Vogelgrippe Schweiz: Erstmals Befund auf H5N1
Der in Genf gefundene Gänsesäger, bei dem das H5-Virus gefunden worden war, ist an der hochpathogenen Version H5N1 verendet.
Auch bei Egnach im Thurgau wurde ein Schwan gefunden, dessen Tod auf ein H5-Virus zurückgeht.
Weil im Schweizer Referenzlabor nur auf den Virustyp H5, nicht aber auf die hochpathogene Variante H5N1 getestet werden kann, musste die Probe des in Genf verendeten Vogels zum EU-Referenzlabor ins englische Weybridge geschickt werden. H5N1 kann für Menschen gefährlich werden.
Inzwischen hat das EU-Referenzlabor in England bestätigt, dass der Tod des am 26. Februar in Genf gefundenen Gänsesäger-Weibchens auf das gefährliche H5N1-Virus zurückgeht.
H5 auch am Bodensee
Am Schweizer Bodenseeufer ist inzwischen der zweite Schweizer Vogelgrippefall aufgetreten: Nach dem Fund des toten Schwans bei Egnach am Montag verfügten die Kantonsbehörden von Thurgau und St. Gallen Schutz- und Beobachtungszonen auf der ganzen Länge des Schweizer Bodenseeufers.
Ob der am H5 verendete Schwan ebenfalls von der gefährlichen Virusvariante H5N1 befallen war, bleibt vorerst offen. Das nationale Referenzlabor in Zürich hat Schwanproben ans EU-Referenzlabor in Weybridge geschickt.
Dessen Befund wird laut Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in rund einer Woche erwartet.
Genfer Gänsesäger als erster Schweizer Befund
Vom Dienstag zum Mittwoch stieg die Zahl der im Zürcher Referenzlabor untersuchten toten Vögel laut BVET von 127 auf 181. Nur in zwei Fällen, Gänsesäger und Schwan, wurde bisher Vogelgrippe bestätigt.
Entwarnung gab es in Bossonnens im Kanton Freiburg, wo 8 Hühner eines Hobbyzüchters verendet waren und 12 Hühner sowie 2 Gänse vorsorglich getötet wurden. Laut dem Zürcher Referenzlabor starben die Hühner nicht an Vogelgrippe.
Schweizer Geflügelhaltungen blieben bisher von Vogelgrippe verschont.
Neues Epidemiegesetz geplant
Der Bund revidiert sein Epidemiegesetz. Die Revision ist nötig, weil der Bund im Falle einer Epidemie mehr Kompetenzen möchte. Laut Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG), soll der Gesetzesentwurf im Jahr 2007 vorliegen.
«Es geht darum, dass der Bund bei einer nationalen gesundheitlichen Notlage verstärkt die Führung und Koordination von Präventions- und Bekämpfungs-Massnahmen übernimmt», sagte Zeltner zu einem Bericht des «Tages-Anzeigers» vom Dienstag.
Mit dem revidierten Gesetz soll der Bund bei Prävention, Koordination, Überwachung und Informationsverbreitung die Hauptverantwortung übertragen bekommen.
EU-Anerkennung
Der Veterinärausschuss der EU-Mitgliedstaaten sieht nach dem Vogelgrippefall keine Einschränkungen gegenüber der Schweiz vor. Die Massnahmen der Schweizer Behörden reichten aus, befand die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel.
Die EU-Staaten begründen ihre Haltung damit, die Schweiz wende die gleichen Massnahmen an, wie sie auch in den betroffenen EU-Staaten angewandt werden. Zudem gebe es eine enge Zusammenarbeit zwischen Bern und Brüssel.
Die Schweiz ist mit dem Landwirtschaftsabkommen eng mit der EU verflochten. Zudem gibt es ohnehin keine nennenswerten Geflügelexporte in die Europäische Union. Gegenüber anderen Drittstaaten hatte die EU jeweils rasch Importstopps für Geflügel und Geflügelprodukte verhängt.
swissinfo und Agenturen
Das stark ansteckende H5N1-Virus wurde erstmals bei einer Zuchtgans in China 1996 isoliert.
Ein Jahr später stellte man in Hongkong die ersten Fälle fest, bei denen das Virus sich vom Tier auf Menschen übertragen hatte. Sechs Menschen starben.
Ende 2005 erreichte eine dritte Welle von H5N1 über Zugvögel Osteuropa. Diesen Winter kam es auch in Afrika zu Vogelgrippe-Fällen.
In den vergangenen Wochen verbreitete sich das H5N1-Virus in den Nachbarländern der Schweiz.
Ende Februar wurde in der Schweiz selber der erste Verdachtsfall in Genf im See gefunden. Dieser hat sich nun als erster H5N1-Fall im Land herausgestellt.
Am Montag wurde am Bodensee ein zweiter Befall entdeckt. Ob der betroffene Schwan an der gefährlichen Virusversion H5N1 verendet ist, wird ein Befund in den kommenden Tagen zeigen.
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