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Vogelgrippe-Fälle mehren sich

Schwäne bei Steckborn auf dem Bodensee. Keystone Archive

Knapp eine Woche nach dem ersten Fund sind in der Schweiz am Freitag 5 neue Vogelgrippe-Fälle bekannt geworden. Die Schutzzonen werden ausgeweitet.

Mit dem toten Schwan am Bodensee von Mittwoch sind nun 7 Wildvögel mit dem H5-Virus gefunden worden. Und die Fälle mehren sich.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) meldete am Freitag fünf weitere Fälle von Vogelgrippe.

Insgesamt ist die Vogelgrippe damit bei sieben Wildvögeln nachgewiesen worden. Das Zürcher Labor kann aber nur das Virus H5 nachweisen.

H5 ist noch nicht H5N1

Um zu wissen, ob es sich bei den toten Vögeln um Opfer des hochansteckenden H5N1-Virus handelt, wurden die Kadaver nach England in das EU-Reverenzlabor in Weybridge geschickt.

Drei der neuen Fälle wurden aus dem Kanton Schaffhausen gemeldet. Das H5-Virus wurde bei einem toten Schwan in der Stadt Schaffhausen, einer toten Ente in Ramsen und einem toten Blässhuhn in Stein am Rhein nachgewiesen.

Zudem wurden im Genfer Parc Barton zwei Enten entdeckt, die mit dem H5-Virus infiziert waren.

In der Schweiz wurde die gefährliche Variante H5N1 bisher erst bei dem vor gut einer Woche im Genfer Seebecken entdeckten Gänsesäger nachgewiesen.

Mehr Fälle erwartet

Wie das BVET weiter mitteilte, wurde bei 13 weiteren untersuchten Wildvögeln keine Vogelgrippe entdeckt. In der Schweiz wurden seit Oktober 2005 insgesamt 229 Vögel auf den Erreger hin untersucht, sieben wurden positiv getestet. In Geflügelhaltungen ist das Virus in der Schweiz bisher nicht aufgetreten.

Bei der intensivierten Wildvogel-Überwachung sei aber in den kommenden Tagen mit weiteren Fällen zu rechnen, schreibt das BVET in seiner Medienmitteilung.

Auch Teile des Kantons Zürich in Schutzzone

Die betroffenen Kantone haben Schutz- und Überwachungszonen eingericht. Solche bestehen nun in Genf, St. Gallen, Thurgau, den beiden Appenzell und Schaffhausen.

Auch Teile des Kantons Zürich fallen nach dem Fund des mit Vogelgrippe infizierten toten Schwans in der Stadt Schaffhausen in die Schutzzone.

Intensive Überwachung

Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen nicht aus den Schutz- und Überwachungs-Zonen gebracht werden. Verboten sind auch Geflügelmärkte oder -ausstellungen und die Vogeljagd.

In der Schutzzone müssen Geflügelhaltungen zudem regelmässig auf Todes- und Krankheitsfälle kontrolliert und klinisch überprüft werden. Der Kantonstierarzt überwacht in der Schutzzone Wildvögel, speziell Wasservögel. Bruteier, Fleisch und Produkte aus Geflügelfleisch dürfen nicht aus der Zone gebracht werden.

Das Bundesamt erinnerte in seiner Mitteilung vom Freitag auch daran, dass die Vogelgrippe für die Bevölkerung keine direkte Gefahr darstelle und Spaziergänge an Gewässern und in der Natur ohne weiteres möglich seien.

swissinfo und Agenturen

Bisher ist der Vogelgrippe-Virus in der Schweiz nur bei Wild- und Zugvögeln nachgewiesen worden.

Um den Sprung des Virus von Wild- auf Industrie- und Zuchtgeflügel zu verhindern, ist die Stallpflicht eingeführt worden, was bisher in der Schweiz funktioniert hat.

Im Referenzlabor der Schweiz kann nur der allgemeine Vogelgrippe-Virus H5 nachgewiesen werden.

Für den Nachweis, ob es sich um die (auch für Menschen) gefährliche Version H5N1 handelt, müssen Kadaver-Proben nach Weybridge in England geschickt werden.

Experten gehen von einer ständig wachsenden Verbreitung aus. Bis Freitag-Nachmittag wurde die Vogelgrippe in der Schweiz bei sieben Wildvögeln gefunden.

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