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Auslandschweizer-Organisation verlangt Botschafts-Impfungen

Impfung
Im Ausland ein begehrtes Gut: Imfpstoff gegen Covid-19, hier eine Dosis von Pfizer Biontech. Keystone / Luca Zennaro

Die Auslandschweizer-Organisation fordert von Bundespräsident Guy Parmelin, dass sich Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Schweizer Vertretungen impfen lassen können.

Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist die Covid-19-Impfung in mehreren zehntausend Fällen ein Spiessrutenlauf – wenn nicht ein Ding der Unmöglichkeit. «Wir erhalten bei der Auslandschweizer-Organisation täglich verzweifelte Mitteilungen», sagt ASO-Direktorin Ariane Rustichelli zu RTS.  Die Beschwerden kommen hauptsächlich aus Asien und Südamerika.

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Es gibt zwei Problematiken: Auf der einen Seite gibt es jene, die bisher nicht geimpft werden konnten und die Schweiz immer dringender um Impfstoff bitten. Auf der anderen Seite geht es um jene Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die zwar in ihrem Wohnsitzland geimpft wurden, deren Impfstoff von der Schweiz aber nicht anerkannt wird.

Selbst wenn diese Produkte – etwa Sinovac oder Sputnik – von der WHO validiert sind, haben die geimpften Personen damit keinen Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat. Ihre Impfung wird – etwa bei der Einreise in ihre Heimat – von der Schweiz nicht anerkannt.

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Erschwerend kommt dazu, dass die Schweiz den sogenannten Impftourismus verhindert: Nur im Ausland lebende Personen, die noch in der Schweiz krankenversichert sind, können hier auch geimpft werden. Andernfalls müssten sie – so die nicht in jedem Fall strikt eingehaltene Politik der Schweiz – an ihrem Wohnsitz geimpft werden.

Zuletzt an der Reihe

Verkompliziert wird die Sache zusätzlich, weil in einigen Ländern – etwa in Thailand oder Vietnam – bei den Impfungen den Einheimischen der Vorzug gegeben wird.

Der Waadtländer FDP-Nationalrat Laurent Wehrli, Vorstandsmitglied der Auslandschweizer-Organisation, hat im Juni zwei Interpellationen zum Thema eingereicht. Mit Verweis auf den nationalen Zusammenhalt wandte er sich zunächst an das Eidgenössische Departement des Innern. Der Bundesrat antwortete abschlägig, wie wir berichtet haben.

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Zu RTS sagte Laurent Wehrli am Montag: «Rund 90 % der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer haben kein Problem bezüglich der Impfung, etwa jene in den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und vielen anderen Ländern. Doch für die restlichen 10 % müssen wir besonders hart arbeiten», sagt er. Es gehe also um rund 80’000 Personen.

Ihre strikte Haltung begründet die Schweiz offiziell mit den Verträgen, welche sie mit den Pharmaunternehmen abgeschlossen hat. Aussenminister Ignazio Cassis bestätigte bei seinem Besuch in Thailand am 1. August: «Wir dürfen keine Impfstoffe aus der Schweiz an die Schweizer Gemeinschaft im Ausland schicken. Die Verträge mit den Herstellern erlauben nur den Einsatz auf Schweizer Gebiet.»

Im Brief an Bundespräsident Guy Parmelin fordert die Auslandschweizer-Organisation

  • Dass alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die sich in einem Land mit prekärer Gesundheitssituation aufhalten, über ihre Schweizer Vertretung vor Ort Zugang zu Impfungen erhalten können. Der Versand von Impfstoffen durch die Schweiz im Rahmen der Covax-Initiative mache dies möglich. Und da die Schweizer Vertretungen Schweizer Territorium sind, würden sich auch keine rechtlichen Fragen stellen.
  • Dass Schweizerinnen und Schweizer, die ausserhalb der EU und der EFTA leben, auch einen Schweizer COVID-Impfpass haben können, dass also ihr im Ausland erworbenes Zertifikat in der Schweiz anerkannt wird. Derzeit werden nur die drei in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe anerkannt.
  • Schliesslich konnten einige Auslandschweizer, die im Ausland mit einem in der Schweiz zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, kein Schweizer COVID-Zertifikat erhalten, weil ihr ausländisches COVID-Zertifikat nicht anerkannt wurde. Dies sei umso unverständlicher, als die Regeln offenbar von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Die Gleichwertigkeit einer oder mehrerer Drittlandsbescheinigungen müsse in der Schweizer Verordnung dringend aktualisiert werden.

Bereits Ende Mai wurde die ASO in selber Angelegenheit beim Bundesrat vorstellig. Eine Antwort ist bisher ausgeblieben.

Laurent Wehrli hingegen sieht das Impfen in Botschaften als rechtlich möglich. Die problematischen Klauseln in den Impfstoff-Kaufverträgen besagen, dass nur auf Schweizer Gebiet geimpft werden darf. «Daher die Idee der Botschaft, denn formal und rechtlich gilt das Gebiet einer Botschaft nach internationalen Konventionen als Staatsgebiet», sagt Wehrli.

Frankreich zum Vorbild nehmen

Frankreich zum Beispiel führt mit dieser Betrachtungsweise Botschaftsimpfungen durch – und könnte der Schweiz in dieser Hinsicht als Beispiel dienen. Und selbst die Schweiz impft in überschaubarem Ausmass bereits im Ausland: Schweizer Botschaftspersonal und dessen Angehörige werden in den Schweizer Botschaften mit Impstoff aus der Schweiz versorgt.

Wehrli erklärt gegenüber RTS zudem, dass die Diskussionen, welche die Schweizer Delegation unter der Leitung von Aussenminister Ignazio Cassis Anfang August in Thailand führte, das Dossier vorangebracht haben. Dennoch verbleibe eine Anzahl Auslandschweizer ohne Lösung. Darum habe die Auslandschweizer-Organisation sich an Bundespräsident Parmelin gewandt. Dies auch, weil die Frage verschiedene Departemente betreffe, insbesondere das Innere und das Aussendepartement.

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