Parlament fordert 24-Stunden-Beratung bei häuslicher Gewalt
(Keystone-SDA) Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, soll sich rund um die Uhr telefonisch und online bei einer landesweiten Beratung Hilfe holen können. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat zwei entsprechende Motionen angenommen.
Die Vorstösse wurden am Mittwoch mit 125 und 127 Ja-Stimmen zu jeweils 51 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen. Gegen die Motionen war die überwiegende Mehrheit der SVP-Fraktion.
Eingereicht wurden die Vorstösse von den Nationalrätinnen Tamara Funiciello (SP/BE) und Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Mehr als 30 Nationalrätinnen und Nationalräte aus allen Fraktionen unterzeichneten die Forderungen – mit der Genferin Céline Amaudruz auch eine SVP-Nationalrätin.
«Wie kann es sein, dass die Swisscom rund um die Uhr für eine Fachberatung erreichbar ist, bei häuslicher Gewalt jedoch ausserhalb der Bürozeiten keine fachgerechte Ansprechperson zur Verfügung steht», fragte Funiciello. «Das ist absurd» – selbst ein Handwerker habe Pikettdienst. Das Argument, die Opfer könnten sich bei der Polizei melden, schlage fehl. Die Opfer benötigten fachgerechte Betreuung.
Vincenz-Stauffacher ergänzte, es gehe um ein «professionelles Beratungsangebot». Die Schweiz müsse auch die Instanbul-Konvention erfüllen, die ein solches 24-Stunden-Angebot vorschreibe. Die Hemmschwelle, sich bei der Polizei zu melden, könne zudem hoch sein.
Keine Doppelspurigkeiten
Bekämpft wurden die Motionen von SVP-Nationalrätin Andrea Martina Geissbühler (BE). Dass Opfern von Gewalt geholfen werden müsse, sei unbestritten, sagte sie. Aber die Beratung sei heute abgesichert, durch die Opferberatungsstellen zu den Bürozeiten und sonst durch die Polizei. Eine 24-Stunden-Hilfe sei bereits Realität und die Istanbul-Konvention sei erfüllt. «Eine nationale Telefonnummer würde zu Doppelspurigkeiten und zu keinem Mehrwert führen», sagte Geissbühler.
Innenminister Alain Berset erklärte, der Bundesrat begrüsse die Vorstösse. Es gebe keine 24-h-Beratungsnummer, die Istanbul-Konvention, die die Schweiz 2018 ratifizierte, sei entsprechend auch nicht erfüllt. Und die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt würde seit einigen Jahren steigen.
Kantone prüfen Umsetzung
Im Rahmen der ersten nationalen Strategie gegen häusliche Gewalt von Bund und Kantonen hatte die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) am vergangen Freitag mitgeteilt, die Einrichtung einer zentralen schweizweiten 24-Telefonnummer zu prüfen. Die Motion möchte jedoch auch ein Online-Angebot. Berset erklärte im Nationalrat auf Nachfrage, es werde in diesem Zusammenhang auch eine Online-Beratung geprüft.
Der Ständerat stimmte bereits zuvor einer gleichlautenden Motion von Ständerätin Eva Herzog (SP/BS) zu. Das Geschäft geht an den Bundesrat.