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Mobutu-Gelder fallen in die Hände der Erben

1987: Aussenminister Pierre Aubert empfängt Mobutu Sese Seko in Bern. Keystone

Die 1997 eingefrorenen Mobutu-Gelder fallen in die Hände der Erben des verstorbenen kongolesischen Diktators. Schweizer Bemühungen, die fast 8 Millionen Franken dem kongolesischen Volk zurückzuerstatten, fanden in Kinshasa keine Unterstützung.

Zwölf Jahre unnützer Bemühungen: Der Versuch der Schweiz, die 7,7 Millionen Franken, die Mobutu auf Schweizer Banken deponiert hatte, dem Volk der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zurück zu erstatten, ist gescheitert.

Die Schweiz konstatiere mit grossem Bedauern, dass die kongolesische Regierung jegliche Unterstützung versagt habe, bekräftigte am Mittwoch Linus von Castelmur.

Laut dem Schweizer Botschafter in Kinshasa haben die Behörden in Kinshasa der helvetischen Justiz nie jene Indizien geliefert, die bewiesen hätten, dass Mobutus Gelder unrechtmässig sind.

«Falsch!», meint die kongolesische Regierung dazu: Sie sei unzufrieden, dass diese Gelder ihrer Bevölkerung vorenthalten würden. Das jedenfalls liest man auf der Website von Radio Okapi, dem einzigen als frei und objektiv geltenden Medium im Land, das von der Schweizer Stiftung Hirondelle mitfinanziert wird.

Verpasste Gelegenheit

Mobutus Gelder waren nach dem Tod des Diktators 1997 in der Schweiz eingefroren worden. Damit sollte vermieden werden, dass sie in den Taschen der Nachkommen enden, anstatt beim kongolesischen Volk. Einer der Erben sitzt derzeit in der Regierung.

Der Verdacht bestand, dass das Geld aus öffentlichen Mitteln abgezweigt worden war.

Mobutu war von 1965 bis 1997 Präsident von Zaire (Kongo) gewesen. Er und seine Entourage sollen sich nach Schätzungen der UNO mit unzähligen Vermögens- und Amtsdelikten ein Privatvermögen von fünf Milliarden US-Dollar erschlichen haben. Mobutu starb 1997 im Exil in Marokko.

Die Verweigerung seitens des Kongos und die Lücken in der Schweizer Gesetzgebung haben eine ausgewogene Lösung verhindert. Nach dem Entscheid des Bundesstrafgerichts vom 14. Juli dieses Jahres sah sich der Bund gezwungen, die Blockierung dieser Gelder aufzuheben.

Anklage nach Verjährung

Der einzige Vorstoss seitens des Kongo, erinnert sich von Castelmur, habe darin bestanden, eine strafrechtliche Anklage weiterzuleiten, die sich auf die Bewertung des Vermögens von Mobutu bezog. Eingetroffen sei die Anklage jedoch erst, als die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war.

Für den Schweizer Botschafter im Kongo ist somit eine «Gelegenheit verpasst» worden, bei der die Staaten ihr Engagement gegen Korruption und Straflosigkeit hätten unter Beweis stellen können.

«Wir sind über diesen negativen Ausgang sehr verärgert», so von Castelmur.

Mit den 1,6 Milliarden Dollar, die in den letzten 20 Jahren zurück gegeben werden konnten, sei die Schweiz aber dennoch «das Land Nummer eins, was die Rückführung von Potentatengeldern betrifft».

Bald umgekehrte Beweislast

«Es ist das erste Mal, dass die Schweiz mit einer solchen Situation konfrontiert ist», bestätigt Nadine Olivieri Lozano, Sprecherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

«Die Verfahren zur Herausgabe der Abacha-Gelder in Nigeria, von Montesino in Peru und von Marcos auf den Philippinen, sind erfolgreich zu Ende geführt worden» fügt er hinzu.

Um zu verhindern, dass sich solche Fehler wie bei den Mobutu-Geldern wiederholen, hat der Bundesrat das EDA beauftragt, ein Gesetz auszuarbeiten, das es ermöglicht, gesperrte Gelder an ausgeplünderte Bevölkerungen zurück zugeben, auch wenn zwischen der Schweiz und dem entsprechenden Land kein Rechtshilfeabkommen besteht.

