Schweiz bemüht sich um Schadensbegrenzung
Der Schweizer Verkehrsminister Moritz Leuenberger und sein deutscher Amtskollege Manfred Stolpe haben in Deutschland ihre bilateralen Probleme im Flugverkehr erörtert.
Die Schweiz will versuchen, nach der Ablehnung des Fluglärm-Staatsvertrags den Schaden zu begrenzen.
Die beiden Minister kamen am Mittwoch an einem nicht näher genannten Ort im Rheinland zusammen. Dies gab das deutsche Verkehrsministerium bekannt.
Bei dem Treffen ging es den Angaben zufolge um alle Themen, die mit der Frage der An- und Abflüge nach Zürich-Kloten über den Südwesten Deutschlands zusammenhängen.
Stolpe und Leuenberger werden im Verlauf des Donnerstagvormittags (Lokalzeit) in Bonn über das Ergebnis ihres Gespräches informieren.
Ziel: Verschiebung der Verschärfung
Die Schweiz will eine Korrektur der von Berlin am 17. April einseitig verhängten Beschränkungen für die Flüge nach Zürich-Kloten über Südwestdeutschland erreichen.
Insbesondere will Bern die für den 10. Juli anstehende Verschärfung der Auflagen abwenden. Ab diesem Datum soll auch die Ausnahmeregelung während den Sperrzeiten eingeschränkt werden.
Dann können als Ausnahmegrund für Flüge während der Sperrzeiten nachts und an Wochenenden nur noch Wetter-Probleme geltend gemacht werden.
Ab diesem Datum müssen je nach Wetterlage täglich bis zu 30 Flugzeuge nach Basel oder Genf umgeleitet werden, weil sie den Flughafen Kloten nicht mehr über Süddeutschland anfliegen dürfen.
Südanflüge ab Herbst
Andere Anflüge über Schweizer Gebiet stünden bislang für diese Flugzeuge noch nicht zur Verfügung, wird argumentiert. Zumindest vorläufig nicht.
Verkehrsminister Leuenberger hatte vor kurzem gegenüber der Sonntagspresse erklärt, es mache Sinn, mit den Deutschen weiter zu verhandeln, um eine Verschiebung des verschärften Anflugregimes zu erreichen.
Am Dienstag gab das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dem Gesuch des Flughafens Unique statt und genehmigte künftige Südanflüge auf den Flughafen.
Hängige Klagen
In Zusammenhang mit dem Luftlärm-Streit beschwerte sich die Schweiz auch bei der EU-Kommission in Brüssel wegen der deutschen Auflagen. Begründet wurde die Beschwerde damit, dass es sich um wirtschaftliche Diskriminierung handle. Eine weitere Klage ist beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim hängig.
Die Schweizer Sozialdemokraten hatten während der vergangenen Sommersession versucht, auf den 2001 unterzeichneten Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland zurück zu kommen. Dieser Vorschlag wurde von bürgerlicher Seite jedoch klar zurückgewiesen.
Keine Chance für Staatsvertrag
Der Staatsvertrag war vom Schweizer Parlament abgelehnt worden. Zuvor hatten auch der Kanton Zürich und der Flughafen Unique den Vertrag abgeschmettert.
Die deutsche Regierung verhängte darauf hin die einseitigen Beschränkungen. Das Ratifizierungs-Verfahren zu dem Vertrag hatte sie zuvor ausgesetzt, um auf die Entscheidung der Schweiz zu warten.
swissinfo und Agenturen
Der Staatsvertrag mit Deutschland wurde im März 2003 vom Schweizer Parlament abgelehnt.
Am 17. April trat eine einseitige Verordnung seitens Deutschland für den Luftverkehr über Süd-Deutschland in Kraft:
Keine Anflüge mehr von 21 bis 7 Uhr unter der Woche und von 20 bis 9 Uhr an Wochenenden und Feiertagen.
Ab 10. Juli soll auch die Ausnahmeregelung während den Sperrzeiten eingeschränkt werden.
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