USA: Verschärfte Einreise-Vorschriften
Die neuen Einreisevorschriften der USA gelten ab Januar 2004 auch für Schweizer Staatsangehörige, die mit einem Visum in die Staaten einreisen.
Für Schweizer Touristen und Geschäftsleute, die weniger als 90 Tage in den USA bleiben, ändert sich jedoch vorerst nichts.
Schweizerinnen und Schweizer, für die bisher keine eigentliche Visums-Pflicht für eine Reise in die USA besteht, benötigen in Ausnahmefällen trotzdem ein Visum. Dies gilt zum Beispiel für Medienschaffende, Künstler oder Studenten, die in den Staaten arbeiten oder studieren.
Sie müssen ab Januar bei jedem Grenzübertritt Fingerabdrücke machen und sich von Grenzbeamten fotografieren lassen, wie es am Dienstag bei der US-Botschaft in Bern hiess.
Ziel: Mehr Sicherheit
Die neuen Bestimmungen werden nach US-Ansicht die Sicherheit erhöhen und sollen der Abwehr von Terroristen dienen, hatte der Staatssekretär im Ministerium für innere Sicherheit, Asa Hutchinson, laut der österreichischen Nachrichtenagentur apa am Montag in Washington erklärt.
Grundsätzlich werden aus Ländern mit Visumspflicht – dazu gehören zum Beispiel Ungarn und Mexiko sowie Entwicklungsländer – alle Einreisenden in die USA von der zusätzlichen Identifizierung, zusätzlich zu Pass und Visum, erfasst.
Bei der Einreise wird ein Grenzbeamter die Fingerabdrücke abnehmen und ein Foto machen. Bei der Ausreise soll der Prozess automatisiert vor sich gehen, indem man selbstständig die beiden Zeigefingerabdrücke digital erfassen lasse, hatte Hutchinson erklärt.
Ziel der Prozedur ist der Vergleich der Fingerabdrücke mit jenen, die bei der Visa-Antragstellung in der Botschaft im Heimatland abgegeben wurden. Durch die biometrischen Merkmale sollen gefälschte Einreisedokumente künftig erkannt werden.
Vergleich mit Terrorverdächtigen
Die Fingerabdrücke werden zudem automatisch mit verschiedenen Datenbanken, etwa über Terrorverdächtige, abgeglichen. Über jede Person, die einer solchen Einreiseprozedur unterworfen ist, werde «im System» eine neue Akte angelegt, so Staatssekretär Hutchinson weiter. Ein- und Ausreise würden dort festgehalten.
Der Staatssekretär befürchtet nicht, dass die Einführung der neuen Vorschriften zu grösseren Wartezeiten und Komplikationen beim Grenzübertritt führen wird. Die Fehlerquote der maschinellen Verarbeitung liege bei unter einem Prozent.
Ein Vertreter des US-Aussenministeriums konnte keine Altersgrenze für die Identifizierung nennen. Schliesslich könnten ja vielleicht auch Babys nach Kindsentführungen so identifiziert werden, meinte er. Die neuen Massnahmen werden ab 5. Januar auf 115 US-Flughäfen sowie 14 Häfen eingeführt.
Neue Pass-Bestimmungen ab Oktober 2004
Im Rahmen des Kampfes gegen den Terror erliessen die USA auch neue Vorschriften, denen die Pässe von Besuchern, die ohne Visum in die USA einreisen, ab Ende Oktober 2004 in Zukunft genügen müssen.
In erster Linie müssen die Ausweise nach den neuen Vorschriften maschinenlesbar sein, in einem späteren Schritt dürften die USA auch auf biometrischen Angaben in den Pässen beharren.
Ursprünglich hatte Washington die neuen Bestimmungen auf den 1. Oktober dieses Jahres einführen wollen. Demnach hätten Schweizer Staatsangehörige nur noch mit dem neuen Schweizer Pass ohne Visum in die USA reisen können. Nun wurde der Termin auf den 26. Oktober festgelegt.
Neben der Schweiz haben 20 weitere Länder nun ein Jahr mehr Zeit, ihre Pässe auf die neuen Normen umzurüsten.
swissinfo und Agenturen
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