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Verhältnis Kirche und Staat: Veränderungen drängen sich auf

Das Verhältnis Kirche und Staat ist nicht immer spannungsfrei Keystone

Der Kanton Zürich stellt sein Verhältnis zu den Kirchen auf eine neue Basis. Kernpunkt dabei ist eine Neuverteilung der Staatsbeiträge aufgrund von Leistungen. Zudem erhalten die Kirchen die Freiheit, Ausländern das Stimmrecht zu gewähren.

Regierungsrat Markus Notter, Direktor der Justiz und des Inneren, präsentierte am Freitag (12.01.) die Verfassungsänderung und das neue Kirchengesetz, die soeben in die Vernehmlassung geschickt worden sind.

Aus dem Ausland stammende Mitglieder können wählen

Die Verfassungsrevision sieht einschneidende Veränderungen vor. Sie gewährt den Religionsgemeinschaften die Möglichkeit, das Stimm- und Wahlrecht ihrer Mitglieder selber festzulegen.

Die Kirchen sind also frei, auch aus dem Ausland stammenden Mitgliedern sowie Jugendlichen ab 16 Jahren das Stimm- und Wahlrecht zu erteilen – eine Regelung, die heute in beinahe allen Kantonen gilt.

Anerkennung auch anderer Religionsgemeinschaften

Weiter schreibt der Verfassungsentwurf neu die Möglichkeit fest, auch andere Religionsgemeinschaften – etwa muslimische oder jüdische – staatlich anzuerkennen. Damit würden sie auch berechtigt, Staatsbeiträge zu erhalten.

Das Geschäft soll laut Notter noch in der laufenden Legislatur (bis 2003) abgeschlossen sein. Die Regelungen werden vermutlich auf 1. Juli 2006 in Kraft treten.

Traditionelles Modell vor Umbruch

26 Kantone, 26 Ordnungen: Das Schweizer Staatskirchen-Recht ist stark föderalistisch geprägt. Vor allem die Finanzierung von Kanton zu Kanton anders geregelt. Mit Ausnahme von Genf und Neuenburg besteht in allen Kantonen eine geordnete Verbindung zwischen Kirche und Staat.

Dieses enge Verhältnis habe natürlich einen Einfluss auf die Religionsfreiheit, erklärte der Freiburger Staatsrechtler, Professor Thomas Fleiner, gegenüber swissinfo. Einen Einfluss nicht etwa im negativen sondern im postiven Sinne.

Bestimmte Religions-Auffassungen seien vom Staat besser geschützt und gefördert als andere. «Dies kann jedoch auch zu einer rechtsungleichen Behandlung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften führen», sagte Fleiner.

Als gegenwärtig grösste Herausforderung bezeichnete der Freiburger Staatsrechtler die zunehmende Präsenz anderer Religions-Gemeinschaften in der Schweiz.

Staatlich anerkannt seien die Religionen evangelisch-reformiert, römisch-katholisch und christ-katholisch. Verschiedene Kantone hätten unterdessen die israelitische Gemeinschaft integriert. Jetzt müsse die Anerkennung auch der Muslime, die zur grössten nicht-christlichen religiösen Minderheit in der Schweiz gehörten, vorangetrieben werden, meinte Fleiner.

swissinfo und Agenturen

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