Nutzung der Rütliwiese wegen Störaktionen neu geregelt
(Keystone-SDA) Bern – Wer auf der Rütliwiese künftig was tut, ist erstmals in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) geregelt. Der Bundesrat hat sie genehmigt.
Das Papier regelt die Nutzung und Verwaltung der symbolträchtigen Rütliwiese. Unter anderem hält sie fest, dass alle Zentralschweizer Kantone zusammenspannen müssen, um die Sicherheit und den Zugang zum Rütli zu gewährleisten.
Die Vereinbarung habe sich aufgedrängt, nachdem in den letzten Jahren immer wieder Zwischenfälle deutlich gemacht hätten, dass «Koordinationsbedarf zwischen den beteiligten Akteuren» bestehe. Dies teilte das Eidg. Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mit.
Die 1.-August-Feier auf dem Rütli hatte in der Vergangenheit mehrmals Rechtsradikale angelockt; tragischer Höhepunkt war 2007 die Explosion eines Sprengsatzes.
Das Papier hält zudem fest, dass die Miet- und Pachtzinseinnahmen als Beitrag an die Verwaltungskosten der SGG gehen. SGG-Präsidentin Annemarie Huber-Hotz zeigt sich erfreut. Die Vereinbarung sei ein «wichtiges und schönes Dokument», sagte sie auf Anfrage der SDA. «Nach 150 Jahren ist erstmals klar geregelt, wer welche Aufgaben wahrnimmt.» Damit könnten SGG und Bundesstellen «unkompliziert und direkt» zusammenarbeiten.
Die Rütliwiese auf Urner Boden gehört der Eidgenossenschaft und ist damit öffentlicher Grund.