Nationalrat will Transitverbot auf Pferde und Geflügel ausweiten
(Keystone-SDA) Bern – Das Transitverbot für Klauentiere auf der Strasse soll künftig auch für Pferde und Geflügel gelten. Mit deutlicher Mehrheit hat der Nationalrat der Vorlage seiner Kommission zugestimmt. Weiter soll das Verbot statt in der Tierschutzverordnung neu im Gesetz verankert werden.
Die Schweiz verbietet seit vielen Jahren den Transit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen auf der Strasse. Aufgrund der bilateralen Abkommen verlangt die EU eine Aufhebung des Transitverbots. Auch in den laufenden Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen ist das Verbot ein Thema.
Die nationalrätliche Wissenschaftskommission (WBK) und fünf Kantone verlangten deshalb die bessere Absicherung des Transitverbots im Tierschutzgesetz. Bisher war dieses in der Tierschutzverordnung geregelt.
«Damit können wir dem Bundesrat in den Verhandlungen den Rücken stärken und ein starkes Zeichen setzen, dass Tierschutz in einem so wichtigen Bereich nicht Verhandlungssache ist», forderte Brigitte Gadient (BDP/GR) ihre Ratskolleginnen und -kollegen auf.
Sie stiess auf offene Ohren. Die Anhebung des Transitverbots auf Gesetzesstufe war unbestritten. Nicht ganz so einig waren sich die Räte allerdings über die Ausweitung des Transitverbots auf alle Tiere, die zur Schlachtung vorgesehen sind, also zusätzlich zu den Klauentieren auch auf Pferde und Geflügel.
Namentlich die CVP erachtet eine solche als unnötig. Seit Jahren seien schon keine Transporte mehr von Pferden und Geflügel durch die Schweiz registriert worden, sagte Brigitte Häberli (CVP/TG). Die Ausweitung auf diese Tiergattungen ändere nichts und würde nur die Verhandlungen mit der EU unnötig erschweren.
Die Christlichdemokraten stellten sich mit diesem Votum hinter ihre Bundesrätin. Bundespräsidentin Doris Leuthard machte deutlich, dass die Schweiz mit der Ausweitung des Transitverbots und der Anhebung auf Gesetzesstufe Gefahr laufe, mit der EU in Konflikt zu geraten.