – aber nur befristet
Als Ausweg aus dem Dilemma beschloss der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat, Rayonverbote, Meldepflicht und Polizeihaft bis Ende 2009 zu befristen. Bis dann sollen Wege geprüft werden, wie die Bedenken ausgeräumt werden könnten.
Der Ständerat dachte dabei an ein Polizeikonkordat der Kantone oder an eine Verfassungsänderung. Mit einer überwiesenen Motion der Rechtskommission beauftragt der Ständerat den Bundesrat, die beiden Möglichkeiten zu prüfen. Der Bundesrat hatte bereits die Annahne der Motion beantragt.
Kein Auftrag an Fanbeauftragte
Ebenfalls keine Zustimmung fand ein Antrag der Basler Ständerätin Anita Fetz von der Sozialdemokratischen Partei (SP). Sie wollte die Sportvereine dazu verpflichten, mittels Fanbeauftragten und Fanprojekten positiven Einfluss auf die jugendlichen Matchbesucher zu nehmen.
Eine Mehrheit des Rates befand, eine solche Massnahme habe in diesem Gesetz keinen Platz.
Zurück an Nationalrat
Der Nationalrat hatte das Gesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt an Sportveranstaltungen bereits in der vergangenen Wintersession gutgeheissen.
Da die grosse Kammer auf eine zeitliche Befristung verzichtete, muss sie sich noch einmal mit der Vorlage beschäftigen. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, das Gesetz bis Ende 2008 zu befristen.
Fussball-Liga befremdet
Die Swiss Football League (SFL) zeigte sich über die halbherzige «Feigenblattlösung» einer Befristung bis 2009 befremdet. Damit rücke die nachhaltige Gewaltbekämpfung in weite Ferne und drohe zu versanden.
Der Schweizer Sport brauche keine Lösungen, mit denen für prestigereiche Grossanlässe wie die Euro 08 eine heile Welt vorgegaukelt werde. Die Gewaltproblematik, welcher die Zuschauer in den Stadien jedes Wochenende wegen ein paar Dutzend gewalttätiger Personen ausgesetzt seien, bleibe ungelöst.
swissinfo und Agenturen
Die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen:
Konfiszierung von Propaganda-Material, das zu Gewalt aufruft.
Hooligan-Datenbank über gewaltbereite Fans.
Stadionverbote oder Reisebeschränkungen.
Meldepflicht auf einem Polizeiposten oder, als letzte Möglichkeit, Präventivhaft von maximal 24 Stunden.
Die Schweiz richtet die Fussball-EM (Euro 2008) gemeinsam mit Österreich aus. Sie findet vom 7. bis 29. Juni 2008 statt.
Insgesamt soll die Euro 08 die Schweiz 178 Mio. Franken kosten. Etwas weniger als die Hälfte davon soll der Bund übernehmen.
Einen grossen Anteil der Kosten verschlingt die Sicherheit. Die Gewalt in Fussball- und Eishockeystadien hat in der Schweiz in den vergangenen Jahren zugenommen.
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