«Diese Regime geben den Paaren Steine statt Brot»
Braucht die Schweiz neben Ehe und eingetragener Partnerschaft neue gesetzlichen Formen des Zusammenlebens? Diese Frage beschäftigt Politik und Gesellschaft, wobei die Debatte oft von symbolisch getränkten Argumenten geprägt ist. Der Versuch einer rein juristischen Annäherung an die Frage im Gespräch mit Rechtsprofessor Anatol Dutta.
Mann und Frau können sich in der Schweiz durch die Ehe rechtlich binden. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht mit der eingetragenen Partnerschaft eine Art «Ehe light» offen. Zu Diskussion stehen die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare, aber auch die Einführung eines sogenannten PACS, einer «Ehe light» nach französischem Vorbild für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare.
swissinfo.ch: Die Anpassung des Eherechts an neue faktische Lebensgemeinschaften ist in westlichen Staaten von grosser Aktualität. Wo steht die Schweiz diesbezüglich im europäischen Vergleich?
Anatol DuttaExterner Link hat den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München inne. Sein besonderes Interesse gilt dem Familien- und Erbrecht – sowohl aus internationaler als auch aus rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive.
Im Rahmen der Diskussion um die Modernisierung des schweizerischen Familienrechts nahm er an einer Tagung zur Frage «Ein PACS für die SchweizExterner Link?» mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern teil.
Anatol Dutta: Rechtsvergleichend befindet sich die Schweiz im Mittelfeld. Es gibt die Möglichkeit der Ehe als traditionelles Regime für Paarbeziehungen zwischen Mann und Frau und die der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Letztere ist aber rechtlich schwächer ausgestattet als die Ehe. Hier hinkt die Schweiz dem allgemeinen Trend etwas hinterher: Die meisten Länder, die für gleichgeschlechtliche Paare ein solches Ersatzregime anbieten, haben dieses ehegleich ausgestattet.
swissinfo.ch: Sie sind ein Verfechter der Ehe. Weshalb?
A.D.: Gesellschaftspolitisch bin ich kein Verfechter der Ehe. Die Ehe ist auf keinen Fall die einzig legitime Form des Zusammenlebens ist. Juristisch gesehen aber bin ich ein grosser Fan der Ehe. Sie bietet Paaren optimalen und gerechten Schutz, basierend auf Regeln, die der Gesetzgeber in jahrelanger Erfahrung für Paarbeziehungen geschaffen hat und die sich in zahlreichen modernen Rechtsordnungen bewusst von überkommenen Rollenmodellen wie der klassischen Hausfrauenehe gelöst haben.
Wenn eine Beziehung in die Krise gerät oder ein Ehegatte stirbt, dann funktioniert das rechtliche Regime der Ehe wie ein Schutzmechanismus: Es sorgt in den meisten Rechtsordnungen vor allem dafür, dass die Vor- und Nachteile, die ein Paar aus der gemeinsamen Zeit gezogen hat, gerecht verteilt werden.
«Juristisch gesehen bin ich ein grosser Fan der Ehe. Sie bietet Paaren optimalen und gerechten Schutz.»
swissinfo.ch: Sie sprechen vom Erbrecht, vom Güterrecht und im Fall einer Scheidung zusätzlich vom Unterhaltsrecht?
A.D.: Genau. Und im Fall der Schweiz auch noch vom Vorsorgeausgleich, von der gerechten Verteilung der Rentenanwartschaften also, bei den meisten Paaren die wesentlichen Vermögensgegenstände. All diese Regeln sind modern und beziehungsmodell-neutral. Das heisst, sie passen sowohl für eine Hausfrauen-Ehe als auch für eine Doppelverdiener-Ehe. In modernen Familienrechten schreibt die Ehe den Paaren kein Rollenmodell mehr vor. Sie sieht anders als früher keine rollenspezifische Verhaltenspflichten für die Ehegatten vor, sondern ist primär ein Schutzmechanismus.
swissinfo.ch: Juristisch würde es also Sinn machen, wenn auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürften, weil die Ehe für den Fall der Scheidung oder eines Todesfalls für mehr Gerechtigkeit sorgt als die eingetragene Partnerschaft?
A.D.: Ja. Aus rechtlicher Sicht bieten die Regeln der Ehe für jede Paarbeziehung im Grundsatz einen guten Ausgangspunkt. Deshalb müssen sie meines Erachtens so ausgestaltet sein, dass möglichst viele Paare darunterfallen, also sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtliche. Ob man diese Regimes dann «Ehe» oder «eingetragene Partnerschaft» nennt, ist vornehmlich eine gesellschaftspolitische Frage. Rechtlich ist entscheidend, dass das Regelungsniveau der Ehe greift.
swissinfo.ch: Würde die Schweiz die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen, hätten diese aufgrund der eingetragenen Partnerschaft mehr Möglichkeiten sich rechtlich zu binden als verschiedengeschlechtliche Paare.
