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Zürich-Kloten: Neuer Vorstoss in Deutschland

Rund 500'000 Personen sind vom Südanflug betroffen. Keystone Archive

Die Schweiz gibt sich mit dem von Deutschland verordneten Anflugregime auf den Flughafen nicht zufrieden und sucht die Diskussion im Fluglärm-Streit.

Bundesrat Leuenberger warnt aber davor, Wunder zu erwarten – die Schweiz habe in Deutschland keine starke Position.

Im Streit um den Fluglärm und das von Deutschland nach dem Scheitern des Staatsvertrags verordnete Anflugregime auf den Flughafen Zürich-Kloten gibt es anscheinend Bewegung: Verkehrsminister Leuenberger berichtete über Vorgespräche mit Deutschland in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag».

Verordnung nicht wegzaubern

Zur Kritik, wonach er sich zu wenig stark für eine bessere Lösung im Fluglärmstreit mit Deutschland einsetze, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger: «Ich kann immerhin sagen, dass es Kontakte zur deutschen Seite gibt.» Und weiter: «Vorgespräche vielleicht, möglicherweise aber auch erst Sondierungsgespräche».

Sein Bemühen sei es, die von Deutschland nach dem Scheitern des Staatsvertrags erlassene Verordnung zu verändern und eine für alle Seiten bessere Lösung zu finden. Der Verkehrsminister warnte aber zugleich vor der Illusion, man könne die Verordnung einfach wegzaubern.

Er machte weiter deutlich, dass sich die Schweiz mit Blick auf neue Verhandlungen mit Deutschland nicht in einer starken Position befinde.

Hätte schlimmer kommen können

Auf die Frage, ob die Schweiz nicht die Fluggesellschaft Swiss beziehungsweise deren Verkauf an die Lufthansa in Verhandlungen einbringen könnte, sagte Leuenberger: «Theoretisch ist alles denkbar. Wenn die Lufthansa dem deutschen Verkehrsministerium sagen würde, man brauche in Zürich eine andere Regelung, dann würde ich das begrüssen.»

Leuenberger verteidigte zugleich seine Rolle bei den bisherigen Bemühungen für Lösungen im Fluglärmstreit und bezeichnete es als empörend, dass ein Teil der Akteure in der Schweiz wider besseres Wissen ständig auf seine Person spiele. Es hätte für den Flughafen, die Swiss und die Anwohner noch viel schlimmer kommen können. «Das konnte ich verhindern», sagte der Verkehrsminister.

Bei der Swiss ein Riesending

Grosses Interesse an einer Änderung des Anflugregimes auf Zürich-Kloten meldete gleichentags der Konzernchef der Fluggesellschaft Swiss, Christoph Franz, an.

In einem Interview der «Sonntagszeitung» sprach er von einem «Riesenthema» und fügte hinzu, das viel zu komplizierte Anflugregime mache ihm grosse Sorgen. Es müsse irgendwann normalisiert werden. Die Swiss sei die Hauptbetroffene von den Einschränkungen durch die deutsche Anflugverordnung wegen der Interkontinentalflüge.

«Ich unternehme alles, was möglich ist», sagte der deutsche Konzernchef der Swiss und fügte hinzu: «Aber am Ende des Tages ist eine Verbesserung nur möglich mit einer neuen bilateralen Vereinbarung mit Deutschland.»

Vorgeschichte des Scheiterns

Im Herbst 1998 hatte Deutschland von der Schweiz einen Staatsvertrag verlangt, der die Anflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten über süddeutsches Gebiet regelt. Im April 2001 wurde die Angelegenheit zur Chefsache: Verkehrsminister Moritz Leuenberger einigte sich mit seinem deutschen Amtskollegen Kurt Bodewig auf einen Vertrag, der die Anflüge auf maximal 100’000 pro Jahr beschränken würde.

Während der deutsche Bundestag den Vertrag im Mai 2002 ratifizierte, legte sich das Schweizer Parlament quer: Der Nationalrat will im Juni 2002 davon nichts wissen, der Ständerat versetzt dem Abkommen im März 2003 den Todesstoss.

Berlin führte am 17. April 2003 eine strengere Regelung ein, als vom Staatsvertrag vorgesehen gewesen wäre. Damit dürfen nur 80’000 Flugzeuge pro Jahr über Süddeutschland anfliegen. Die Schweiz musste die Anflüge auf den Flughafen neu organisieren.

Seither donnern die Flugzeuge nicht mehr über süddeutsches Gebiet, sondern über die Schweizer Gemeinden Gockhausen, Schwamendingen und Zumikon im Süden des Flughafens. Davon sind rund 500’000 Personen betroffen.

swissinfo und Agenturen

Der Staatsvertrag mit Deutschland wurde im März 2003 vom Schweizer Parlament abgelehnt.

Am 17. April trat eine einseitige Verordnung seitens Deutschland für den Luftverkehr über Süd-Deutschland in Kraft.

Sie beschränkt die maximale Anzahl von Anflügen über Süddeutschland auf 80’000.

Auch dürfen keine Anflüge mehr von 21 bis 7 Uhr unter der Woche und von 20 bis 9 Uhr an Wochenenden und Feiertagen statt finden.

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