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Swissair-Prozess: Immer die gleiche Strategie

Der ehemalige SAirGroup-Verwaltungsrat und CS-Chef Lukas Mühlemann (rechts) mit seinem Anwalt Bernhard Gehrig. Keystone

Im Prozess von Bülach gleicht ein Tag dem anderen. Am Donnerstag hat der Anwalt des ehemaligen Credit-Suisse-Chefs Lukas Mühlemann sieben Stunden lang für den Freispruch seines Klienten plädiert.

Wie schon die Verteidiger vor ihm hat auch der Anwalt Bernhard Gehrig die Anklage in alle Einzelteile zerlegt und sie als mangelhaft und unbegründet abqualifiziert.

Bereits die Untersuchung der Staatsanwaltschaft habe schwerwiegende Mängel aufgewiesen, und sie setze sich in einer mangelhaften Anklage fort, sagte Verteidiger Bernhard Gehrig.

Weder die Staatsanwaltschaft, noch die Geschädigtenvertreter hätten besondere Erfahrung oder gar überlegenes Wissen, wie ein Konzern zu führen sei. Deshalb «sind sie auch wenig legitimiert, die damaligen Führungsverantwortlichen zu belehren, was sie hätten tun müssen», sagte Gehrig.

Der Vorwurf, die Fluggeschäftstochter SAirLines hätte bereits im März 2001 Nachlassstundung einreichen sollen, sei absurd, hielt Gehrig den Staatsanwälten vor.

Bei einer Nachlassstundung der SAirLines im März 2001 wäre höchst wahrscheinlich auch die Muttergesellschaft SAirGroup in Konkurs gefallen, wodurch deren Gläubiger einen erheblichen Schaden erlitten hätten.

Dies hätte eine Flut von Schadensersatzforderungen der ausländischen Airline-Beteiligungen gegenüber der SAirGroup AG ausgelöst. Zudem wäre auch der Verkaufswert der flugnahen Beteiligungen eingebrochen.

Milliardenschaden durch Bündelung

Die Staatsanwaltschaft wirft Mühlemann wie den übrigen SAirGroup-Verwaltungsräten Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung und ungetreue Geschäftsbesorgung vor. Mit der Bündelung gesunder Geschäftsbereiche unter die Subholding SAirLines sei den Gläubigern der SAirGroup ein Schaden von 1,177 Mrd. Franken entstanden.

Zudem habe die SAirGroup 150 Mio. Euro an die marode belgische Fluggesellschaft Sabena gezahlt, ohne dafür einen Gegenwert zu erhalten. Auch dies habe die Gläubiger der SAirGroup geschädigt.

Terroranschläge als Auslöser

Dass die Gläubiger zu Schaden gekommen seien, sei nicht auf den Verwaltungsrat zurückzuführen, sondern auf Terroranschläge des 11. September 2001, konterte Gehrig die Vorwürfe. Erst diese hätten den Flugkonzern in den Abgrund gerissen.

Die Nichtbezahlung von 150 Mio. Euro an die Sabena hingegen hätte bereits früher den ganzen SAirGroup-Konzern gefährdet. Die Schadenersatzforderungen der belgischen Regierung und der dortigen Gewerkschaften hätten weit mehr gekostet als die 150 Mio. Euro.

Swissair und Crossair hätten Belgien nicht mehr anfliegen können und mit der Beschlagnahmung ihrer Flugzeuge rechnen müssen. Zudem habe Belgien mit der Nichtratifizierung der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU gedroht, was eine Katastrophe gewesen wäre.

Mühlemann bedauert Zusammenbruch

Der Verwaltungsrat habe mit der Zahlung von 150 Mio. Euro im Interesse der SAirGroup gehandelt und keinen Schaden verursacht, sondern verhindert. Mühlemann und die übrigen Verwaltungsräte seien deshalb freizusprechen, sagte Gehrig. Mühlemann selber bedauerte in einer persönlichen Stellungnahme den Untergang der SAirGroup.

Beinahe sieben Stunden sezierte Gehrig die Vorwürfe in allen Einzelheiten und hielt damit das längste Verteidigungsplädoyer im bisherigen Prozessverlauf. In der Folge lichtete sich das Publikum immer mehr. Selbst einer der Richter kämpfte mit dem Schlaf.

Auch für Schmidheiny Freispruch gefordert

Am Freitag hat auch der Verteidiger des ehemaligen SAirGroup-Verwaltungsrats Thomas Schmidheiny einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Die Anklage der Staatsanwaltschaft nannte er «unklar und missverständlich».

Mit dem Verteidiger des Zement-Industriellen Thomas Schmidheiny hält der letzte Anwalt eines ehemaligen SAirGroup-Verwaltungsrat sein Plädoyer am Bezirksgericht Bülach. Die Verteidiger der acht angeklagten ehemaligen Mitglieder des Verwaltungsrats hatten in der laufenden Woche versucht, die Anklage zu demontieren.

swissinfo und Agenturen

Der Prozess findet vom 16. Januar bis am 9. März vor dem Bezirksgericht Bülach statt.

Die Verhandlungen in der 1500 Personen fassenden Stadthalle Bülach sind öffentlich.

Die Anklageschrift umfasst 100 Seiten. Die Akten füllen 4150 Aktenordner.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat in 40’000 Arbeitsstunden mehr als 300 Personen einvernommen und 20 Haus-Durchsuchungen veranlasst.

Eine erste Version der Anklageschrift vom 30. März 2006 hat das Gericht wegen Mängeln zurückgewiesen. Die überarbeitete Anklageschrift liegt seit dem 31. Dezember 2006 vor.

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