A.D.: Bei einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare würde es sich für die Schweiz anbieten, die eingetragene Partnerschaft für die Zukunft abzuschaffen. Oder aber die eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare zu öffnen.
swissinfo.ch: In Frankreich hat diese Möglichkeit einer «Ehe light» für verschiedengeschlechtliche Paare, der sogenannte PACS (Pacte civil de solidarité), grossen Zulauf. Was halten Sie von der aktuellen Diskussion über die Einführung eines PACS in der Schweiz nach französischem Vorbild?
A.D.: Ich würde grosse Fragezeichen hinter diese Pläne setzen. Denn der Wunsch nach einer «Ehe light» ist oft in der Symbolkraft der Ehe begründet, also nicht juristisch fundiert. In den Niederlanden etwa bietet der Staat Paaren nebst der Ehe ein neutrales Regime an, das genau die gleichen Rechte und Pflichten mit sich bringt wie die Ehe, jedoch nicht so heisst. Im Jahr 2013 haben sich mehr als 10% der Paare für diese «geregistreerd partnerschap» und gegen die Ehe entschieden, obwohl das rechtlich keinen Unterschied macht.
«Der Wunsch nach einer ‹Ehe light› ist oft in der Symbolkraft der Ehe begründet, also nicht juristisch fundiert.»
Der Begriff «Ehe» ist bei vielen Paaren offenbar symbolisch belastet. Studien zu den Vorstellungen vom Eherecht zeigen nämlich, dass die meisten Paare keine näheren Kenntnisse von den Regeln haben, die in der Ehe gelten und teils auch eklatanten Vorstellungen unterliegen. Vor der Einführung eines PACS müsste die Schweiz deshalb empirische Studien durchführen und Paare fragen: Welches sind die Inhalte des Eherechts, und was genau findet ihr daran ungerecht?
Sollte dann herauskommen, dass die Paare eigentlich gar nichts gegen die rechtlichen regelungen der Ehe haben, sondern nur etwas gegen die Ehe als Symbol, läge es eher nahe, wie in den Niederlanden eine ehegleiche eingetragene Partnerschaft einzuführen und Paaren ein ehegleiches Regime ohne Ehe anzubieten.
swissinfo.ch: Sie argumentieren auch aus ökonomischer Sicht gegen einen PACS nach französischem Vorbild.
A.D.: Führt die Schweiz einen PACS nach französischem Vorbild ein, werden sich die Folgen erst in vielen Jahren zeigen: Ex-Partnerinnen aus PACS-Beziehungen, die während der gemeinsamen Jahre vor allem Familienarbeit geleistet und auf die berufliche Karriere verzichtet haben, stehen dann mit leeren Händen da, müssten also notfalls von der öffentlichen Hand getragen werden, während die Männer sämtliche Vorteile aus der in Brüche gegangenen Beziehung mitnehmen würden. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
«Gesellschaftspolitisch erscheint der PACS auf den ersten Blick als etwas Modernes.»
swissinfo.ch: Also eher kein PACS für die Schweiz, wenn es nach Ihnen geht. Das Schweizer Familienrecht muss aber doch irgendwie auf die neuen Formen des Zusammenlebens reagieren?
A.D.: Der PACS und alternative Paarbeziehungsregime neben der Ehe erscheinen gesellschaftspolitisch auf den ersten Blick als etwas Modernes. Doch unter dem Strich geben diese Regime den Paaren Steine statt Brot, vor allem wenn sie rechtlich nicht hinreichend informiert sind. Stattdessen sollte man darüber nachdenken, das Eheregime zu öffnen. Man könnte es vielleicht sogar teilweise zu einem Auffangregime für faktische Paarbeziehungen ausweiten, für Paare also, die zwar nicht heiraten, aber für die diese Regeln aufgrund einer gewissen Beziehungsqualität dennoch rechtlich sinnvoll sind.
Das ist beispielsweise bereits in einigen Rechtsordnungen der Fall, etwa in Lateinamerika, Neuseeland und in zahlreichen osteuropäischen Ländern. Dort gelten für unverheiratete Paare ab einer bestimmten Zeit des Zusammenlebens oder wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind gewisse Regeln im Unterhalts-, Güter- und Erbrecht automatisch. Wer das nicht will, kann dies explizit erklären und sich für ein «Opt Out» entscheiden.
Ehe und eingetragene Partnerschaft – die Unterschiede
Homosexuelle Paare haben seit 2007 die Möglichkeit, ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt einzutragen. Eingetragene Paare haben in vielen Belangen die gleichen Recht und Pflichten wie Ehegatten und Ehegattinnen.
Allerdings gilt für eingetragene Partnerschaften grundsätzlich die Gütertrennung, für Ehepaare die Errungenschaftsbeteiligung (ein Ehegatte ist also bei Auflösung der Ehe am wirtschaftlichen Erfolg des anderen beteiligt).
Eingetragene Paare dürfen keine Kinder adoptieren und keine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Ab 2018 steht eingetragenen Paaren die Stiefkindadoption offen.
Die eingetragene Partnerschaft hat im Gegensatz zur Ehe keine Auswirkungen auf das Bürgerrecht.
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