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Zankapfel “Schengen” im Parlament

Auch mit Schengen wird die Schweiz weiterhin Waren kontrollieren, die durch ihr Gebiet transportiert weden. swissinfo.ch

Der Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Schengen und Dublin gehört zu den umstrittensten Themen der laufenden Parlamentssession.

Das Dossier Schengen/Dublin (Kooperation im Justiz-, Polizei- und Asylwesen) ist Teil des zweiten Pakets der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

Eine bessere Zusammenarbeit mit den Justiz- und Polizeiorganen der EU-Länder; Zugang zum Schengen-Informationssystem SIS; Identifizierung von Asylbewerbern, die bereits in einem der Mitgliedsstaaten ein Asylgesuch eingereicht haben; Förderung des Tourismus.

Diese Vorteile erwartet sich der Bundesrat von einem Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Schengen und Dublin. In der am Montag begonnenen Session muss der Vorschlag die parlamentarische Hürde nehmen, zusammen mit sieben weiteren Dossiers, die das zweite Paket der bilateralen Verträge mit der EU bilden.

Die entschiedenste Opposition gegen die Bilateralen Verträge hat die Schweizerische Volkspartei (SVP) angekündigt. Sie hat im Falle einer Annahme der Verträge durch die Parlamentsmehrheit bereits mit dem Referendum gedroht.

Weniger Kontrollen an Binnengrenzen

Das Übereinkommen von Schengen geht auf die Jahre 1985 und 1990 zurück. Es bildet den legalen Rahmen für die schrittweise Aufhebung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der EU-Mitgliedsstaaten.

Um die innere Sicherheit der Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, sehen die Abkommen als Gegengewicht zur Öffnung der Grenzen eine Reihe von Massnahmen vor.

So werden die Kontrollen an den EU-Aussengrenzen verschärft, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden verbessert (vor allem bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität) und die Kooperation der Justizbehörden intensiviert.

Das wichtigste polizeiliche Ermittlungsinstrument ist das Schengen-Informationssystem (SIS). Es handelt sich um eine immense Datenbank, die 10 Millionen Einträge zu Personen oder gesuchten Gegenständen enthält.

Das im Juni 1990 von den EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnete Dubliner Übereinkommen hält hingegen fest, dass ein Asylbewerber nur ein einziges Asylgesuch im EU-Raum einreichen kann.

Bankgeheimnis als Problem

Die beiden Abkommen Schengen und Dublin haben den Delegationen in den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU einiges Kopfzerbrechen bereitet. Die Schweiz wollte Schengen zwar in die Bilateralen Verträge einfliessen lassen, doch gleichzeitig das Schweizer Bankgeheimnis sichern.

Der gordische Knoten bestand in der Zusammenarbeit der Justizbehörden. Die Schweiz befürchtete, dass eine Weiterentwicklung des Schengen-Übereinkommens dazu führen könnte, dass die Mitgliedssaaten zur Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung gezwungen werden können. Doch Steuerhinterziehung stellt in der Schweiz keinen Straftatbestand dar.

Der ausgehandelte Kompromiss sieht nun vor, dass im Falle einer solchen Weiterentwicklung der Schweiz eine unbefristete Ausnahmeregelung gewährt wird. In anderen Worten: Das Abkommen garantiert das Bankgeheimnis.

Weiterentwicklung der Abkommen

Die Weiterentwicklung des so genannten “acquis” von Schengen/Dublin stellt gleichwohl immer noch ein Problem dar. Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, kann sie die künftige Entwicklung dieser Dossiers – genauso wie Norwegen und Island – nicht aktiv beeinflussen. Bei den Gesprächen ist die Schweiz nur als Beobachterin zugelassen.

Die Bilateralen Abkommen erlauben der Schweiz jedoch eine jeweilige Übergangsphase von zwei Jahren, um neue Vorschriften im Rahmen des Schengen/Dublin-Dossiers anzuwenden.

Das bedeutet, dass alle künftigen Entwicklungsphasen der Asyl- und Polizeizusammenarbeit, die durch Schengen/Dublin geregelt wird, der normalen schweizerischen Gesetzgebung unterworfen sind.

Falls die Legislative die neuen Vorschriften ablehnt, sind weitere Verhandlungsmöglichkeiten vorgesehen. Erst im Fall, dass auch dann kein Kompromiss erreicht wird, tritt eine Notstandsklausel in Kraft. Das heisst. Die Schweiz kann ihren Beitritt zum Übereinkommen rückgängig machen.

Vorteile und Kosten

Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Beitritt zum Übereinkommen von Schengen nicht nur die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung und bei der illegalen Einwanderung verbessert, sondern sich auch auf den Tourismus positiv auswirkt.

Alle Personen, die im Besitz eines so genannten Schengen-Visums sind, das Aufenthalte bis zu drei Monaten im Schengen-Raum erlaubt, müssten kein zusätzliches Visum mehr für die Schweiz beantragen.

Der Beitritt zum Übereinkommen von Schengen bedeutet nicht das Ende der Grenzkontrollen. Denn Waren, die zwischen der Schweiz und der EU zirkulieren, sind weiterhin dem Zoll unterstellt und somit kontrollpflichtig.

Ein Beitritt zum Übereinkommen kostet die Schweiz jährlich zirka 850’000 Franken. Dazu kommt ein einmaliger Betrag von 2 Mio. Franken für das Schengen-Informationssystem (SIS) sowie die damit verbundenen Unterhaltskosten.

Nicht nur antieuropäische politische Kräfte wie die SVP lehnen einen Beitritt zu den Übereinkommen von Schengen und Dublin ab. Auch einige Flüchtlingsorganisationen äussern starke Bedenken. Sie befürchten eine weitere Kriminalisierung der Asylbewerber und warnen vor einem unkontrollierten Gebrauch der Datenbank.

swissinfo, Andrea Tognina
(Übertragen aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Die Bilateralen Verträge II umfassen folgende Dossiers:
Schengen/Dublin
Zinsbesteuerung
Zollbetrug
Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte
Statistik
Umwelt
Media
Ruhegehälter
Bildung

Fünf EU-Kernländer (Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Niederlande) unterzeichneten ursprünglich das Übereinkommen von Schengen. Seit 1.Mai 1999 ist es Teil des EU-Grundlagenvertrags von Amsterdam.

Alle EU-Mitgliedsländer sind dem Übereinkommen von Schengen beigetreten mit Ausnahme von Grossbritannien und Irland. Umgekehrt sind Norwegen und Island als Nicht-EU-Staaten beigetreten.

Für die 10 Länder, die am 1.Mai 2004 der EU beigetreten sind, ist eine Übergangsfrist für die Integration in den Schengen-Raum vorgesehen.

Am Dienstag Morgen hat der Ständerat, die Kleine Kammer, mit der Debatte über die Bilateralen Verträge II begonnen.

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