Schweizer Grossbank UBS in den USA in Bedrängnis
Die US-Justiz ermittelt im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung auch gegen die Schweizer Grossbank UBS. Ein früherer UBS-Angestellter kooperiert inzwischen mit den Strafbehörden. Das könnte die Position der Schweizer Bank in Amerika und das Bankgeheimnis gefährden.
Ein ehemaliger UBS-Banker muss sich in den USA vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, einem US-Immobilienhändler bei der Hinterziehung von Steuern behilflich gewesen zu sein.
Der Angeklagte hatte zuvor die Anschuldigungen geleugnet, letzte Woche aber mitgeteilt, er werde am 9. Juni seine Aussagen widerrufen und mit den Strafbehörden zusammenarbeiten.
Der amerikanische Bürger hatte bis 2006 bei der UBS gearbeitet und ist nun in der Schweiz für eine Genfer Privatbank tätig. Wie sein Anwalt mitteilte, ist er bereit, den US-Behörden Informationen über frühere Klienten zu liefern, was Schweizer Recht verletzen würde.
Im April wurde im Zusammenhang mit diesem Fall auch ein UBS-Direktor als Zeuge vernommen. Später wurde er auf Kaution freigelassen, darf aber das Land nicht verlassen.
Zudem erliessen die Behörden einen Haftbefehl gegen einen Geschäftsmann aus Liechtenstein, der bislang noch nicht ausfindig gemacht wurde.
Das US-Justiz-Departement und die Finanz-Aufsichtsbehörde «Securities and Exchange Commission» überprüft zudem Dienstleistungen, die UBS-Angestellte in den Jahren 2000 bis 2007 für amerikanische Kunden getätigt hatten. Diese Untersuchungen stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem aktuellen Fall über Steuerhinterziehung.
Falsche Fährte?
Die UBS gab in einer Erklärung bekannt, sie werde «diese Ermittlungen mit äusserster Seriosität behandeln» und hat den Behörden für beide Untersuchungen ihre volle Zusammenarbeit zugesichert.
«Die UBS beabsichtigt, angemessen und verantwortungsvoll auf alle Fragen einzugehen, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen stehen», heisst es weiter.
Die Bank wollte das laufende Verfahren gegen ihren früheren Angestellten nicht kommentieren.
Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, verfolgt die Untersuchungen gegen die UBS mit grosser Aufmerksamkeit, und der Schweizer Botschafter in den USA, Urs Ziswiler, ist in Kontakt mit den amerikanischen Behörden.
Laut Professor Hans Geiger vom Bankeninstitut der Universität Zürich suchen die USA jedoch am falschen Ort.
«Der Durchschnitts-Amerikaner hinterzieht keine Steuern. Und sollte er das dennoch tun, dann kommt er nicht in die Schweiz. Wenn wir ein Steuerparadies sind, dann für Europa und den Nahen Osten, nicht für die USA», betonte Geiger.
«Die UBS hat in den USA mehr Angestellte als in der Schweiz und bemüht sich sehr, die dortigen Bestimmungen einzuhalten und ein guter Bürger zu sein. Der eine oder andere macht vielleicht Fehler, die Bank sorgt jedoch systematisch dafür, dass sie korrekt arbeitet.»
Mehr
Bankgeheimnis
Steueroase
In der Schweiz wird Steuerhinterziehung strafrechtlich nicht verfolgt. Banken sind nur verpflichtet, mit den Untersuchungs-Behörden anderer Länder zusammenzuarbeiten, wenn Steuerbetrug vorliegt.
Diese Gesetzgebung macht die Schweiz und andere Länder attraktiv für Reiche, die ihre Vermögensgelder am Fiskus ihrer Heimatländer vorbei schleusen wollen.
Die Schweiz hat mit den USA 2001 ein Abkommen ausgehandelt, das ihren Banken erlaubt, die Vermögenswerte amerikanischer Kunden in den USA zu verwalten, wenn sie diese den Steuerbehörden melden.
Das Thema Steuerparadies kam vergangenen Februar erneut in die Schlagzeilen, als deutsche Ermittlungen beim Schweizer Nachbarn Liechtenstein Beweise dafür fanden, dass deutsche Staatsbürger zu Steuerhinterziehung ermutigt wurden.
Die Schweiz, die wegen ihrer Steuerpolitik ebenfalls im Kreuzfeuer deutscher Kritik steht, hat das Schweizer System wiederholt verteidigt.
swissinfo, Matthew Allen
(Übertragung aus dem Englischen: Gaby Ochsenbein)
Im Dezember 2007 hatte ein amerikanischer Milliardär zugegeben, seine Steuerformulare unkorrekt ausgefüllt zu haben. Er musste 54 Mio. Franken (52 Mio. Dollar) nachzahlen.
Im April wurde während der laufenden Ermittlungen ein UBS-Direktor als Zeuge festgenommen.
Am 14. Mai wurden zwei Personen (ein ehemaliger UBS-Angestellter und ein Liechteinsteiner Geschäftsmann) von den US-Behörden beschuldigt, einem US-Milliardär dabei geholfen zu haben, Einkommenssteuern auf Erträgen von rund 200 Mio. Dollar zu hinterziehen, die auf Bankkonten in der Schweiz und in Liechtenstein liegen.
Ihnen wird vorgeworfen, fiktive Trusts und Firmen gegründet zu haben, um die Identität ihres Kunden vor der US-Steuerbehörde zu vertuschen.
Der Ex-UBS-Banker hat am 29. Mai erklärt, er werde sich beim Verhör vor Gericht am 9. Juni schuldig bekennen und der US-Strafverfolgung Einzelheiten über seine Handlungen preisgeben.
Das Schweizer Bankgeheimnis ist im Bankengesetz (Art. 47 BankG) aus dem Jahr 1934 verankert.
Die Verletzung des Berufsgeheimnisses wird mit Gefängnis von bis zu 6 Monaten oder mit Busse bis zu 50’000 Franken bestraft.
Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (z.B. Geldwäsche oder Terrorismus) darf das Bankgeheimnis ausser Kraft gesetzt werden.
Steuerhinterziehung fällt nicht darunter
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