Versicherungen
In der Schweiz gibt es für fast jede Situation eine Versicherung. Manche sind obligatorisch und können eine Belastung für das Budget sein.
Die Schweizer Haushalte geben im Schnitt ungefähr zehn Prozent ihres Einkommens für Versicherungsprämien aus. Einige sind obligatorisch, andere werden unter bestimmten Umständen entschieden empfohlen.
Krankenversicherung
Laut Gesetz muss jede in der Schweiz wohnhafte Person bei einer Krankenkasse eine obligatorische Grundversicherung abschliessen. Diese deckt die meisten Gesundheitsprobleme ab, von der Geburt über den Arztbesuch bis hin zur Behandlung schwerer Krankheiten. Auch die Kosten der meisten verschreibungspflichtigen Medikamente werden übernommen.
Jede Person, die in die Schweiz zieht, muss sich nach ihrer Ankunft innerhalb von drei Monaten versichern lassen. Dabei hat sie die Wahl zwischen mehreren privaten Krankenkassen und verschiedenen Finanzierungsmodellen. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung bleibt in jedem Fall derselbe.
Die monatliche Krankenkassenprämie ist fix, unabhängig vom Einkommen oder den finanziellen Mitteln der Versicherten. Wenn die Kosten für die Versicherung eine zu hohe Belastung sind, kann beim Wohnkanton ein Entlastungsbeitrag («Prämienverbilligung») beantragt werden.
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Im Dschungel der Schweizer Krankenkassen-Prämien
Die Grundversicherung kommt nicht für die gesamten Gesundheitskosten auf. Die versicherte Person muss die Kosten bis zu einem festen jährlichen Betrag aus eigener Tasche bezahlen (die Franchise) und danach weiterhin 10% der Kosten tragen (den Selbstbehalt). Die übliche Franchise beträgt 300 Franken, aber Menschen ohne gesundheitliche Probleme wählen häufig eine höhere Franchise, um ihre monatlichen Prämien zu senken.
Es ist auch möglich, die Kosten der Versicherung zu senken, indem man bestimmte Einschränkungen akzeptiert (vor jedem Arztbesuch ein Callcenter kontaktieren, Medikamente nur in bestimmten Apotheken kaufen usw.).
Die Krankenversicherungsprämien sind von Kanton zu Kanton und von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Fast jedes Jahr steigen sie. Jeden Herbst ist es möglich, die Preise der künftigen Prämien zu vergleichen und den Versicherungsanbieter auf das kommende Jahr zu wechseln.
Es gibt viele freiwillige Zusatzversicherungen, die zum Beispiel Zahnbehandlungen, Sehstörungen oder unvorhergesehene Ereignisse während Auslandsreisen abdecken.
Unfallversicherung
Arbeitnehmer:innen sind automatisch über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber/bei derselben Arbeitgeberin arbeitet, ist zudem gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dies gilt auch für Praktikant:innen, Auszubildende, Hausangestellte und Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen.
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Hausfrauen, Hausmänner, Kinder, Studierende und Rentner:innen müssen sich bei ihrer Krankenkasse zusätzlich gegen Unfälle versichern. Selbstständige und Freelancer sind nicht verpflichtet, sich gegen Unfälle zu versichern.
Haftpflichtversicherung
Halter:innen von Autos, Motorrädern und Elektrofahrrädern müssen eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge abschliessen, um Schäden an Dritten zu decken. Sie können diese Versicherung erweitern, um auch Schäden an ihrem eigenen Fahrzeug zu schützen (Kaskoversicherung). Beim Kauf von Leasingfahrzeugen wird eine «Vollkasko-Versicherung» verlangt.
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Die allgemeine Haftpflichtversicherung, die alle Schäden abdeckt, die Dritten zugefügt werden, ist in der Regel freiwillig. Sie wird aber grundsätzlich bei der Vermietung von Wohnungen und anderen Immobilien verlangt und ist in den meisten Kantonen für Hundehalter:innen obligatorisch.
Je nach Höhe der versicherten Summe, Selbstbeteiligung und den versicherten Risiken variieren die Kosten stark. Die Haftpflichtversicherung kann etwa auch auf Schäden beim Fahren fremder Fahrzeuge oder auf solche, die bei bestimmten Hobbys wie Jagd oder Modellflug entstehen, erweitert werden.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden an sämtlichen persönlichen Gegenständen ab, die sich in einer Wohnung befinden, wie beispielsweise Möbel, Fernseher und Kleidung. Sie greift insbesondere bei Diebstahl, Feuer oder Wasserschäden – wenn man für den Schaden nichts dafür kann.
Es ist möglich, zusätzlich auch Schäden zu versichern, die von Haushaltsmitgliedern verursacht werden, oder Diebstähle ausserhalb der Wohnung.
Die Hausratversicherung ist nicht obligatorisch, ausser in bestimmten Kantonen, die verlangen, dass jede Person gegen Feuer und Naturgefahren versichert ist.
Mehr über die Versicherungen in der Schweiz erfahren Sie hier:
– die offizielle Seite ch.chExterner Link
– Fragen und Antworten auf der Seite des BundesExterner Link
– alles zur Unfallversicherung auf der Seite des BAGExterner Link
– die verschiedenen Versicherungen und ihre Kosten auf comparis.ch vergleichenExterner Link
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