Luxemburg erlaubt privaten Anbau und Konsum von Cannabis
(Keystone-SDA) Der Anbau und Konsum kleiner Cannabis-Mengen für den Freizeitgebrauch in privater Umgebung ist in Luxemburg künftig erlaubt.
Das Parlament des Grossherzogtums beschloss am Mittwoch mit 38 Ja- gegen 22 Nein-Stimmen ein entsprechendes Gesetz. Pro Haushalt dürfen vier Cannabis-Pflanzen aus Samen angepflanzt werden. Der persönliche Konsum zu Hause wird erlaubt. In der Öffentlichkeit aber bleiben Konsum und Besitz von Cannabis verboten.
«Die Drogenpolitik, die wir seit 50 Jahren betrieben haben, war ein Misserfolg», sagte Justizministerin Sam Tanson (Grüne) in der Abgeordnetenkammer. Mit dem Gesetz sollten die Verbraucher vor verunreinigtem Cannabis geschützt werden. Zudem wolle man den Drogenhandel bekämpfen.
Die Geldstrafe für den Besitz von Cannabis in der Öffentlichkeit wird bei einer Menge bis zu drei Gramm auf 25 bis 500 Euro reduziert. Bei mehr als drei Gramm droht ein Strafverfahren mit bis zu sechs Monaten Haft oder 2500 Euro Geldstrafe. Das Aufziehen von vier Pflanzen pro Haushalt ist nur erlaubt, wenn diese von aussen nicht sichtbar sind.
Das von der Koalitionsregierung aus Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen eingebrachte Gesetz wurde von der oppositionellen Christlich-Sozialen Volkspartei scharf kritisiert. Weder werde der Schwarzmarkt verschwinden noch werde der Konsum eingeschränkt, sagte der Abgeordnete Gilles Roth. Mit dem Gesetz verstosse Luxemburg gegen internationale Konventionen.
Die Erlaubnis zum Privatanbau und Konsum im privaten Raum soll nur «eine erste Etappe» auf dem Weg zu einer umfassenderen Freigabe von Cannabis sein. «Im zweiten Schritt sollen staatlich kontrollierte Produktionsketten und ein staatlich kontrollierter Verkauf von Cannabis entwickelt werden», sagte die Berichterstatterin des Justizausschusses, Josée Lorsché (Grüne).
Die von dem Liberalen Xavier Bettel geführte Regierung hatte dieses Vorgehen angekündigt, dann aber wegen erheblicher rechtlicher Bedenken vorerst fallengelassen. Durch eine Produktion unter staatlicher Kontrolle sollte die Qualität des Cannabis und die Menge des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol kontrolliert werden.