Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Schweiz und USA kooperieren bei Terrorbekämpfung

Die Sicherheits-Zusammenarbeit USA - CH wird auch auf den Flughäfen spürbar. Keystone

Gegen die Meinung vieler Linken hat der Nationalrat das Abkommen mit den USA zur Terrorismus-Bekämpfung unterzeichnet, das im letzten Sommer in Washington ausgehandelt wurde.

Die Linke stösst sich am Fehlen einer international gültigen Terrorismus-Definition im Abkommen. Die Rechte jedoch erachtet den gegebenen Rahmen für die Rechtssicherheit als genügend.

Das Abkommen selber sei nicht problematisch, sondern nur dessen Auslegung von Seiten der USA, sagte die Zürcher Sozialdemokratin Anita Thanei. Laut dem Grünen Zürcher Josef Lang lässt sich auch mit dem bestehenden Recht Terror verfolgen.

Die Kommission habe lange über Eintreten diskutiert und auch den EU-Berichterstatter Dick Marty konsultiert, sagte der Neuenburger Freisinnige Didier Burkhalter. In der Zusammenarbeit mit den USA gebe es aber Lücken und diese müssten geschlossen werden.

Das Problem laut dem Christdemokraten Norbert Hochreutener sei, dass die USA die Kategorie «feindliche Ausländer» eingeführt hätten, die es laut Schweizer und internationalen Normen gar nicht gebe.

Die Vorlage passierte mit 110 zu 55 Stimmen bei 9 Enthaltungen in der Grossen Kammer und geht nun in den Ständerat.

Letzten Sommer in Washington unterzeichnet

Die Konvention zur Bekämpfung des Terrorismus war am 12. Juli 2006 in Washington von US-Justizminister Alberto Gonzales und seinem Schweizer Amtskollegen Christoph Blocher unterzeichnet worden.

Sie regelt die Zusammenarbeit der beiden Länder bei der Bekämpfung und Finanzierung des Terrorismus.

Nach den Attentaten vom 11. September 2001 in den USA hatten die Schweiz und die USA ein Arbeitsabkommen (Operative Working Arrangement – OWA) abgeschlossen.

Es trat im September 2002 in Kraft. Dieses Abkommen bezog sich allerdings nur auf Sachverhalte, die direkt mit dem 11. September in Verbindung standen. Das neue Abkommen kann hingegen auf alle Fälle terroristischer Aktivitäten angewandt werden.

Kritik an Geheimabkommen

Das OWA ist stark kritisiert worden, weil die Regierung entschieden hatte, es nicht dem Parlament zur Ratifizierung vorzulegen. Damit blieb der Inhalt geheim.

Die Auswirkungen des OWA waren jedoch eher beschränkt. Die Bundesanwaltschaft räumte im vergangenen September ein, dass es in der Schweiz keine einzige Verhaftung als Folge der vereinbarten Zusammenarbeit gab. Umgekehrt spielte die Schweiz in den USA keine direkte Rolle bei den Ermittlungen zu den Attentaten vom 11. September.

Landesrecht geniesst Priorität

Beim neuen Abkommen ist die Landesregierung vorsichtiger vorgegangen. Der Text wurde dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt. Es besteht die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen.

Das Abkommen fusst auf dem Prinzip der doppelten Strafverfolgung. Gemischte Untersuchungseinheiten mit Beamten aus beiden Ländern können nur dann gebildet werden, wenn in beiden Ländern eine Strafverfolgung eingeleitet wurde. Auf der operativen Ebene wird vorzugsweise das Landesrecht angewendet, in dem die jeweiligen Ermittlungen erfolgen.

Auch die Verwendung von Informationen von gemeinsamen Ermittlungsgruppen wird starken Beschränkungen unterworfen. So können beispielsweise Informationen, die durch Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen eingeholt werden, nur dann weiter gegeben werden, wenn die Vorschriften der Rechtshilfe zwischen der Schweiz und den USA aus dem entsprechenden Abkommen von 1973 eingehalten werden.

Vorbehalte wegen Guantanamo und CIA-Flügen

Opposition gegen das Abkommen entstand vor allem nachdem bekannt wurde, dass die Bundesanwaltschaft (BA) versucht hatte, Informationen über mutmassliche Terroristen in der Schweiz durch Gefangene von Guantanamo einzuholen.

Die Vorgänge sind Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage von 2006 und wurden in der Tageszeitung Blick vor kurzem erneut thematisiert.

Zweifel in Bezug auf die Beziehungen zwischen der Schweizer Regierung und den USA in der gemeinsamen Bekämpfung des Terrorismus sind auch im Zusammenhang mit den Gefangenenflügen des US-Geheimdienstes CIA aufgekommen. Der Bundesrat räumte anfänglich nur drei erfolgte Flüge ein. Inzwischen weiss man, dass es Dutzende von Flügen gab.

Der Bundesrat hat vor kurzem der Bundesanwaltschaft erlaubt, zu den Vorgängen eine Untersuchung einzuleiten.

swissinfo und Andrea Tognina
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Das von den USA und der Schweiz am 12. Juli 2006 unterschriebene Abkommen regelt den Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen.

Der Austausch von Polizeibeamten der beiden Länder ist bei Strafuntersuchungen im Rahmen der Bekämpfung und Finanzierung des Terrorismus möglich.

Die Polizeibeamten, die im Ausland tätig sind, müssen sich an die Gesetze des jeweiligen Gastlandes halten und können keine Schusswaffen auf sich tragen.

Das Abkommen stellt eine Ergänzung zum Staatsvertrag über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen vom 25. Mai 1973 dar.

Die Schweizer Gesetzgebung zur inneren Sicherheit ist relativ liberal. Telefon, Post und E-Mail-Verkehr können nur im Rahmen eines Strafverfahrens auf Anordnung eines Richters abgehört und kontrolliert werden.

Im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus will die Regierung aber die Möglichkeiten präventiver Überwachungs-Massnahmen ausweiten.

Die Revision des Gesetzes über die Innere Sicherheit sieht die Möglichkeit vor, Post, Telefon und Informatik-Datenträger zu kontrollieren, wenn ein eindringlicher Verdacht auf terroristische Aktivitäten, Spionage oder illegalen Handel von Waffen, radioaktivem Material oder Technologien besteht.

Entsprechende Anordnungen kann das Bundesamt für Justiz und Polizei nach Anhörung des Bundesverwaltungs-Gerichts erlassen. In dringenden Fällen kann das Gericht auch erst zu einem späteren Moment angehört werden.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft