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Wirkungsvoller Kampf gegen Geldwäscherei

Die Schweiz galt lange als sicherer Hafen für Schwarzgeld. imagepoint

Die Schweiz erhält im Länderexamen der Arbeitsgruppe gegen Geldwäscherei gute Noten. Gelobt wurde vor allem die internationale Zusammenarbeit.

Sie attestierte der Schweiz eine «umfassende und effiziente» Praxis im Kampf gegen Geldwäscherei, stellte aber auch einige Lücken fest.

Der dritte Bericht über die Schweiz wurde an der Plenarsitzung der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) verabschiedet, die am Freitag zu Ende ging.

Genauere Angaben zum Ergebnis der Erhebung machte das Gremium bisher noch nicht. Die Zusammenfassung und später auch der vollständige, 250 Seiten umfassende Bericht sollen aber im Internet veröffentlicht werden.

Strengere Benotung

Botschafter Alex Karrer, Leiter internationale Finanzfragen und Währungspolitik in der Eidgenössischen Finanzverwaltung und Schweizer Delegationschef bei der FATF, betonte, dass das diesjährige Länderexamen nicht mit den beiden früheren in den Jahren 1992 und 1997 vergleichbar sei.

Nach der Revision der FATF-Empfehlungen im Jahr 2003 sei die Bewertung deutlich strenger und die Analyse nuancierter geworden. So werde zum Beispiel der Implementierung und der Umsetzung der Massnahmen stärkeres Gewicht beigemessen.

Aus Sicht von Karrer ist das Examen aber sicher positiv zu bewerten, auch wenn die Schweiz auf den ersten Blick nicht mehr so gut wegkommt wie bei den letzten Prüfungen.

Karrer betrachtet es auch nicht als Nachteil, dass sich die Schweiz als erstes Land mit einem bedeutenden Finanzplatz für diese dritte Runde der Länderexamen zur Verfügung gestellt hat. Denn früher oder später müssen sich alle FATF-Mitglieder dieser Evaluation durch Experten anderer Mitgliedsländer stellen. Und der Massstab dürfte mit der Zeit nicht weniger streng werden.

Pionierleistungen gewürdigt

Der Bericht gibt laut Karrer keine Gesamtbeurteilung ab. Man könne aber sagen, dass das Schweizer Abwehr-Dispositiv gegen die Geldwäscherei insgesamt als umfassend und effizient beurteilt werde.

Gute Noten habe es für die internationale Zusammenarbeit und die Strafverfolgung gegeben. Und auch das System der Selbstregulierung sei anerkannt worden. Die FATF würdige auch die Pionierleistungen der Schweiz bei der Abwehr von Potentatengeldern.

«Obwohl sich der Bericht in erster Linie an die Schweizer Regierung richtet, freuen sich die Schweizer Banken, dass die FTAF der Schweiz eine effiziente Praxis im Kampf gegen Geldwäscherei bescheinigen und ihre Pionierarbeit in diesem Gebiet anerkennen», sagt James Nason von der Schweizer Bankiervereinigung gegenüber swissinfo.

Lücken entdeckt

Der Bericht habe auch gewisse Lücken in der Schweizer Gesetzgebung festgestellt, erklärte Karrer weiter. So kritisiere die FATF, dass die Schweiz einige Verbrechen, wie zum Beispiel Schmuggel, Insider-Manipulation und Menschen-Schmuggel, noch nicht als Vortaten der Geldwäscherei ahnde.

Weiter werde bemängelt, dass die FATF-Empfehlungen zu grenzüberschreitenden Bargeldzahlungen noch nicht umgesetzt seien. Und die Schweiz habe bei den Inhaberaktien zu wenige Transparenz-Vorschriften. Weil diese Aktien anonym sind, könnten sie für die Legalisierung illegalen Geldes missbraucht werden.

Umstrittene Verfassungsvorlage

Gemäss Karrer waren die meisten dieser Kritikpunkte der Schweiz bereits bekannt und würden durch die Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Schweizerischen Geldwäscherei-Gesetzes abgedeckt.

Diese Vorlage wurde im März dieses Jahres vor allem von der Schweizerischen Bankiervereinigung und den bürgerlichen Parteien als «Überregulierung» kritisiert. Der Bundesrat wollte deshalb zuerst den FATF-Bericht abwarten, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet.

Kritik zurückgewiesen

Obwohl Karrer den FATF-Report als «sachlich guten Bericht» lobte, zeigte sich die Schweizer Delegation mit einigen Kritikpunkten nicht einverstanden. So sei formalen Mängeln bei der Kunden-Identifikation und der Sorgfaltspflicht für Banken und Finanzintermediäre ein zu grosses Gewicht beigemessen worden.

Zudem könne die Schweizer Delegation der Kritik am Schweizer Meldesystems für Banken als «zu wenig effizient» nicht zustimmen. Und auch die negative Benotung der Transparenzvorschriften für juristische Personen entspreche nicht der Schweizer Ansicht, sagte Karrer.

«Nützlicher Bericht»

Trotzdem unterstütze die Schweiz diese Länderevaluationen der FATF. Deren Experten hätten sich während eines Jahres einen kompletten Überblick über das Schweizer System verschafft und einen Bericht erarbeitet, der auch für die Schweiz nützlich sei.

Über die Konsequenzen des Berichts wollte sich Karrer nicht äussern. Neben dem FATF-Rapport, der erst in einigen Monaten vorliegen wird, und der Vernehmlassungsvorlage müssen in der Schweiz auch noch zwei parlamentarische Vorstösse zum Thema Geldwäscherei behandelt werden.

Kaum schwarze Schafe

Am vergangenen Mittwoch hatte die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) den Schweizer Banken und Effektenhändlern ein gutes Zeugnis bei der Abwehr von Geldwäscherei ausgestellt.

Sie hätten die seit Mitte 2003 geltenden neuen Vorschriften wirksam umgesetzt. Gravierende Mängel seien nur vereinzelt festgestellt und inzwischen meist behoben worden, heisst es in dem EBK-Bericht weiter.

Mit der am 1. Juli 2003 in Kraft gesetzten Verordnung hatte die EBK die Sorgfaltspflichten im Kampf gegen Geldwäscherei, Potentatengelder und Terrorismusfinanzierung verschärft.

Eine Flächen deckende Kontrolle zeigt laut EBK, dass die neuen Vorschriften wirksam und sachgerecht umgesetzt worden sind. Lediglich in Einzelfällen, die 0,1 % der rund 26,5 Mio. Geschäftsbeziehungen beträfen, seien Ende 2004 noch gravierende Mängel festgestellt worden.

Auf Grund des positiven Gesamtergebnisses sehe die Bankenkommission zurzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf bei der Geldwäscherei-Regulierung, weder im Sinne einer Verschärfung noch im Sinne von Erleichterungen.

swissinfo und Agenturen

Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) mit Sitz in Paris ist zuständig für die globale Koordination von Massnahmen gegen Geldwäscherei.

Sie umfasst heute 31 Mitgliedstaaten. Ihr gehören auch 2 internationale Organisationen an, die EU-Kommission und der Golf-Kooperationsrat.

Die Schweiz hatte die FATF im Jahre 1991/1992 präsidiert.

Die FATF-Empfehlungen sind völkerrechtlich nicht bindend.

Deshalb prüft die Arbeitsgruppe regelmässig, wie die Empfehlungen realisiert und angewendet werden.

Die Mitgliedsländer müssen auf einem Fragebogen jährlich über ihre Anstrengungen Auskunft geben.

Ausserdem werden sie in unregelmässigen Abständen von externen Fachleuten geprüft.

Solchen Examen wurde die Schweiz 1992, 1997 und 2005 unterzogen.

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