Volksinitiative gegen «Masseneinbürgerungen»
Die Freiheits-Partei Schweiz lanciert eine Volksinitiative mit dem Titel "Stopp der Masseneinbürgerung". Das Bürgerrecht sei kein Menschenrecht, so die Initianten.
Das Volksbegehren verlangt auf Grund der angeblich «zahlreichen Missbräuche» eine massive Erhöhung des Anforderungs-Profils für Einbürgerungswillige.
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Volksinitiative
Einbürgerungswillige müssen nach den Forderungen der Volksinitative zwingend eine der vier Landessprachen beherrschen. Denn Sprache sei, so die Freiheits-Partei Schweiz (FPS), die wichtigste Voraussetzung zur Integration.
«Einbürgerung soll nach dem Willen des Bundesgerichts und linker Kreise zu einem Verwaltungsakt degradiert werden», schreibt die FPS auf ihrer Website.
Strenge Integrationsauflagen
Die Einbürgerung sei jedoch ein «politischer Akt», denn man erhalte das «aktive und passive Stimm- und Wahlrecht.»
Illegal oder papierlos Eingewanderten, welche die Behörden irreführten und ihre wahre Identität verschleierten, soll das Bürgerrecht verwehrt bleiben.
Die Erfahrung zeige nämlich, so behauptet die FPS, dass auf diese Weise «verlorene» Papiere plötzlich wieder auftauchten, «wenn eine illegal anwesende Person sich mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiraten will».
Weniger erleichterte Einbürgerungen
Zudem fordert die FPS die Streichung der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche. Eine erleichterte Einbürgerung sei keine Garantie für Integration, stünden doch viele junge Leute zu sehr unter den Einfluss ihres Elternhauses, so die Initianten.
Begründet wird diese Forderungen bei Jugendlichen mit der Zunahme der Straftaten durch Jugendliche mit Migrationshintergrund, wie es heisst.
Gegen Scheinehen und Vorbestrafte
Auch die erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind, soll künftig nicht mehr möglich sein. Damit sollen Scheinehen eingedämmt werden.
Gar keinen Anspruch auf Einbürgerung sollen Ausländer mit aktuellem oder bereits verjährten Eintrag im Strafregister haben. Die Statistik zeige, so die FPS, dass sich das (kriminelle) Verhalten nach erfolgter Einbürgerung nicht ändere.
Fünfjährige Probezeit
Wer alle Kriterien erfülle, so die FPS, und das Bürgerrecht erhalte, müsse einer fünfjährigen Probezeit unterstehen. Werde er in dieser Zeit straffällig und verstosse gegen Sitten und Gebräuche, oder falle über Gebühr der allgemeinen Wohlfahrt zur Last, könne er das Recht verlieren und des Landes verwiesen werden.
Begründet wird diese Forderung durch den «enormen Anstieg von Sozialhilfebezügern», den die meisten Gemeinden beklagen. «Erstaunlich viele von ihnen wurden erst nach Erhalt des Schweizer Bürgerrechts zu Sozialempfängern, da sie vorher befürchten mussten, ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert zu erhalten.
Im Hinterkopf: Abschaffen des Doppelbürgerrechts
Hauptziel der Initiative sei die Abschaffung des Doppelbürgerrechts, heisst es weiter.
Dort, wo bereits Eingebürgerte im Parlament vertreten seien, wie in den Städten Basel und Biel, behauptet die FPS auf ihrer Website, «zeigt sich, dass sie ausschliesslich die Interessen ihrer «Landsleute» vertreten.
Durch den starken Einfluss fremder Kulturen würden die Schweizer ihre eigene Kultur und damit ihre schweizerische Identität verlieren.
Einbürgerungs-Initiative der SVP
Im Juni 2008 kommt eine Einbürgerungs-Initiative der rechts-konservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) zur Abstimmung. Sie verlangt, dass die vom Bundesgericht als verfassungswidrig erklärten Einbürgerungs-Entscheide an der Urne wieder zulassen werden.
Beide Kammern des Parlaments waren letzten Herbst zum Schluss gekommen, dass die Initiative zwar gültig sei, aber zu willkürlichen oder diskriminierenden Entscheiden führen könnte.
swissinfo und Agenturen
Wer sich in der Schweiz einbürgern will, muss seit 12 Jahren hier wohnhaft sein. Zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr verbrachte Jahre zählen doppelt.
Eine Einbürgerungsbewilligung des Bundes erhält, wer gut integriert ist und die schweizerische Rechtsordnung kennt.
Die Einbürgerung erfolgt durch den jeweiligen Kanton und die Wohngemeinde.
2004 verwarf das Stimmvolk eine vereinfachte Einbürgerung für Ausländer der zweiten und dritten Generation.
2005 wurden 39’753 Einbürgerungen vorgenommen. 2006 erreichte die Anzahl Einbürgerungen mit 47’607 einen Rekordwert. 2007 ging die Zahl auf 45’042 zurück.
In der Schweiz leben über 1,5 Mio Ausländer, das sind mehr als 20% der gesamten Bevölkerung.
Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig.
Die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung stellt nur das «grüne Licht» für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch den Bund dar.
Die Gemeinden und Kantone kennen hingegen noch zusätzliche, eigene Wohnsitz- und Eignungsvoraussetzungen.
Das Schweizer Bürgerrecht erwirbt erst, wer nach Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung auch das Bürgerrecht der Gemeinde und des Kantons erhalten hat.
Ein rechtlich geschützter Anspruch auf die Einbürgerung in der Gemeinde und im Kanton besteht nicht.
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