Mehr Integrationspflichten für Ausländer
Asylsuchende und Flüchtlinge mit vorläufiger Bewilligung sollen bald zum Erlernen einer nationalen Sprache verpflichtet werden können.
Das sehen die Ausführungs-Verordnungen zum Asyl- und Ausländer-Gesetz vor, das letzten September vom Volk angenommen wurde. Schlagwörter sind Integration und Missbrauch-Bekämpfung.
Der Bundesrat hat am Mittwoch zwölf Verordnungsentwürfe in eine bis zum 20. Juni dauernde Vernehmlassung geschickt. Sie sehen eine bessere Integration der Menschen vor, die in der Schweiz bleiben, und eine strengere Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerwesen.
Diese Erlasse bereiten das Inkrafttreten der ganzen «Lex Blocher» auf den 1. Januar 2008 vor. Nach Meinung von Justizminister Christoph Blocher ist die Integrationsverordnung der wichtigste Text.
Sozialhilfestopp ab 2008
Nach dem Ja des Volkes zu den beiden Gesetzen am 24. September 2006 wurde ein erster Teil des Asylgesetzes auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Seither gelten die Zwangsmassnahmen mit Haft von bis zu zwei Jahren. Auf Gesuche von Personen ohne gültige Reise- und Identitätspapiere wird nicht mehr eingetreten.
Ab dem 1. Januar 2008 wird der Sozialhilfestopp auf alle Personen mit abgelehntem Asylentscheid ausgedehnt. Zu diesen und anderen Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerbereich kommen neu Bestimmungen, die jene ausländischen Personen, die in der Schweiz bleiben, besser integrieren sollen.
Arbeitswelt und Sprachkenntnisse
Ohne Kenntnis der Sprache sei eine Eingliederung der Ausländerinnen und Ausländer in die Gesellschaft und die Arbeitswelt nicht möglich, sagte Blocher.
«Wir müssen sie zwingen, die Sprache zu lernen.» Der Bund möchte die Sprachkurse denn auch überprüfen, will aber den Kantonen keine Vorschriften machen.
Die Integrationsverordnung enthält detaillierte Bestimmungen über Rechte und Pflichten von Ausländerinnen und Ausländern namentlich auch über eine Integrationsvereinbarung.
Mehr
Vernehmlassung
Integrationsverpflichtung für Sozialhilfeabhängige
Für sozialhilfeabhängige Asylsuchende können die Kantone gar eine Integrationsverpflichtung vorsehen.
Erfolgreiche Integrationsbemühungen sollen Bedingung sein für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach frühestens fünf Jahren.
Die Kantone erhalten vom Bund eine Integrationspauschale von 6000 Franken pro anerkannten Flüchtling oder vorläufig Aufgenommenen.
Diese Pauschale muss für die Eingliederung in die Arbeitswelt und die Sprachförderung eingesetzt werden. Per Ende Juni 2007 wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen konsolidierten Bericht mit Verbesserungsvorschlägen zur Ausländereingliederung vorlegen.
Kindernachzug: Wichtig wegen Einschulung
Ganz wichtig für Blocher ist auch der Kindernachzug innerhalb von maximal fünf Jahren bis zu einem Alter von 12 Jahren und innerhalb von einem Jahr bei über 12-Jährigen. Diese Massnahme ermögliche einen frühzeitigen Schulbesuch und somit einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt.
Verschiedene Kantone erarbeiten Gesetzesbestimmungen zur Integration oder haben diese bereits verabschiedet, so beispielsweise die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Baselland, Neuenburg oder Genf.
Gewisse Kantone haben zudem Bestimmungen über die Integration der ausländischen Bevölkerung in ihre Verfassungen aufgenommen.
Neu gestaltete finanzielle Abgeltung
Die finanzielle Abgeltung der Kantone wird neu gestaltet. Zur Deckung der Sozialhilfekosten für Asylsuchende wird eine Globalpauschale eingeführt.
Für jeden rechtskräftigen Nichteintretens- oder negativen Asylentscheid erhalten die Kantone eine Nothilfepauschale von 6000 Franken.
swissinfo und Agenturen
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