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SVP reicht umstrittene Ausschaffungsinitiative ein

Keystone

Die Volksinitiative verlangt, dass Ausländer automatisch ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren und ausgeschafft werden müssen, wenn sie wegen einer schweren Straftat verurteilt werden.

Nun werden sich die Landesregierung und das Parlament mit dem umstrittenen Initiativtext befassen und über dessen Gültigkeit entscheiden.

Über 200’000 Personen haben die Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» unterschrieben.

Die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) hat das Begehren mit 210’770 beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Die Volksinitiative will durch eine Ergänzung der Bundesverfassung dafür sorgen, dass kriminelle Ausländer bei Delikten wie vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub, Menschen- oder Drogenhandel ihr Aufenthaltsrecht verlieren.

Gleiches soll auch geschehen, wenn sie missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe beziehen.

Rasch am Ziel

Die Initiative war ein Schwerpunkt der SVP-Wahlkampfkampagne vom letzten Herbst, bei der das Plakat mit den weissen Schafen und dem aus dem Land bugsierten schwarzen Schaf für Aufruhr sorgte.

Die Partei hätte bis 10. Januar 2009 Zeit gehabt, die erforderlichen 100’000 Unterschriften einzureichen. Mit fast 233’000 (teils unbeglaubigten) Unterschriften hat sie das Ziel schon vorher erreicht.

Nebst den gängigen Sammelmethoden hatte die Partei am Nationalfeiertag auch Unterschriftenbögen in alle Schweizer Haushalte geschickt.

Mit der Initiative werden sich nun zuerst der Bundesrat und dann das Parlament befassen. Staatsrechtler haben bereits Zweifel an der Gültigkeit des Volksbegehrens geäussert, weil dieses mit seiner absoluten Formulierung zwingendes Völkerrecht und Garantien der Bundesverfassung verletze.

swissinfo und Agenturen

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Ausländerkriminalität und straffällige Jugendliche ausländischer Herkunft sind seit einiger Zeit auch in der Schweiz heftig diskutierte Themen.

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Fälle Schlagzeilen gemacht. So hat Anfang Februar der Tod eines jungen Mannes in der ganzen Schweiz Betroffenheit ausgelöst. Der Mann war am Karneval von Locarno von drei Gleichaltrigen ausländischer Herkunft zusammengeschlagen worden.

2005 wurden in der Schweiz laut Bundesamt für Statistik über 14’000 Jugendstrafurteile gegen Minderjährige gesprochen.

Davon betrafen 4000 ausländische Staatsangehörige.

1999, als die Statistik eingeführt wurde, zählte man 12’000 Urteile.

14% aller Urteile enthielten Gewaltstrafen, 45% Straftaten gegen das Vermögen und 36% Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Urteilsrate der ausländischen, minderjährigen Wohnbevölkerung ist rund doppelt so hoch wie diejenige der schweizerischen Minderjährigen (2 zu 1%).

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