Im neuen Gesetz, das nächstes Jahr vorliegen soll, wird die Beweislast umgekehrt: Die Inhaber der blockierten Gelder müssen deren legale Herkunft beweisen. Beschlagnahmte Gelder könnten auf diese Weise in ihren Herkunftsstaat zurück fliessen.

Politik am Volk vorbei

Der Tessiner Journalist Daniele Piazza, der für Radio Okapi gearbeitet hat, ist ein profunder Kenner der soziopolitischen Lage in der Demokratischen Republik Kongo. Er zeigt sich nicht überrascht von der mangelnden Kooperationsbereitschaft der kongolesischen Behörden.

«In der Regierung Kabila [seit 2001 Präsident der Demokratischen Republik Kongo] sitzt einer der Söhne des ehemaligen Diktators: Nzanga Mobutu ist stellvertretender Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister», erklärt er.

In Regierungskreisen und bei kongolesischen Parlamentariern, fährt Piazza fort, heisse es, die Schweiz hätte sich nicht genügend ins Zeug gelegt. Für Vertreter von Menschenrechtsorganisationen hat der Wille der Behörden gefehlt. Und nach der Nichtregierungsorganisation Voix des sans Voix, hat die Schweizer Regierung politische Allianzen auf Kosten des kongolesischen Volks bevorzugt.

«Und dann gibt es noch jene Menschen, die, wenn sie gefragt werden, was passieren würde, wenn dieses Geld wieder zurück gegeben würde, die Ansicht äussern, dass es in die Taschen der lokalen, regierenden Politiker fliessen würde.»

Zerstreute Hoffnungen

Ausgelaugt von Jahrzehnten des Konflikts befindet sich die Demokratische Republik Kongo nach wie vor in einer katastrophalen Situation. Der Prozess, ein Rechtsstaat zu werden, ist langwierig. So werden viele Menschen, die sich 2006 hoffnungsvoll an den ersten freien Wahlen im ehemaligen Zaire beteiligt hatten, von Tag zu Tag mehr enttäuscht.

«Der Staat ist nicht vorhanden, die Infrastruktur löst sich auf, Justiz und Schulwesen funktionieren nicht und Menschenrechtsverletzungen sind vor allem im Osten des Landes an der Tagesordnung», sagt Daniele Piazza.

Luigi Jorio, swissinfo.ch
(Übersetzung aus dem Italienischen: Alexander Künzle & Etienne Strebel)

1997: Mobutu stirbt. Darauf geht ein Antrag auf Rechtshilfe der Demokratischen Republik Kongo an die Schweiz. Die Schweiz ordnet das vorübergehende Einfrieren von Mobutu-Vermögenswerten an (ca. 8 Mio. Fr.)

2001 versteigerte die Schweiz die Villa von Mobutu am Genfersee für 3,1 Mio. Fr.

2007 erklärte Aussenministerin Micheline Calmy-Rey, auf dem Konto der Mobutus befänden sich rund 8 Mio. Franken.

Gemäss Schweizer Recht kann das Geld nicht ohne einen Gerichtsbeschluss in Kongo zurück geschafft werden.

2003 beschied die Schweiz dem Land, die kongolesischen Behörden seien nicht in der Lage, eine verfassungsmässige Rechtsprechung aufzubauen. Ohne Gerichtsbeschluss in Kongo hätte das Geld Ende 2008 an den Mobutu-Clan zurückgegeben werden müssen.

Die Schweizer Regierung hat die Konten bis zum 30. April 2009 blockiert, um dies zu verhindern. Ein Schweizer Anwalt reichte im Namen Kongos dagegen Klage ein.

Am 21. April 2009 erklärte die Bundesanwaltschaft, die Geldwäscherei Mobutus in der Schweiz sei verjährt, da er im Mai 1997 gestürzt worden sei. Es gebe daher keine rechtliche Basis, die Gelder weiter zurückzuhalten.

Am 27. April 2009 reichte der Strafrechtsprofessor Mark Pieth Aufsichtsbeschwerde gegen die Bundesanwaltschaft ein und warf der Behörde inakzeptable Inaktivität vor. Er forderte, die geplante Freigabe der gesperrten Mobutu-Gelder im Umfang von 7,7 Mio. Franken solle nochmals aufgeschoben werden.

14. Juli 2009: Das Bundesstrafgericht beschliesst, die Beschwerde nicht weiter zu verfolgen.

15. Juli 2009: Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten bedauert diesen Ausgang. Es seien alle Möglichkeiten ausgelotet worden, um zu einer ausgewogenen Lösung zu kommen.

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