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Türken wegen Zwangsheirat und Morddrohung ausgewiesen

Keystone

Eine in der Schweiz lebende Türkin hat ihre Zwangsheirat nicht akzeptiert. Nach Todesdrohungen wiesen die St. Galler Behörden den Ehemann und den Vater aus.

Die zur Heirat gezwungene Muslimin hatte Strafanzeige erstattet. Die Männer wurden danach wegen der Gefahr eines «Ehrenmordes» in Untersuchungshaft genommen.

Die Türkin habe vor rund zwei Wochen Strafanzeige wegen Drohung und Nötigung gegen ihre Eltern und ihren Ehemann erstattet, teilte die St. Galler Kantonspolizei mit.

Die 21-jährige in der Schweiz lebende Frau hat nach einer Zwangsheirat, die sie nicht akzeptiert hat, Todesdrohungen erhalten.

Danach nahmen die St. Galler Behörden ihren Vater sowie den Ehemann wegen der Gefahr eines Ehrenmordes vorübergehend in Untersuchungshaft. Die beiden wurden inzwischen ausgeschafft.

Familiennachzug

Gemäss bisherigen Erkenntnissen ist sie vor rund einem Jahr in der Türkei zwangsverheiratet worden. Nach der Rückkehr in die Schweiz habe ihre Familie von ihr verlangt, alles Nötige für die Einreise ihres Ehemannes zu veranlassen.

Anfang April reiste der Türke über den Familiennachzug in die Schweiz ein und erhielt eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei der Ehefrau.

Die zwangsverheiratete Ehefrau habe sich jedoch geweigert, die Ehe mit dem für sie Auserwählten zu leben. Darauf kam es offenbar zu Todesdrohungen von Seiten des Ehemannes sowie zu weiteren Nötigungen durch Familienangehörige.

Staatsanwaltschaft und Ausländeramt des Kantons St. Gallen hätten diese Drohungen und weitere Vorfälle sehr ernst genommen, zumal der Ehemann in seiner Heimat wegen eines gravierenden Gewaltdelikts vorbestraft sei, heisst es.

Ausweisung wegen Gefahr von Ehrenmord

Nicht gelebte Ehen würden in fundamental-islamischen Kreisen als schwere Verletzung der Familienehre angesehen. Gewisse Kreise sähen im so genannten Ehrenmord die einzige Möglichkeit, die Ehre wieder herzustellen.

Die Staatsanwaltschaft nahm deshalb den Vater der Strafanzeigerin sowie den Ehemann wegen Ausführungs- und Kollusionsgefahr in Untersuchungshaft.

Das Ausländeramt habe nach der Haftentlassung gegen die beiden ein Ausweisungsverfahren durchgeführt. Einem allfälligen Rechtsmittel gegen diese Entscheide wurde gestützt auf den im Verwaltungsrechts-Pflegegesetz vorgesehenen Schutz von Personen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Vater und Ehemann wurden in der Folge in die Türkei ausgeschafft und mit einem Einreiseverbot in die Schweiz für die nächsten Jahre belegt. Gegen weitere Familienangehörige sollen zudem fremdenpolizeiliche Massnahmen geprüft werden.

Mit diesem Vorgehen soll unmissverständlich klargestellt werden, dass Verletzungen grundlegender schweizerischer Rechtsnormen nicht tatenlos hingenommen werden, heisst es.

Abgeschirmt

Bruno Zanga, Leiter des Ausländeramtes des Kantons St. Gallen, sagte gegenüber swissinfo, die betroffene Frau sei heute nicht stärker bedroht als vorher.

«Wir gehen davon aus, dass die harten Massnahmen des Kantons ihre Spuren hinterlassen und positiv wirken. Die betroffene Frau ist an einem sicheren Ort und abgeschirmt», sagte Zanga.

Der Kanton St. Gallen habe schon einmal eine solche Massnahme angeordnet und werde auch künftig handeln, wenn Leib und Leben bedroht seien.

«Wir haben gute Erfahrungen gemacht. Die damals betroffene Person wurde danach in Ruhe gelassen und lebt jetzt unbehelligt», sagte Bruno Zanga.

swissinfo und Agenturen

Laut einer Studie der Eidg. Ausländerkommission vom Oktober 2005 steht die Sicht der Muslime in der Schweiz über die Stellung der Frau oft im Gegensatz zu den universellen Menschenrechten.

Die Kommission verurteilt die Beschneidung der Frau und die Zwangsheirat, bleibt jedoch zurückhaltend beim Schleiertragen.

Die Muslime üben ihren Glauben nicht immer homogen aus. Schwerpunkte sind jedoch die grossen Riten wie Ramadan oder der Besuch von Moscheen zu vorgeschriebenen Zeiten.

Generell fühlen sich die Muslime in der Schweiz eher gut integriert und befürworten eine Einbürgerung.

In der Schweiz leben rund 300’000 Muslime (4,3% der Bevölkerung).

Rund 90% davon stammen aus Ex-Jugoslawien und der Türkei.

Rund 12% der Muslime besitzen die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Die Hälfte der Muslime in der Schweiz sind unter 25 Jahre alt.

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