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Vettels grüner Tennisplatz sorgt für rote Köpfe

Das Anwesen von Formel-1-Weltmeister Sebastian Vettel soll um einen Tennisplatz und einen Pool erweitert werden. Keystone

Formel-1-Weltmeister Sebastian Vettel macht in der Schweiz auch ausserhalb des Sports Schlagzeilen. Er möchte sein Anwesen im idyllischen Kemmental um Tennisplatz und Swimmingpool in der Landschafts-Schutzzone erweitern. Umweltverbände sehen rot.

Er wundere sich über die Medien, die aus der Umzonung eine grosse Sache machten, sagt Walter Marty, der Gemeindeammann von Kemmental. Er bezieht sich auf einen Entscheid der Gemeindeversammlung anfangs der Woche. Diese hatte mit deutlicher Mehrheit einer Umzonung zugestimmt – nämlich von einer Landschaftsschutz- in eine Sonderbauzone für Freizeitanlagen. Konkret geht es um das Anwesen von Sebastian Vettel, des neuen Formel-1-Weltmeisters.

Der 23-Jährige Rennfahrer wohnt seit März 2010 in Kemmenhofen im Thurgau, eine Viertelstunde von der deutschen Grenze entfernt, südlich von Kreuzlingen. Die Parzelle, die Vettel 2009 gekauft hatte, liegt im Weiler Unterbächi, und zwar in drei Zonen, wie der Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 23.11.2010 nachzulesen ist: In der Landschaftsschutzzone, in der Weilerzone und in der Naturschutzzone.

Für Gemeindepräsident Marty ist die Umzonung kein Entgegenkommen gegenüber dem prominenten Einwohner: «Wir haben Herrn Vettel ganz klar eingeschränkt. Hätten wir das Land in die gleiche Zone eingezont, in der sein Haus steht, hätte er sogar Gebäude bauen dürfen. Das wollten wir verhindern.»

«Überhaupt nicht viel»

Vettels Haus sei eng von der Landschaftsschutzzone umgrenzt, steht weiter in der Botschaft. Dass dem bis zu der Umzonung so war, liege daran, dass es sich um ein wunderschönes Gebiet handle, sagt Gemeindeammann Marty. Es sei schon seit langem in der Landschaftsschutzzone gelegen.

Vettels Haus, der Schuppen und die anderen Gebäude hingegen seien in der Weilerzone gelegen, einer Bauzone, wie Marty betont. «Wenn wir das Land nicht umgezont hätten, hätte er überhaupt nicht viel machen können.» Der Formel-1-Weltmeister hätte in diesem Fall seinen Umschwung nicht nach seinen Wünschen gestalten können.

Die Schönheit der Landschaft leide nicht unter dem, was Vettel plane: «Ein Tennisplatz ist flach. Er schadet der Landschaft nicht, man sieht ihn nicht mal. Übrigens will er den Tennisplatz grün machen.» Es werde gar niemand merken, dass dort ein Tennisplatz sei, meint der Gemeindepräsident.

Sonderbauzone auch für Andere

Die Sonderbauzone für Freizeitanlagen wurde zwar für die Ausbauwünsche von Sebastian Vettel geschaffen, aber als Sonderfall sieht der Gemeindeammann diese Umzonung nicht. «Theoretisch könnten wir eine solche Zone für andere Leute auch bewilligen.»

Die beiden Umweltverbände WWF und die Stiftung Landschaftsschutz haben Vettels Begehren, einen Tennisplatz und einen Swimmingpool zu bauen, kritisch beobachtet.

Sie haben eine Einsprache gegen die Schaffung der Sonderbauzone bei der Gemeinde Kemmental eingereicht. Diese wurde vom Gemeinderat aber abgelehnt.

Ob der WWF seine Einsprache gegen die Zonenplanänderung an das Departement für Bau und Umwelt weiterzieht, ist noch offen. Auch die Stiftung Landschaftsschutz hat noch nicht entschieden.

Rechtsgleichheit?

Der Entscheid der Gemeinde Kemmental sei «eine Niederlage für Natur und Rechtsgleichheit», hielten sie in einer Stellungnahme nach der Gemeindeversammlung fest.

Jost Rüegg, Vertreter der WWF Sektion Bodensee/Thurgau und zuständig für den Fall Vettel im Kemmental, sieht im Vorgehen der Gemeinde Kemmental eine massive Verletzung der Raumplanung.

«Es gibt in der Schweiz ein bestehendes Raumplanungsgesetz, das auch für den Kanton Thurgau gilt. Dies wurde geschaffen, damit die Landschaft dort, wo man sie als schützenswert eingestuft hat, so erhalten bleibt. Es kann doch nicht sein, dass man für die Interessen einer Einzelperson die Gesetze, quasi kundenorientiert anpasst.»

Er sieht in der Umzonung eine ungerechtfertigte Sonderbehandlung des Formel-1-Weltmeisters, eine «Lex Vettel».

Auch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) beobachtet die Umzonung in Kemmental, wie die Nachrichtenagentur SDA vermeldete. Der Fall scheine aus der Distanz betrachtet als «raumplanerisch problematisch», weil auf einer Fläche ausserhalb des Baugebiets eine spezielle Zone geschaffen werden solle, nur um das Interesse einer Privatperson zu befriedigen.

Das Bundesamt für Raumentwicklung wolle deshalb genauer hinschauen, insbesondere, wenn es um die mögliche Schaffung von sogenannten Kleinbauzonen gehe, die nach bundesgerichtlicher Praxis bundesrechts- und verfassungswidrig seien.

Kein Gewinn für die Gemeinde

«An den Steuereinnahmen der Gemeinde ändert die Umzonung nichts», sagt Gemeindeammann Marty.

Vettel wohne bereits in der Gemeinde und bezahle seine Steuern. Wieviel, weiss Marty nicht, und ob er einer der besten Steuerzahler der Gemeinde sei, dazu wollte er sich nicht äussern.

Auch ein anderer Formel-1-Weltmeister, Michael Schumacher, wollte 2002 in die Deutschschweiz ziehen.

Er beabsichtigte, auf dem Gugenbühl in der Gemeinde Wolfhalden im Kanton Appenzell Aussrhoden eine Luxusvilla zu bauen.

Für dieses Bauprojekt hatte die Gemeinde innerhalb einer Landwirtschaftszone eine Kleinbauzone ausscheiden müssen.

Die Gemeinde und auch die Kantonsregierung wollten dies zulassen.

Pro Natura wehrte sich dafür, dass die Trennung von Bau- und Landwirtschaftszone beibehalten wird.

Das Bundesamt für Raumplanung stufte die geplante Umzonung als rechtswidrig ein. Dies auf der Grundlage von vergleichbaren Fällen, in denen das Bundesgericht gegen die Einzelinteressen von Gemeinden und Privatpersonen entschieden hatte.

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