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Swissair Prozess: Gefängnisstrafen bis 28 Monate beantragt

Christian Weber, der leitende Staatswalt im Swissair Prozess. Keystone

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat im Swissair-Prozess für die 19 Angeklagten Gefängnisstrafen zwischen 6 und 28 Monaten und Bussen zwischen 38'000 und 1'080'000 Franken gefordert.

Für den letzten SAirGroup-Chef Mario Corti werden 28 Monate Gefängnis teilbedingt bei sechs Monaten unbedingt sowie eine Geldstrafe von über 1 Mio. Franken beantragt.

Mario Corti soll wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher unwahrer Angaben über kaufmännisches Gewerbe, Misswirtschaft, Gläubigerbevorzugung sowie wegen mehrfach vollendeten Versuchs verurteilt werden, forderte Staatsanwalt Christian Weber.

Angesichts der Höhe der Freiheitsstrafe könne bei Corti nicht die ganze Strafe bedingt ausgesetzt werden. Sechs Monate seien unbedingt zu vollziehen.

Zuvor wurde Corti mit schweren Vorwürfen im Zusammenhang mit öffentlichen Verlautbarungen zum Ausstieg aus den französischen Beteiligungen Air Littoral und AOM/Liberte sowie über das Kostensenkungsprogramm Change 2001 konfrontiert.

Der ehemalige Swissair-Verwaltungsratspräsident und Konzernchef Eric Honegger soll eine bedingte Gefängnisstrafe von acht Monaten und eine Busse von 90’000 Franken erhalten.

Für den ehemaligen Konzernchef Philippe Bruggisser fordert die Anklage eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten und eine Busse von 400’000 Franken.

Für die anderen 16 Angeklagten verlangte Weber vor dem Bezirksgericht Bülach bedingte Strafen und Bussen zwischen 5000 und 20’000 Franken.

Auf Zahlungsunfähigkeit nicht reagiert

Mit der Begründung des Tatbestands Misswirtschaft hatte Staatsanwalt Thomas Armbruster zuvor sein Plädoyer zum Anklagepunkt «Zahlungen vor dem Grounding» abgeschlossen.

Armbruster warf Corti und der letzten SAirGroup-Finanzchefin Jacqualyn Fouse erneut vor, auf die Zahlungsunfähigkeit des Konzerns nicht reagiert und damit immensen Schaden verursacht zu haben.

Eventualplanungen für das «Worst-Case-Szenario» hätten nicht vorgelegen. Als ehemaliger Nachrichtenoffizier der Schweizer Armee hätte Corti wissen müssen, dass bei Eintreten eines Krisenfalls sofort eine Eventualplanung gezückt und umgesetzt werden müsse. Mit ihrem Verhalten hätten die Angeklagten eine Sanierung verspielt.

Datum der Urteileröffnung nicht bekannt

Der SAirGroup-Chefjuristin Karin Anderegg Bigger und einem Anwalt der Zürcher Kanzlei Bär & Karrer wirft die Staatsanwaltschaft wegen eines nach dem Grounding überwiesenen Vorschusses von 200’000 Franken Gläubigerbevorzugung vor.

Ein Vorschuss kurz vor Einreichung der Nachlassstundung könne nur in krassen Notfällen betriebsnotwendig sein. Die Dienstleistung der Anwaltskanzlei sei jedoch eindeutig nicht betriebsnotwendig gewesen.

Nach den Geschädigtenvertretern haben in den kommenden beiden Wochen die Verteidiger das Wort.

Alle 19 Angeklagten hatten sich bereits bei der Befragung durch das Bezirksgericht Bülach für unschuldig erklärt.

Wann das Urteil eröffnet wird ist noch offen.

swissinfo und Agenturen

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