Schweiz unterstützt Oil-for-Food-Ermittlungen
Die Schweiz unterstützt die Untersuchungen über die Korruptionsvorwürfe beim Öl-für-Lebensmittel-Programm der UNO für Irak.
Ein so genanntes Independent Inquiry Committee untersucht mögliche Unregelmässigkeiten im irakischen Hilfsprogramm.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) beschloss, dem von der UNO eingesetzten unabhängigen Ausschuss Amtshilfe zu gewähren.
Der vom ehemaligen amerikanischen Notenbankpräsidenten Paul Volcker geleitete Ausschuss, das so genannte Independent Inquiry Committee (IIC), ersuchte die Schweiz im vergangenen Oktober um Amtshilfe.
Es geht dabei um Firmen und Personen, die verdächtigt werden, von der Schweiz aus an illegalen Machenschaften beim Milliarden schweren Programm zu Gunsten Iraks beteiligt gewesen zu sein und damit gegen das Irak-Embargo verstossen haben.
Firmen aus der Schweiz im Fadenkreuz
Die Schweiz, beziehungsweise hier ansässige Erdölfirmen, wurde immer wieder verdächtigt, bei der Umgehung der UNO-Sanktionen durch den ehemaligen irakischen Diktator Saddam Hussein eine wichtige Rolle gespielt zu haben.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat bisher allerdings erst in einem Fall ein Urteil wegen Verstössen gefällt. Im vergangenen Oktober wurde der Inhaber einer Genfer Ölhandelsfirma mit 50’000 Franken gebüsst, und zwar wegen Kickback-Zahlungen in der Höhe von 60’000 Dollar für einen Ölkaufvertrag unter dem Öl-für-Lebensmittel-Programm.
Von Kofi Annan eingesetzt
Othmar Wyss, Verantwortlicher für Exportkontrollen und Sanktionen, sagte, dass das seco inzwischen entschieden habe, dem IIC Amtshilfe zu gewähren.
Und zwar gestützt auf Artikel 7 des Embargogesetzes, der den Bundesbehörden die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden sowie mit internationalen Organisationen oder Gremien erlaubt.
Das IIC, dem auch der Basler Strafrechtsprofessor Mark Pieth angehört, wurde im vergangenen April von UNO-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzt und anschliessend durch eine Resolution des Sicherheitsrats unterstützt.
Modalitäten aushandeln
Zurzeit würden die Modalitäten des Vollzugs der Amtshilfe ausgearbeitet, sagte Wyss weiter. Über den Umfang der Amtshilfe und die Zahl der betroffenen Firmen und Personen konnte er keine Angaben machen.
Bei der Erhebung der Bankunterlagen wird das seco von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) unterstützt.
Der Amtshilfeartikel des Embargo-Gesetzes schreibt vor, dass die ersuchende Instanz an das Amtsgeheimnis oder an eine entsprechende Verschwiegenheitspflicht gebunden ist und in ihrem Bereich den Schutz vor Wirtschaftsspionage garantiert.
Begehrte Dokumente
Zudem gilt das so genannte Spezialitätenprinzip. Das heisst, die ausgehändigten
Unterlagen dürfen nur für Zwecke nach dem Embargo-Gesetz verwendet werden.
Diese einschränkenden Bedingungen sind im vorliegenden Fall deshalb nicht unbedeutend, weil das IIC unter Druck von amerikanischen Kongressausschüssen steht, die ebenfalls wegen Unregelmässigkeiten beim Öl-für-Lebensmittel-Programm ermitteln.
Der IIC-Vorsitzende Volcker hatte im November die Forderung des amerikanischen Senatsausschusses zurückgewiesen, Einsicht in die IIC-Unterlagen zu nehmen.
swissinfo und Agenturen
Nach der Invasion in Kuwait hatte der UNO-Sicherheitsrat 1990 ein Handels-Embargo über den Irak verhängt.
Vor allem die Zivilbevölkerung litt unter den Massnahmen
1995 wurde deshalb von der UNO das Programm «Öl für Lebensmittel» ins Leben gerufen.
Irak durfte Erdöl verkaufen. Aus dem Erlös durfte das Land nur Nahrungsmittel kaufen.
Das Programm wurde 2003 eingestellt.
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