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Nationalratspräsident muss aus Tabak-Verwaltungsräten zurücktreten

Die Mandate in der Tabak-Lobby hat Peter Hess nicht deklariert - ihm erschienen sie nicht wichtig genug. Keystone Archive

Nationalratspräsident Peter Hess tritt per sofort aus dem Verwaltungsrat der British American Tobacco (BAT) International aus. Der Tabakkonzern soll in Verbindung mit der Zigaretten-Mafia stehen. Besonders brisant: Hess hatte sein Mandat beim Tabak-Multi nicht deklariert.

Ein BAT-Direktor hatte sich in Montenegro mit einem mutmasslichen Mafia-Boss getroffen, ausserdem wurden mehrere Deals in Millionen-Höhe zwischen dem Tabak-Giganten und dem verdächtigten Mafiaboss mit Schweizer Wohnsitz getätigt. In der EU laufen bereits Ermittlungen gegen die BAT wegen Schmuggel-Geschäften. CVP-Nationalrat Hess, als Nationalratspräsident höchster Schweizer Politiker, ist seit Jahren Verwaltungsrat in der BAT. Soweit die Recherchen des «SonntagsBlick».

SonntagsBlick konfrontierte Hess noch vor Veröffentlichung am Sonntag (11.02.) mit den Erkenntnissen: Aus seinen Skiferien im Engadin meldete er sich bei der Zeitung und beschied ihr, er werde sofort von seinem Mandat zurücktreten. Zwei Stunden später wollte er wieder nicht zurücktreten, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Dann wieder wollte er bei der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates ausscheiden. Am Montag (12.02.) wurde klar: Hess geht.

Mit diesem Schritt wolle er keinen Zweifel offen lassen, «dass er ohne Einschränkung für eine gezielte Bekämpfung des Tabakschmuggels sowie für eine Verschärfung der schweizerischen Zoll-Gesetzgebung» sei, mit dem Ziel «der Unterbindung von Geldwäscherei-Aktivitäten». Dies liessen die Parlamentsdienste am Montag mitteilen.

Er habe nur diejenigen Mandate angegeben, die ein «gewisses Gewicht» hätten, sagte Hess gegenüber dem «SonntagsBlick».

Weiteres Mandat betroffen

Der Rücktritt betrifft nicht nur den Verwaltungsrat der BAT, sondern auch denjenigen der Mabritab International Ltd. Beide Mandate sind im Register der Interessenbindungen der Nationalräte nicht aufgelistet.

Laut Geschäftsverkehrs-Gesetz hat jedes Ratsmitglied seine Tätigkeit in Führungs- und Aufsichtsgremein bedeutender schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und
öffentlichen Rechts offenzulegen.

swissinfo und Agenturen

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