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Mutterschaftsurlaub wird Realität

Ab 1. Juli 2005 werden Mütter im Mutterschaftsurlaub weiterbezahlt. Keystone

Nach fast 60 Jahren Warten steht der Mutterschaftsurlaub vor seiner Einführung. Mütter können ab dem 1. Juli 2005 davon profitieren.

Ein Übergangsrecht unterstützt Kinder, die nach dem 26. März 2005 zur Welt kommen.

Ab Mitte 2005 haben erwerbstätige Frauen in der Schweiz Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Bundesrat hat die vom Stimmvolk genehmigte Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt.

Der bezahlte Mutterschaftsurlaub entspricht einem fast 60-jährigen Verfassungsauftrag. Erwerbstätige Frauen erhalten nach der Niederkunft 80 Prozent des Lohnes respektive Taggelder von maximal 172 Franken.

Heute garantiert das Gesetz trotz achtwöchigem Arbeitsverbot eine Lohnfortzahlung nur während drei Wochen.

Anteilsmässiger Anspruch

Frauen, die weniger als 14 Wochen vor dem 1. Juli gebären, haben anteilsmässigen Anspruch auf Erwerbsersatz, teilt das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) mit. Der frühestmögliche Geburtstermin, der zu einem einzigen Taggeld berechtigt, ist der 26. März 2005.

Verträge für private oder vom Arbeitgeber abgeschlossene Taggeldversicherungen bei Mutterschaft entfallen ab 1. Juli 2005 per Gesetz. Zuviel einbezahlte Prämiengelder werden rückerstattet.

Mehr Leistungen für Armee und Zivilschutz

Neben dem bezahlten Mutterschaftsurlaub werden auf den 1. Juli 2005 auch die Entschädigungen für Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst von 65 auf 80 Prozent des Lohnes erhöht.

Wer am Stichtag Dienst leistet, erhält die neuen Entschädigungen rückwirkend auf den Beginn des Dienstes.

Rekruten und Nichterwerbstätige werden neu mit 54 Franken pro Diensttag entschädigt. Heute beträgt dieses Taggeld 43 Franken.

Der bezahlte Mutterschaftsurlaub und die höheren Entschädigungen für Dienstleistende kosten 575 Mio. Franken pro Jahr.

Die Kantone haben die Freiheit, den Mutterschaftsurlaub grosszügiger zu regeln, als es die vom Stimmvolk am 26. September angenommene EOG-Änderung vorschreibt. Betroffen ist namentlich der Kanton Genf, der 16 statt 14 Wochen bezahlten Urlaub für Mütter und eine Adoptionszulage kennt.

swissinfo und Agenturen

Der Mutterschaftsurlaub tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.
Die Mütter erhalten während 14 Wochen 80% ihres Lohnes, maximal 172 Franken pro Tag.
Das Übergangsrecht beginnt bei Kindern, die nach dem 26. März 2005 geboren werden.

Das Prinzip einer Mutterschaftsversicherung wurde 1945 vom Volk angenommen und fand damit Eingang in die Bundesverfassung.

Jedes vorgelegte Projekt, den Verfassungsauftrag zu erfüllen, scheiterte an der Urne, letztmals 1999.

Am 26. September 2004 hat das Stimmvolk ein gemässigtes Modell mit 55,4% angenommen.

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