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Vogelgrippe: Stallpflicht ab Montag

Ab nächster Woche muss das Geflügel wieder in den Stall. Keystone

Mit der Rückkehr der Zugvögel und dem Virus-Nachweis in Nachbarländern wird das Schweizer Geflügel wieder eingesperrt: Ab Montag gilt Stallpflicht.

Wegen der Vogelgrippe war die Stallpflicht erstmals letzten Oktober beschlossen und im Dezember aufgehoben worden. Jetzt ist sie nicht befristet.

Die Stallpflicht für Geflügel war erstmals im letzten Herbst vom Bundesrat verordnet worden, um die Übertragung der Vogelgrippe von den Zugvögeln auf das heimische Geflügel zu verhindern.

Mit der Stallpflicht soll verhindert werden, dass Wildvögel das Vogelgrippe-Virus in die Schweizer Geflügelpopulation tragen, teilte der Bundesrat mit.

Nach Abklingen der Wanderbewegungen im Dezember war die Massnahme hinfällig geworden – Tierärzte und Geflügelhalter wussten jedoch damals schon, dass mit dem Wiedereinsetzen der Züge im Frühling die Stallpflicht wohl wieder eingeführt würde.

Übertragung ausschliesslich über die Atemwege

Mit der Stallpflicht soll der Kontakt von frei lebenden Vögeln und Geflügel verhindert werden. Denn die Vogelgrippe respektive deren aggressives H5N1-Virus wird ausschliesslich über die Atemwege durch die Luft übertragen.

Die Vogelgrippe-Situation habe sich laut Bundesrat in den vergangenen Tagen verschärft. Die Seuche sei bis auf wenige hundert Kilometer an die Schweiz herangerückt.

So ist in Italien und auf der deutschen Insel Rügen nachgewiesen, dass Schwäne am gefährlichen Virus-Typ H5N1 gestorben sind. In Österreich und Slowenien gibt es dringende Verdachtsfälle.

Zudem besteht die Gefahr, dass Zugvögel im Frühling die Vogelgrippe aus dem ebenfalls befallenen Afrika in die Schweiz bringen könnten.

Geflügelproduzenten begrüssen Freilauf-Verbot

Die Wiedereinführung der Stallpflicht ist bei den Schweizer Geflügelproduzenten (SGP) auf positives Echo gestossen.

Es sei wichtig, dass das Risiko minimiert werde, sagte SGP-Präsident Peter Röthlisberger am Mittwoch. Der Konsum von Schweizer Geflügelfleisch sei in den vergangenen Wochen wieder stetig gestiegen.

Der Schweizerische Tierschutz (STS) hat das neuerliche Freilaufverbot wegen der Vogelgrippe als sinnvolle Vorsichtsmassnahme bezeichnet. Es sei aber bedauerlich, dass es soweit kommen musste, sagte STS-Sprecher Mark Rissi.

Die Umsetzung der Stallpflicht wird nach Ansicht des STS-Sprechers diesmal weniger Probleme bereiten als im vergangen Herbst. Mittlerweile seien die Tierhalter gut vorbereitet, sagte er.

Importstopp für Geflügelprodukte

Die Landesregierung setzt nicht nur auf die Stallhaltung, sondern weiterhin auch auf einen Importstopp. Reisende dürfen keine Vögel und Geflügelprodukte aus Asien, Afrika und den betroffenen Ländern in die Schweiz importieren.

Laut Bundesrat müsse sich die Schweiz darauf einstellen, dass die Vogelgrippe noch während Jahren eine Bedrohung darstelle.

Deshalb wird das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ein ständiges Frühwarnsystem bei Wildvögeln ausarbeiten. Ab Mitte März werden Sing- und Wasservögel im Naturschutzgebiet «Bolle di Magadino» im Tessin gefangen und auf das Virus untersucht.

Für Menschen kein direktes Risiko

Der Bundesrat betont, dass für die Bevölkerung momentan kein direktes Risiko bestehe, an der Vogelgrippe zu erkranken. Nur bei engem Kontakt zu krankem Geflügel sei eine Infektion möglich.

Solange sich das Virus nicht von Mensch zu Mensch übertrage, bestehe keine Pandemiegefahr.

swissinfo und Agenturen

In Europa zieht das Vogelgrippe-Virus in Richtung Norden, entlang der Wanderrouten der Zugvögel.

Nachdem zuerst Fälle in Griechenland, Italien und Slowenien bekannt wurden, sind auch Fälle in Österreich und Norddeutschland publik.

Deutschland führt die Geflügel-Stallpflicht ab 17. Februar, die Schweiz ab 20. Februar wieder ein. Auch Frankreich hat eine solche angeordnet.

In Brüssel treffen sich Tierärzte, um über Notschlachtungen im Fall von Virus-Ausbreitungen zu beraten.

Grundsätzlich führte bisher nur der direkte Kontakt mit kontaminierten Vögeln (Atemwege) in raren Fällen zu einer Übertragung auf den Menschen.

Ab 20. Februar gilt in der Schweiz die Stallpflicht für Geflügel (Freihalte-Verbot).
Eine Befristung ist vorderhand nicht vorgesehen.
Die letzte Stallpflicht galt ab 26. Oktober bis am 16. Dezember 2005.

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