USA verschieben neue Pass-Vorschriften
Schweizer und Schweizerinnen können weiterhin ohne maschinenlesbare Pässe in die USA einreisen. Washington hat die Einführung der neuen Pass-Bestimmungen auf den 26. Oktober 2004 verschoben.
Neben der Schweiz haben 20 weitere Länder nun ein Jahr mehr Zeit, ihre Pässe auf die neuen Normen umzurüsten.
Ursprünglich hatten die USA die neuen Bestimmungen auf den 1. Oktober dieses Jahres einführen wollen. Demnach hätten Schweizer Staatsangehörige nur noch mit dem neuen Pass ohne Visum in die USA reisen können.
Sowohl für ein Visum, das persönlich auf der US-Botschaft beantragt werden muss, als auch für den neuen Schweizer Pass gibt es lange Wartefristen.
Angesichts zahlreicher Beschwerden aus verschiedenen Ländern verlängerten die USA schliesslich die Frist bis zur Einführung der neuen Anforderungen um ein Jahr. Wie andere Länder hatte auch die Schweiz Washington um einen Aufschub gebeten.
Aufschub unter Bedingungen
Die Gewährung des Aufschubs ist an bestimmte Bedingungen gebunden: Die betroffenen Länder mussten den USA unter anderem zusichern, dass ihre nicht-maschinenlesbaren Pässe gegen Missbrauch geschützt werden. Zudem mussten die Länder akzeptieren, dass der Aufschub nur für ein Jahr gilt. Die Schweiz erfüllt nach Angaben des Aussenministeriums (EDA) diese Bedingungen.
Ab dem 26. Oktober 2004 soll dann nach US-Vorgaben nur noch ohne Visum in die USA einreisen können, wer einen Pass hat, der mit so genannten biometrischen Daten versehen ist. Das Bundesamt für Polizei (fedpol.ch) prüft im Moment die Machbarkeit und die Folgen einer derartigen Massnahme.
Man glaube jedoch, dass die USA auch diese Frist verschieben müssten. Bis zu dem Zeitpunkt werde kaum ein Staat in der Lage sein, biometrische Daten in die Pässe aufzunehmen, sagte fedpol-Sprecher Guido Balmer.
Der «gläserne» Passagier
Neben den neuen, maschinenlesbaren Pässen verlangen die USA im Rahmen ihrer Massnahmen gegen den Terrorismus zudem Zugriff auf teilweise sensible Passagierdaten von Fluggesellschaften, welche die USA anfliegen.
In der Schweiz stossen diese Forderungen – wie übrigens auch in der Europäischen Union (EU) – aus Gründen des Datenschutzes auf Widerstand.
In den Buchungsdaten der Airlines finden sich Angaben wie Sitznummer, Adresse, Telefon-Nummer, Mail-Adresse, Zahlungsart für das Ticket. Ein Teil solcher Daten wird von den USA auch auf einem Einreiseformular erhoben.
Viel sensibler sind jedoch Informationen der Passagiere an die Fluglinien über medizinische Bedürfnisse oder auch spezielle Wünsche, die Rückschlüsse etwa auf die Religionszugehörigkeit zulassen.
Weitere Gespräche im Gange
Die Regierung in Washington hatte von der Schweizer Airline Swiss ursprünglich gefordert, diese Daten ab dem 12. September dieses Jahres zu liefern – und für den andern Fall mit dem Entzug von Landerechten gedroht. Wie bei den Pässen lenkten die USA unterdessen ein und verschoben den Termin. Wie lange, ist noch offen.
Weitere Gespräche sind im Gange. Die Schweiz strebt eine Vereinbarung an, die den Umfang der Daten regelt, die für den Zugriff freigegeben werden, wobei den Aspekten des Datenschutzes Rechnung getragen werden soll.
Durch die neuen Pass-Bestimmungen aus den USA waren in der Tourismusbranche massive Einbussen und chaotische Zustände auf den Flughäfen befürchtet worden. In der Schweiz zeigten sich die grossen Reisebüros nach der Verschiebung des Termins um ein Jahr daher am Donnerstag erleichtert.
swissinfo und Agenturen
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