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Zugang zu Kinderpornografie-Sites sperren

Internet-Polizist bei der Arbeit. Keystone Archive

Schweizer Internet-Provider werden aufgefordert, freiwillig den Zugang zu ausländischen pädopornografischen Sites zu sperren.

Laut der Präventions-Fachstelle wurde 2005 eine Rekordanzahl von Meldungen registriert, die die Verbreitung von harter Kinder-Pornografie betreffen.

Kinderpornografie im Internet soll in der Schweiz nicht mehr konsumiert werden können.

Den Aufruf lanciert haben die Fachstelle für Kriminalprävention in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und dem Kinderschutz Schweiz.

Alle Provider seien aufgefordert worden, den Zugang zu 2400 ausländischen Sites zu sperren, sagte Stephan Howeg vom Provider Cablecom in der Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens. Cablecom unterstütze die Initiative.

Schutz vor strafbarer Handlung

Martin Boess von der Fachstelle für Kriminalprävention sagte, bei ausländischen Sites stelle die Sperrung durch die Provider oft die einzige Möglichkeit dar, den Konsum zu unterbinden.

Die Provider könnten ihre Kunden mit der Sperrung auch davor bewahren, mit der Polizei in Konflikt zu geraten, gab Boess zu bedenken. Das Herunterladen von Kinderpornografie sei strafbar.

Gemäss den Angaben von «10 vor 10» werden Internetbenutzer, die eine von ihrem Provider gesperrte Site besuchen wollen, automatisch auf eine Website des Bundesamtes für Polizei geleitet. Auf dieser steht, das die gesuchte Site wegen illegalen Inhaltes gesperrt ist.

Viele Verdachtsmeldungen

Kinderpornografie ist seit 2005 der häufigste Grund für eine Meldung bei der schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK), wie das Bundesamt für Polizei im Mai mitgeteilt hatte.

Früher standen unerwünschte Mails im Vordergrund.

Bei der KOBIK sind noch nie so viele Verdachtsmeldungen eingegangen wie im letzten Jahr. Insgesamt wurden 7345 verdächtige Inhalte gemeldet.

Das sind pro Monat rund 100 Meldungen mehr als in den Jahren zuvor. In Kinder-Chats tummeln sich zudem immer mehr Pädophile.

Motion Schweiger Ende Mai 2006

Am 30. Mai dieses Jahres hatte der freisinnige Zuger Ständerat Rolf Schweiger auf eine Lücke im Gesetz gegen die Kinderpornografie hingewiesen. Nur jene Konsumenten harter Pornografie, die nicht wissen, wie man den Cache-Speicher seines Internet-Browsers leert, machen sich strafbar.

Durch die Speicherleerung lassen sich die Spuren des Konsums verwischen. In einer Motion forderte Schweiger deshalb die Bestrafung von vorsätzlichem Kinderporno-Konsum, auch wenn die Bilder nicht auf den Computer herunter geladen werden.

Der Ständerat, die kleine Parlamentskammer, hiess die Motion Anfang Juni gut. Nun kommt sie vor den Nationalrat, die grosse Kammer.

Volksinitiative von Marche Blanche

Anfang März dieses Jahres hatte die Kinderschutz-Organisation Marche Blanche die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» mit rund 120’000 Unterschriften eingereicht.

«Ein 4-, 5- oder 6-jähriges Kind, das missbraucht wird, erstattet keine Anzeige», erklärte damals Christophe Darbelley, Mitglied des Initiativ-Komitees, den Grund des Volksbegehrens.

«Wichtig ist aber, dass es dies nachholt, wenn es realisiert hat, was ihm zugestossen ist – auch wenn dies 30 Jahre später der Fall ist.»

swissinfo und Agenturen

Jährlich werden weltweit rund 20 Mrd. Dollar für Kinderpornografie und Kinderprostitution ausgegeben.
Laut dem UNO-Kinderhilfswerk (Unicef) gibt es weltweit rund 14 Mio. Internet-Sites mit pädopornografischen Inhalten.
2004 wurden in der Schweiz 6100 verdächtige Fälle gemeldet.
Im gleichen Jahr wurden 438 Dossiers über gravierende Fälle von Kinderpornografie eröffnet.
171 Dossiers wurden an ausländische Behörden übergeben.

Zur Zeit ist es nicht untersagt, kinderpornografische Bilder auf dem Internet zu konsumieren. Verboten ist nur die Produktion, der Besitz und das Herunterladen von solchen Inhalten. Die Strafen reichen von Busse bis Gefängnis.

Der Akt des Speicherns von illegalem Material auf einen Datenträger (auch auf ein Mobiltelefon) gilt bereits als Produktion. Herunterladen von Material von einem Server im Ausland gilt als Import.

Die Schweizerische Kriminalprävention hat letzthin die Kampagne «Stopp Kinderpornografie im Internet!» lanciert.

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